Kann man ein Script patentieren lassen?
gernotback
- recht
Hallo an alle!
Ich war jetzt bestimmt zehn Jahre in (von) diesem Forum abstinent, aber die alten Hasen werden mich wohl noch kennen. 😉
Nachdem ich mich in den vergangenen Monaten intensiv mit WebVTT (Video- und Audio-Untertitelungs-Format) befasst habe, wage ich zu behaupten, dass mir eine Erfindung gelungen ist, die allen Online-Karaoke-Seiten und -Apps, die es so im Netz gibt, überlegen ist: skalierbar, fully-responsive, mit sekundengenauem Untertitel-synchronen Einsprung, lauffähig in allen modernen Browsern (außer MS-Edge und MSIE), HTML5 und CSS3-basiert ohne Adobe-Flash.
http://lernspielwiese.de/babacar-videoscreenshot.mov
Diese Technik würde ich nun gerne dem Weltmarktführer in Frankreich anbieten, der über die Rechte an 40.000 Karaoke-Versionen gängiger Musikstücke verfügt, ohne dass der mir den Code einfach nur klaut und zu seinem eigenen macht. Für dieses Vorhaben würde ich sogar nach Lille übersiedeln und dann vielleicht auf meine alten Tage endlich mal gescheit Französisch lernen.
Deshalb meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, sich JavaScript/CSS/HTML5-basierten Code patentieren zu lassen? Ich meine, in diesem Forum vor Jahren hierzu bereits eine negative Auskunft gelesen zu haben, finde aber über die Suchfunktion nichts mehr.
Habt Ihr ansonsten Vorschläge, wie ich mich mit meinem Angebot den potentiellen Abnehmern strategisch am geschicktesten nähere, ohne mich selbst (urheber-)rechtlich angreifbar zu machen?
Beste Grüße
Gernot
Entmutigendes Zitat mit Link:
Obwohl die Erteilung von Softwarepatenten gegen europäisches Recht verstößt, hat das EPA nach Schätzungen der FFII bereits 30.000 Softwarepatente erteilt.
Jetzt mal dazu:
lauffähig in allen modernen Browsern (außer MS-Edge und MSIE)
Das "außer" wird das Interesse wohl erheblich begrenzen.
Allerdings kann Dein Programm unter das Urheberrecht fallen. Falls ihm eine nicht unerhebliche "Schaffenshöhe" zugebilligt werden kann.
Jetzt mal dazu:
lauffähig in allen modernen Browsern (außer MS-Edge und MSIE)
Das "außer" wird das Interesse wohl erheblich begrenzen.
Für MSIE und Edge habe ich auch Lösungen, nur dass die nicht auf dem WebVTT-Standard basieren und aufwendiger herzustellen sind. Folgendes läuft z.B. auch in MSIE und Edge:
http://lernspielwiese.de/bunt-sind-schon-die-waelder-videoscreenshot.mov
Allerdings kann Dein Programm unter das Urheberrecht fallen. Falls ihm eine nicht unerhebliche "Schaffenshöhe" zugebilligt werden kann.
Heißt das, ich sollte meinen Code etwa hier in diesem Forum sogar bewusst öffentlich machen, um mit Datum und vielen Zeugen belegen zu können, dass ich der Urheber bin?
Heißt das, ich sollte meinen Code etwa hier in diesem Forum sogar bewusst öffentlich machen, um mit Datum und vielen Zeugen belegen zu können, dass ich der Urheber bin?
Nun, im Hinblick auf die Gefährdung Deines abgesicherten Lebensabends in dem Land, in dem angeblich sogar Gott fett leben will (was die Lebenhaltungskosten nicht erniedrigt) und weil ich gegenwärtig nur sehr wenig Ahnung vom Urheberrecht habe, würde ich Dir sehr explizit zum Interview bei einem Anwalt (oder einem egalgeschlechtliches Pendant) mit den Spezialisierungen Urheber- und Patentrecht raten. Dem kannst Du wohl (ich rede ja über eine[n] unbekannte[n] Dritte[n]) auch zeigen was Du da hast.
Besser als ein Forum wäre aber im Hinblick auf die Beweislage wohl ein Notar, Notarine oder Notarsonstwas, welche[r|s] in einer notariellen Urkunde beglaubigt, dass, wann und wo genau Du vor dieser, besonderes rechtsstaatliches Vertrauen genießenden Person erschienen bist, dich mit dem eigenen Personalausweis oder ebensolchem Reisepass ordnungsgemäß als Deinereinenselbst ausgewiesenen und erklärt hast, dass das verbundene Werk von Dir selbst stammt. Besonders sicher ist es, wenn er das außerdem auch noch verwahrt.
Lieber ursus,
Heißt das, ich sollte meinen Code etwa hier in diesem Forum sogar bewusst öffentlich machen, um mit Datum und vielen Zeugen belegen zu können, dass ich der Urheber bin?
[...] Besser als ein Forum wäre aber im Hinblick auf die Beweislage wohl ein Notar,
eine Veröffentlichung des Codes mit einer entsprechenden Lizenz dürfte ebenso "Beweislage" sein. Eine Nutzung des Codes müsste dann gemäß der Lizenz erfolgen, oder kann zivilrechtlich geahndet werden. Ob ein Fork oder eine "Neuprogrammierung" als Umgehung der Lizenz möglich ist, kann ebenfalls nur ein Anwalt einigermaßen sicher beantworten.
