ursus contionabundo: Kunde will aus Vertrag raus der noch ein Jahr läuft - Wie reagieren?

Beitrag lesen

Reicht dann ein Inkassounternehmen aus oder sollte man sich Rechtsbeistand holen?

Hm. Wenn es ein Dienstvertrag gemäß §611 BGB ist (Das müsste geprüft werden) dann endet gemäß § 620 BGB das Dienstverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Frist und eine Kündigung ist nur gemäß der §§ 626, 627 BGB möglich. Im Falle der unzeitigen und grundlosen Kündigung eines Dienstvertrags greift die Schadensersatzpflicht aus § 628 Absatz 2 BGB.

Hier ist vor einer Stellungnahme oder gar einer verbindlichen Rechtsauskunft der Einzelfall zu prüfen, das darf nur ein Anwalt.

In der Regel trifft man eine Vergütungsvereinbarung und hebt den Vertrag einvernehmlich gegen eine "Ablösesumme" auf.