Christian Kruse: denic verstummt

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Hallo beatovich,

Denic gibt weiterhin Auskunft, welcher Hosting-Anbieter eine Domain hostet. Ich kann immer noch den Hosting-Anbieter anschreiben, mir die Kontaktperson im Impressum bestätigen zu lassen.

Nö, die dürfen das nicht so einfach rausgeben.

Die DeNIC aber gibt bei „berechtigtem Interesse“ noch Daten raus. Aber darum ging es mir nicht: ich will nur möglichst hohe Hürden haben, damit nicht jeder Depp bei mir vor der Türe auflaufen kann. Ich möchte nicht, dass meine Adresse im Internet steht.

Würde man hingegen das Impressum abschaffen wollen, so zwänge man damit einen Hosting-Anbieter nicht einfach nur zur Bestätigung, sondern zur eigentlichen Deklaration.

Der Hosting-Anbieter darf meine persönlichen Daten gar nicht so einfach rausgeben. Das darf er nur an Polizei und ähnliche Behörden, und auch da bin ich mir gerade nicht sicher, ob die nicht sogar einen richterlichen Bescheid brauchen.

Das ist aber alles total unsinnig solange ich ein Impressum mit ladungsfähiger Anschrift haben muss nur weil ich meine Seite „geschäftsmäßig“ (damit ist nicht kommerziell gemeint, vorsicht!) betreibe.

LG,
CK