gudn tach!
es ist ein grundsaetzliches problem, dass bei seiten, die offline sind, meist weder impressum noch DSE vorhanden sind. ich hab letztes jahr im mai vergeblich im www nach rechtlichen vorgaben dazu gesucht.
grundsaetzlich wird ja selbst bei einem 500er noch die ip-adresse (also ein personenbezogenes datum) samt timestamp im error.log gespeichert. somit muesste da nach strenger auslegung der dsgvo wohl eigentlich auch eine datenschutzerklaerung hin.
andererseits ist es ja an sich gaga, dass man dem visitor nun per DSE sagen muss, dass man seine (meist eh nur temporaere) ip-adresse kennt. wenn man per telefon angerufen wird, sagt man dem anrufer ja auch nicht, dass man dessen nummer jetzt kennt. aber ok, das ist vielleicht einfach ein schwachpunkt der dsgvo, der kuenftig noch geklaert wird, oder ich habe sie in diesem punkt einfach noch nicht verstanden.
solange die DSE bzw. das impressum nur kurz nicht erreichbar sind, also die downtimes nur temporaer und nicht gehaeuft auftreten, wird einem -- so meine hoffnung/vermutung (IANAL) -- kein richter daraus einen strick drehen.
prost
seth