X11: datenschutzerklaerung auf externem server zulaessig?

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Beim Impressum gab es mal die Regel, dass "zentrale Impressumsseiten" angeben müssen, für welche Webseiten ("domains") diese gelten, damit "fuer den visitor hinreichend deutlich ist, dass sie zu jener website gehoert" von wo er das Impressum aufgerufen hat.

Hast du da eine Quelle?

Nur meine Erinnerung an ein Urteil und ein Beispiel. (Das Beispiel hat mit dem Urteil nichts zu tun). Nein, ich habe das Urteil, respektive den Bericht darüber, nicht wieder gefunden.

Könnte man. Aber muss man?

Wir müssen alle sterben. Irgendwann.