Pflichten für Besitzer reiner privaten Seiten
Wolfgang R.
- recht
Werte Gemeinde, ein Impressum ist für eine rein private Homepage (Beispiel: ich_biete_an.de , - statt _ verwenden) nicht notwendig.
Muss aber trotzdem eine Kontaktmöglichkeit angegeben werden?
hallo
Werte Gemeinde, ein Impressum ist für eine rein private Homepage (Beispiel: ich_biete_an.de , - statt _ verwenden) nicht notwendig.
Muss aber trotzdem eine Kontaktmöglichkeit angegeben werden?
Lass die Geschäftsmässigkeit deiner Site von einem Anwalt beurteilen.
Servus!
ein Impressum ist für eine rein private Homepage [...] nicht notwendig.
Muss aber trotzdem eine Kontaktmöglichkeit angegeben werden?
Lass die Geschäftsmässigkeit deiner Site von einem Anwalt beurteilen.
Das klang jetzt ziemlich „rotzig“, ist aber genau richtig.
Theoretisch brauchst du keine, aber was "rein privat" ist, muss wirklich ein Anwalt anschauen und beurteilen (1 Werbe-Banner reicht, dass es keine private Seite mehr ist.).
Im Wiki-Artikel wird empfohlen, eben doch ein Impressum und eine Datenschutzerklärung zu haben, um auf Nummer sicher zu gheen.
Herzliche Grüße
Matthias Scharwies
Lass die Geschäftsmässigkeit deiner Site von einem Anwalt beurteilen.
Darum geht es doch nicht! Es steht doch bereits oben, dass es sich um eine rein private Homepage handelt! Um dies zu beurteilen bedarf es im konkreten Fall keines Anwalts.
Servus!
Lass die Geschäftsmässigkeit deiner Site von einem Anwalt beurteilen.
Darum geht es doch nicht! Es steht doch bereits oben, dass es sich um eine rein private Homepage handelt! Um dies zu beurteilen bedarf es im konkreten Fall keines Anwalts.
Wenn Du meinst! Dann ist ja alles gut!
Herzliche Grüße
Matthias Scharwies
Was soll dies? Wenn die Voraussetzung gegeben ist, dass es eine rein private, mit keinerlei Geschäftsinteressen verbundene Seite handelt, so ist die Frage doch berechtigt (siehe die zitierte Beispielseite). Wenn ich schreiben würde: "ich habe zehn Äpfel und verschenke davon 3, wie viele bleiben übrig" Würde dann auch die Frage kommen: Hast Du wirklich 10 Äpfel?
Servus!
Was soll dies? Wenn die Voraussetzung gegeben ist, dass es eine rein private, mit keinerlei Geschäftsinteressen verbundene Seite handelt, so ist die Frage doch berechtigt (siehe die zitierte Beispielseite). Wenn ich schreiben würde: "ich habe zehn Äpfel und verschenke davon 3, wie viele bleiben übrig" Würde dann auch die Frage kommen: Hast Du wirklich 10 Äpfel?
Nein, du musst sinnerfassend lesen!
Es steht geschrieben, dass es unter gewissen Umständen eine Impressumspflicht (aka Anbieterkennung) und eine Pflicht zur Erklärung über die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten gibt.
Deine Frage nach einer Pflicht zur Kontaktmöglichkeit fällt unter Impressumspflicht! Also
Wenn Du keinen Inhalt hast (habe deine Seite jetzt besucht, wie alt bist du 14?), bist Du auch nicht impressumspflichtig.
Herzliche Grüße
Matthias Scharwies
Nein, du musst sinnerfassend lesen!
das hätte ich von Euch erwartet: Die Voraussetzung war klar formuliert, sogar mit einem Beispiel.
Wenn Du keinen Inhalt hast (habe deine Seite jetzt besucht, wie alt bist du 14?), bist Du auch nicht impressumspflichtig.
Dann wäre dies ja geklärt, danke. Aus Datenschutzgründen, nehme ich zum Thema Alter nicht Stellung ;-) Gruß Wolfgang
Hallo Wolfgang,
Wenn die Voraussetzung gegeben ist, dass es eine rein private, mit keinerlei Geschäftsinteressen verbundene Seite handelt, so ist die Frage doch berechtigt (siehe die zitierte Beispielseite).
