Ich will damit zum Ausdruck bringen, dass das Recht die Verbreitung sehr wohl gestattet, dass aber den Hinterbliebenen der selbe Respekt zusteht wie den Erblassern.
Es könnte ziemlich „kalt“ und respektlos wirken, sich den Wünschen der Angehörigen nicht zu beugen. Und da viele Chöre auch noch in kleineren Gemeinden beheimatet sind könnte es sogar zu einem Ansehensverlust kommen, wenn man sich auf das geltetende Recht beruft.