Aloha ;)
Lieber wäre mir gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht geprüft hätte, welchem Zweck dieser Eintrag dient und ob eine Angabe jenseits von männlich oder weiblich überhaupt diesem Zweck dienen kann. Oder ob der Eintrag völlig weg müsste, da er potenziell mehr diskriminiert als nützt.
Leider ist genau das nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass Gesetze, in diesem Fall das Personenstandsrecht, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, wenn das der Fall ist.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht darüber, wie dieser Missstand zu beheben ist - nur, dass er zu beheben ist.
Insbesondere kann das Bundesverfassungsgericht sich auch kein Urteil darüber erlauben, ob eine bestimmte Regelung „potenziell mehr diskriminiert als nützt“ - das Bundesverfassungsgericht kann zwar eine tatsächliche Diskriminierung feststellen, nicht aber einen mangelnden Nutzen. Letzteres übersteigt in dieser Absolutheit seine Kompetenz.
Daher entscheidet darüber, ob das Personenstandsrecht weiter die Festlegung irgendeines Geschlechtes fordert, allein der Gesetzgeber - das Bundesverfassungsgericht kann nur durchsetzen, dass die Art dieser Festlegung keine anderen verfassungsmäßig garantierten Rechte in unzulässiger Weise verletzt.
Aber dazu bräuchte es eine andere Form von Klage, die ihren Weg erst durch alle Instanzen nehmen muss. Ich kann die leider nicht anstrengen, da ich nicht nachweisen kann, dass ich dadurch geschädigt würde.
Eben. Ich gehe davon aus, dass das nicht nur du nicht kannst, sondern, dass das niemand kann. Deshalb gibt es das Geschlecht im Personenstandsrecht weiterhin.
Grüße,
RIDER