einsiedler: Zur Erteilung eines Auftrages

Hallo liebe Forumer,

meine Frage heute an euch,

ist es gängige Praxis wenn ich einen Auftrag an eine (junge) Agentur gebe, das ich eine Anzahlung (von mindestens der Hälfte) leisten muss? Oder würde ein schriftlicher Vertrag mit Unterschrift reichen, den ich dem Jungen zuschicken würde?

Wie wird so etwas nun gehandhabt? Frage an euch!

Lieben Gruß der misanthrop

  1. Hallo einsiedler,

    ist es gängige Praxis wenn ich einen Auftrag an eine (junge) Agentur gebe, das ich eine Anzahlung (von mindestens der Hälfte) leisten muss?

    Das ist vor allem dann üblich, wenn es um kleine und/oder unbekannte Kunden geht, bei denen man nicht so richtig beurteilen kann, ob die auch tatsächlich zahlen und man miteinander harmoniert.

    Oder würde ein schriftlicher Vertrag mit Unterschrift reichen, den ich dem Jungen zuschicken würde?

    Reichen im Sinne von legal? Klar reicht das. Man kann auch ein Zahlungsziel von x Tage/Wochen/Monate nach Fertigstellung vereinbaren. Was man vereinbart, gilt, wir haben eine Vertragsfreiheit. 🤷‍♂️

    Die Frage ist doch eher, ob du und dein Vertragspartner damit einverstanden sind. Wenn nicht, muss halt nochmal nachverhandelt werden.

    LG,
    CK

    1. Einen Kostenvoranschlag hat der junge Mann mir schon geschickt.

      Wie ich finde ein sehr gutes Angebot auf das ich eingehen würde.

      Einen voraussichtlichen Zeitraum der Leistungserbringung hat er mir auch schon angegeben.

      Doch nun teilt er mir in einer Mail mit das (wenn er nun ein Gewerbe anmeldet), es laut seinen Erkundigungen üblich wäre, eine Anzahlung von mindestens 50% zu leisten.

      Das haut mich nun um, weil vorher nicht davon die Rede war, das er erst ein Gewerbe anmelden muss das hatte er mir schon vorher mitgeteilt und ist für mich kein Problem. Ich dachte, man macht, wie in allem üblich, einen schriftlichen Vertrag mit Unterschrift u.s.w. wo auch neben der Leistungserbringung auch die Zahlungsmodalitäten abgehandelt werden. (Und DAS würde reichen!)

      Ich WERDE NICHT, auch ohne Vorauszahlung oder einem Vertrag, davon zurücktreten oder werde NICHT zahlen. Das ist Quatsch, soetwas mache ich dann selbstverständlich und er kann mir da Vertrauen.

      Was ist nun gängige Praxis in solch einem Fall?

      LG der misanthroip

  2. ist es gängige Praxis wenn ich einen Auftrag an eine (junge) Agentur gebe, das ich eine Anzahlung (von mindestens der Hälfte) leisten muss?

    Nein. Lass Dir besser einen Kostenvoranschlag machen bevor Du überhaupt irgendwelche Zahlungen tätigst. MFG

    1. Einen Kostenvoranschlag hat der junge Mann mir schon geschickt.

      Wie ich finde ein sehr gutes Angebot auf das ich eingehen würde.

      Einen voraussichtlichen Zeitraum der Leistungserbringung hat er mir auch schon angegeben.

      Doch nun teilt er mir in einer Mail mit das (wenn er nun ein Gewerbe anmeldet), es laut seinen Erkundigungen üblich wäre, eine Anzahlung von mindestens 50% zu leisten.

      Das haut mich nun um, weil vorher nicht davon die Rede war, das er erst ein Gewerbe anmelden muss das hatte er mir schon vorher mitgeteilt und ist für mich kein Problem. Ich dachte, man macht, wie in allem üblich, einen schriftlichen Vertrag mit Unterschrift u.s.w. wo auch neben der Leistungserbringung auch die Zahlungsmodalitäten abgehandelt werden. (Und DAS würde reichen!)

      Ich WERDE NICHT, auch ohne Vorauszahlung oder einem Vertrag, davon zurücktreten oder werde NICHT zahlen. Das ist Quatsch, soetwas mache ich dann selbstverständlich und er kann mir da Vertrauen.