Liebe Grüße,
Felix Riesterer.
Heißt das, ich sollte meinen Code etwa hier in diesem Forum sogar bewusst öffentlich machen, um mit Datum und vielen Zeugen belegen zu können, dass ich der Urheber bin?
[...] Besser als ein Forum wäre aber im Hinblick auf die Beweislage wohl ein Notar,eine Veröffentlichung des Codes mit einer entsprechenden Lizenz dürfte ebenso "Beweislage" sein.
Wenn ich jetzt darüber plaudere, inwieweit ich RichterInnen einen angemessenen Umgang mit der Beweislage zutraue, mach ich mich bei Dir unbeliebt. An einer notariellen Urkunde kommt aber auch ein(e) RichterIn nur sehr schwer vorbei. Allerdings traue ich … lassen wir das mit meinem eigenen Erleben hinsichtlich einer Reihe klarer Rechtsbeugungen (die auch keinen Bestand hatten - ich bin also gerade kein „Querulant“)
Die Veröffentlichung jenseits der Druckform und jenseits einer relevanten, im Bundesarchiv hinterlegten Fachzeitschrift zur Glaubhaftmachung bzw. dem Beweis kann an folgenden Hürden scheitern:
Lieber Jörg,
Wenn ich jetzt darüber plaudere, inwieweit ich RichterInnen einen angemessenen Umgang mit der Beweislage zutraue, mach ich mich bei Dir unbeliebt.
bei mir nicht. :-)
An einer notariellen Urkunde kommt aber auch ein(e) RichterIn nur sehr schwer vorbei.
Klar.
Allerdings traue ich … lassen wir das mit meinem eigenen Erleben hinsichtlich einer Reihe klarer Rechtsbeugungen (die auch keinen Bestand hatten - ich bin also gerade kein „Querulant“)
Hihihi.
- Das Forum schließt + aus irgendeinem Grund ist die Veröffentlichung nicht (mehr) im Webarchiv - oder auch das wurde auch schon aus Kostengründen geschlossen. Oder es reist kein (brauchbarer) Zeuge (Betreiber des Forum, Webarchivs, …) an, der vernünftige Aussagen aus eigenem Erleben dazu machen kann, wie der Text ins Forum kam und warum er noch da gespeichert ist.
Als ich von "Veröffentlichung mit Lizenz" schrubte, dachte ich explizit nicht ans Forum (leider ohne das dazu zu schreiben), sondern an Instanzen wie etwa öffentliche Git-Repositories - von mir aus auch GitHub. Da ich ein Freund von FOSS bin, war das mein erster Gedanke. Gernot denkt aber offensichtlich weniger an free, ansonsten doch an OSS.
Liebe Grüße
Felix Riesterer
Hello Gernot,
Heißt das, ich sollte meinen Code etwa hier in diesem Forum sogar bewusst öffentlich machen, um mit Datum und vielen Zeugen belegen zu können, dass ich der Urheber bin?
Dann wäre mMn damit die Patetierbarkeit aber erledigt. Dafür darf es keine Vorveröffentlichung gegeben haben, auch keine "Musterversionen".
Glück Auf
Tom vom Berg
Aloha ;)
Allerdings kann Dein Programm unter das Urheberrecht fallen. Falls ihm eine nicht unerhebliche "Schaffenshöhe" zugebilligt werden kann.
Die Hürde der Schaffenshöhe ist keine hohe. Im Bereich Programmierung dürfte die von so gut wie allem, was man produzieren kann, überschritten werden. Erst recht bei Skripten, die mehr als 100 nicht triviale LoC beinhalten.
Grüße,
RIDER
Die Hürde der Schaffenshöhe ist keine hohe. Im Bereich Programmierung dürfte die von so gut wie allem, was man produzieren kann, überschritten werden. Erst recht bei Skripten, die mehr als 100 nicht triviale LoC beinhalten.
Meine Leerzeilen-bereinigten LoC liegen nur knapp darüber und darauf bin ich sogar stolz! Darin enthalten sind allerdings auch massenhaft solche trivialen wie
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Darin enthalten sind allerdings auch massenhaft solche trivialen
Letztendlich lässt sich jede Erfindung auf das Wirken trivialer Naturgesetze und -Kräfte zurückführen. Man muss es nur kleinteilig genug betrachten. Die Schaffenshöhe besteht stets in der Verknüpfung des trivialiem und bekannten Zeugs zu etwas Neuem. Bei einem Gedicht steht womöglich auch jedes Wort im Duden.
Hallo Gernot,
mit Patenten sieht es meines Wissens schlecht aus, sobald nichts anfassbares ("Blech") dabei ist. Technische Verfahren kann man patentieren, nicht Ideen. Die Situation ist aber je nach Land anders und es gibt auch gewisse Schwankungen im Meinungsbild.
Für rechtssichere Details wende Dich an den Anwalt deines Vertrauens.
Rolf
Lieber Gernot,
aber die alten Hasen werden mich wohl noch kennen. 😉
schön, wieder etwas von Dir zu lesen!
Liebe Grüße
Felix Riesterer