Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 in einem Grundsatzurteil geurteilt, dass die binäre Regelung des Personenstandsrechts gegen das Persönlichkeitsrecht und gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.
die redeten von "Geschlecht" und leider nicht von gender. Leider, leider. Diese beiden Begriffe in einen Topf zu schmeißen ist keine gute Idee.
Da bin ich ganz auf deiner Linie. Im Englischen ist es einfacher, da gibt es die Begriffe "sex" und "gender". Der Begriff "Geschlecht" im Deutschen ist überladen, und kann für soziales oder bioligisches Geschlecht verwendet werden. Das Personenstandsrecht ist in diesem Punkt leider uneindeutig, und deshalb ist es Aufgabe der Gerichte den Text auszulegen. Das BVG interpretiert den Begriff in mehreren Urteilen konsistent als soziales Geschlecht. Es hat bspw. auch vor dieser Entwicklung schon Urteile des BVG gegeben, die Trans-Menschen das Recht zugestanden haben, ihre Geschlechter-Identität anstelle ihres bioligischen Geschlechts eintragen zu lassen.
Das Budesverfassungsgericht hätte lieber prüfen sollen, um was es tatsächlich ging, nämlich um "Eintrag Geschlecht im Personenstand" versus gender identity der klagenden Person. Da wurde leider handwerklich nicht genügend sauber gearbeitet und jetzt haben wir den Salat.
Du gelangst zu einer anderen Auslegung des Gesetzes als das Gericht, das gestehe ich dir zu, aber es macht das Urteil nicht automatisch "handwerklich unsauber".
Lieber wäre mir gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht geprüft hätte, welchem Zweck dieser Eintrag dient und ob eine Angabe jenseits von männlich oder weiblich überhaupt diesem Zweck dienen kann. Oder ob der Eintrag völlig weg müsste, da er potenziell mehr diskriminiert als nützt. Aber dazu bräuchte es eine andere Form von Klage, die ihren Weg erst durch alle Instanzen nehmen muss. Ich kann die leider nicht anstrengen, da ich nicht nachweisen kann, dass ich dadurch geschädigt würde.
Das Gericht hat in diesem Zuge sogar explizit erwähnt, dass man den Geschlechter-Eintrag auch aus dem Personenstand entfernen könne, das wäre Verterterverbänden auch viel lieber gewesen. Aber Horst Seehofer hat nun mal anders entschieden.