      Was ist nun gängige Praxis in solch einem Fall?

      LG der misanthroip

      1. Hallo einsiedler,

        Ich WERDE NICHT, auch ohne Vorauszahlung oder einem Vertrag, davon zurücktreten oder werde NICHT zahlen. Das ist Quatsch, soetwas mache ich dann selbstverständlich und er kann mir da Vertrauen.

        Ja, das sagen Betrüger auch. „Da kannst du mir vertrauen“ minimiert halt das Risiko nicht.

        Was ist nun gängige Praxis in solch einem Fall?

        Unter gegebenen Umständen (junger Unternehmer mit erstem Kunden auf der einen Seite, Privat-Person als Auftraggeber auf der anderen) ist das zumindest nicht unüblich.

        LG,
        CK

      2. Hallo,

        meine[TM] gängige Praxis bei solch irrtierendem Verhalten: Finger weg; ich weiß ja nicht, was als nächstes kommt.

        Grüße, Martl

      3. Vorausszahlungen: sieht von vornherein schon wie Betrug aus. MFG

  3. Hej einsiedler,

    meine Frage heute an euch,

    ist es gängige Praxis wenn ich einen Auftrag an eine (junge) Agentur gebe, das ich eine Anzahlung (von mindestens der Hälfte) leisten muss? Oder würde ein schriftlicher Vertrag mit Unterschrift reichen, den ich dem Jungen zuschicken würde?

    Wie wird so etwas nun gehandhabt?

    So was gibt es. Ich würde das niemals tun. Man kann in mehreren Portionen Zahlungen vereinbaren. Wenn es um ein Auftragsvolumen von 2.000,- EUR geht, fände ich es fair fünf mal 400,- EUR auszumachen. Jeweils nachdem die Arbeit geleistet ist.

    Grund: mit dem unfertigen Kram kann der Kunde idR nichts anfangen. Und wenn ihm das Geld ausgeht und er hat für etwas unfertiges gezahlt, dann ist das Strafe genug.

    Die Firma riskiert in diesem Fall fast nichts. Wenn sie den Auftrag annimmt, hatte sie wahrscheinlich Kapazitäten frei und wenn sie nur den halben Auftrag ausführt und bezahlt bekommt, ist das besser als nichts.

    Misstrauen ist schließlich auf beiden Seiten berechtigt und schlechte Erfahrungen habe ich bisher nur mit Firmen gemacht, die eine Vorauszahlung wollten.

    Marc

    --
    Ceterum censeo Google esse delendam
    1. Hallo marctrix,

      Die Firma riskiert in diesem Fall fast nichts. Wenn sie den Auftrag annimmt, hatte sie wahrscheinlich Kapazitäten frei

      Wir reden hier von einem Eine-Person-Unternehmen, das sich nur für diesen Zweck gründet. Das halte ich für eine Fehleinschätzung, die auf der Annahme beruht, es ginge hier um eine Agentur mit einem Kundenstamm und $n>1$ Mitarbeitern.

      LG,
      CK

      1. Hej Christian,

        Die Firma riskiert in diesem Fall fast nichts. Wenn sie den Auftrag annimmt, hatte sie wahrscheinlich Kapazitäten frei

        Wir reden hier von einem Eine-Person-Unternehmen, das sich nur für diesen Zweck gründet.

        Habe ich das überlesen?

        Klingt nach Scheinselbständigkeit. Ich brauche mal wieder deine Hilfe beim Verstehen… 😉

        Marc

        --
        Ceterum censeo Google esse delendam
        1. Hallo marctrix,

          Die Firma riskiert in diesem Fall fast nichts. Wenn sie den Auftrag annimmt, hatte sie wahrscheinlich Kapazitäten frei

          Wir reden hier von einem Eine-Person-Unternehmen, das sich nur für diesen Zweck gründet.

          Habe ich das überlesen?

          Vermutlich? 😉

          Klingt nach Scheinselbständigkeit. Ich brauche mal wieder deine Hilfe beim Verstehen… 😉

          Klingt für mich eher nach Student oder Schüler mit ersten Schritten in die Geschäftswelt.

