Aloha ;)
ich bezog mich auf den von @1unitedpower verlinkten Fall Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen. Dort sieht man, welches Ergebnis eine Aktivistin erreicht hat. Inwiefern habe ich mich jetzt eines Sophismus schuldig gemacht? Insofern als ich diesen Fall nicht konkret angeführt habe?
Nein! Ich habe doch extra Kontext hinzugefügt. Du schriebst wortwörtlich:
„Diskriminiert das auch niemanden? Ich würde sagen, dass das natürlich niemanden diskriminiert. Aber es gibt sicherlich Aktivisten, die das anders sehen.“
Dass es jemanden geben könnte, der am Geburtsdatum-Eintrag aufgrund der Jahreszählung Anstoß nimmt, ist vollständig hypothetisch, da es dazu keinen konkreten Fall gibt, der dir bekannt ist - sonst hättest du ihn angeführt.
Außerdem machst du es zum Argument, dass es ja solche Aktivisten geben könnte, da man ihre Nichtexistenz nicht belegen kann (argumentum ad ignorantiam).
Oder die Aufklärungsgeschichtchen mit Gender-Unicorn und Gender-Elephant aus Amerika nicht erneut zitiert habe?
Nur, weil manche (für dich) haarsträubenden Dinge geschehen, bedeutet das nicht, dass dadurch gleichzeitig das Eintreten anderer haarsträubender Dinge wahrscheinlicher werden.
Nur, weil es Gender-Unicorn und Gender-Elephant gibt, heißt das nicht, dass es deshalb auch Aktivisten für Geburtsdatumseintragungen gibt - selbst wenn dir beides als dem Menschenverstand nach gleich unwahrscheinlich vorkommt.
Man mag zugute halten, dass das Trolling vielleicht nicht beabsichtigt war, aber die argumentative Überhöhung durch das Scheinargument war an der Stelle sicher bewusst gewählt.
Meinetwegen. Ich stehe aber zu meinem Standpunkt und kann zu dem formulierten Scheinargument Belege bringen, die es aus der Ecke des Trolling hoffentlich wieder herausholen.
Du kannst ein Scheinargument nicht belegen. Es bleibt ein Scheinargument. An deiner Stelle würde ich das mit dem Kalender aus der Ecke des Trolling wieder rausholen, indem ich es zurücknähme.
Grüße,
RIDER