Wichtig: Geschäftsmäßig ist nicht gleich kommerziell. Wenn du beispielsweise einen Blog betreibst und darin etwas über deinen Job beschreibst, dann ist das geschäftsmäßig. Wenn eine begeisterte Katzenzüchterin etwas über Katzen bloggt ist das geschäftsmäßig. Klingt verrückt, ist aber so.
Deshalb kommt hier auch der Tipp, entweder einfach ein Impressum einzubauen oder einen Anwalt das ganze checken zu lassen.
Gruß
Julius
hallo
Lass die Geschäftsmässigkeit deiner Site von einem Anwalt beurteilen.
Darum geht es doch nicht! Es steht doch bereits oben, dass es sich um eine rein private Homepage handelt! Um dies zu beurteilen bedarf es im konkreten Fall keines Anwalts.
Es gibt im deutschen Raum Auffassungen zum Begriff der Geschäftsmässigkeit, wo es bereits genügt, über einem webadresse im öffentlichen Raum das alleinige Sagen zu haben. Oder ums klar und deutschlich zu sagen: öffentlich = geschäftmässig.
Nicht alle teilen diese Definition, aber genug sind gewillt, mit dieser Definition Abmahnungen zu starten.
Davor könntest du dich nur schützen, wenn du alle Inhalte hinter eine http-Passwort geschützen Zugang versteckst.
Hey,
Nur eine kleine Anmerkung.
Der Inhalt sollte in den dafür vorgesehenen <body></body>
und nicht in den <head></head>
.
Gruß
Jo
Tach!
ein Impressum ist für eine rein private Homepage (Beispiel: ich_biete_an.de , - statt _ verwenden) nicht notwendig. Muss aber trotzdem eine Kontaktmöglichkeit angegeben werden?
Es gibt in der Wikipedia eine Seite zur Impressumspflicht. Die genaue Bezeichnung ist Anbieterkennzeichnung. Da du mit deiner Seite auch in "rein privaten Bereichen" die Belange anderer berühren kannst, ist auch für solche Seiten wichtig, dass ihr Verantwortlicher genannt wird, damit man sich an diesen wenden kann.
Die Pflicht zur Anbieterkennung ergibt sich für einen Teil der Websites aus dem Telemediengesetz:
"Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: ..."
Für den anderen Teil gilt der Rundfunkstaatsvertrag:
„Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: ...“
Und nun kommt es auf die Definition von "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" an. Heißt "ausschließlich", dass man alle anderen ausschließen muss, das heißt, mit einem Zugangsschutz? Oder erfüllen auch öffentlich zugängliche Seiten diese Bedingung, und wenn ja, unter welchen Umständen nicht mehr?
Diese Frage kann ich nicht beantworten, dazu sind mir in der nicht-juristischen Fachpresse noch keine Entscheidungen über den Weg gelaufen.
dedlfix.
Hallo dedlfix.
Und nun kommt es auf die Definition von "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" an. Heißt "ausschließlich", dass man alle anderen ausschließen muss, das heißt, mit einem Zugangsschutz?
Hier heißt „ausschließlich“, dass im Zweifelsfall der Zweck glaubhaft gemacht werden können sollte. Für Richter sind Websites auch nur Enten.
MfG, at
Werte Gemeinde,
hoho 😉
ein Impressum ist für eine rein private Homepage (Beispiel: ich_biete_an.de , - statt _ verwenden) nicht notwendig.
Muss aber trotzdem eine Kontaktmöglichkeit angegeben werden?
Jedes Unternehmen ist privat. Also ist dieser Begriff kein Kriterium. Interessant wirds aber, wenn Websites nur persönlichen oder familieären Zwecken dienen. Das ist bei allen meiner Seiten der Fall. Da schreibe ich z.B. über mein Hobby Kochen und gebe deswegen keine Kontaktdaten an, weil ich damit nicht die Absicht verfolge, daß jemand hierzu mit mir geschäftlich in Verbindung treten soll.
Dasselbe gilt auch für all die anderen Hobbies über die ich schreibe. Das heißt, ich verzichte ganz bewusst auf Angaben die eine Kontaktaufnahme zur mir ermöglichen und genau deswegen sind diese Seiten eben ganz persönliche Seiten. Würde ich jedoch Daten zur Kontaktaufnahme bereitstellen, könnte man mir die Absicht unterstellen ich würde meine Seiten dazu verwenden, aufgrund meiner Hobbies geschäftliche Beziehungen herstellen zu wollen. Was in Fakt nicht der Fall ist.
MfG