          LG,
          CK

          1. Hej Christian,

            Die Firma riskiert in diesem Fall fast nichts. Wenn sie den Auftrag annimmt, hatte sie wahrscheinlich Kapazitäten frei

            Wir reden hier von einem Eine-Person-Unternehmen, das sich nur für diesen Zweck gründet.

            Habe ich das überlesen?

            Vermutlich? 😉

            Jetzt verstehe ich - das wurde veröffentlicht, während ich meinen Betrag schrieb…

            Marc

            --
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            1. Hej Christian,

              Jetzt verstehe ich - das wurde veröffentlicht, während ich meinen Betrag schrieb…

              Oder die Matrix hat einen Bug…

              Marctrix

              --
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              1. Hi,

                Oder die Matrix hat einen Bug…

                oder der/die/das Marctrix hat/haben einen Bug …

                cu,
                Andreas a/k/a MudGuard

                1. Hej MudGuard,

                  Oder die Matrix hat einen Bug…

                  oder der/die/das Marctrix hat/haben einen Bug …

                  Alles möglich! 😂

                  Marc

                  --
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  4. Ein Vorschlag meinerseits, wie beurteilt ihr das: Es ist eine Leistungserbringung im (voraussichtlichen) Zeitraum (05.08.-29.09.2019) vereinbart: Ich stückele den Betrag durch DREI, Anfang nächsten Monat, am 2. September erhält er den 1ten Teilbetrag und er sendet mir das was er hat oder was er denkt mir geben zu wollen per Mail zu. Ende September, am 30ten erhält er den zweiten Teilbetrag, wiederum gegen seine Teilleistung. Den restlichen Teilbetrag bekommt er in der Woche darauf nach der Leistungserbringung. Dann kann er mir die Elemente zusenden die eben wichtig für das Projekt sind und ohne die alles nicht laufen würde. Das Ganze möchte ich aber vertraglich mit Unterschrift und allem PiPaPo festlegen. was haltet ihr davon?

    LG der misanthrop

    1. Hallo einsiedler,

      beachte, dass es mit großer Wahrscheinlichkeit Nachbesserungen oder Änderungswünsche geben wird. Um was für einen Auftrag geht es eigentlich. Ggf. wären dann auch Sicherheitsupdates ein Thema.

      Bis demnächst
      Matthias

      --
      Pantoffeltierchen haben keine Hobbys.
      ¯\_(ツ)_/¯
      1. Es geht hierbei um ein Login-script wobei die Anforderungen schon im Angebot genaustes aufgedröselt sind. Ich denke er hat es auch so verstanden. Aber ja, bedenken muss ich das trotzdem, wer weiß was kommt.

        1. Hallo einsiedler,

          aufdröseln ist ganz wichtig. Da kann man nicht genau genug sein. Eine Leistung, die stillschweigend von einer Seite unterstellt wird, ist eine Tretmine.

          Kann man den Auftrag in sinnvolle Teilpakete gliedern? In dem Fall wäre es interessant, die Zahlung nach abgenommenen Teilpaketen zu teilen.

          Rolf

          --
          sumpsi - posui - clusi
        2. Hej einsiedler,

          Es geht hierbei um ein Login-script wobei die Anforderungen schon im Angebot genaustes aufgedröselt sind. Ich denke er hat es auch so verstanden. Aber ja, bedenken muss ich das trotzdem, wer weiß was kommt.

          Geht es um das hier kürzlich besprochene Login-Skript?

          Damals waren die Spezifikationen noch sehr vage und wir wissen inzwischen was der Auftrag nicht ist: es ist kein Auftrag für ein Login-Skript, eher ist es eine zugangsgeschützte Anwendung.

          Ich hoffe, dein Auftragnehmer hat dich tatsächlich verstanden. Aber nachdem ich dich zunächst vor einer Vorkasse gewarnt habe, bitte ich dich nun auch etwas Budget einzuplanen, damit eventuelle Missverständnisse nicht zu lasten des Programmierers gehen.

          Ich kann das nicht wirklich beurteilen, aber ich denke, das könnte nicht schaden.

          Marc

          --
          Ceterum censeo Google esse delendam