Ich wurde einst geschädigt, weil ich die Quelle genannt habe.
Es ging um einen Karten-Ausschnitt zu einer Adresse. Diesen Karten-Ausschnitt gab es in leicht veränderten Farben anderswo auch.
Mein Kunde wurde abgemahnt und sollte 400 € zahlen. Ich plädierte dafür, es auf eine Klage ankommen zu lassen, denn meiner Meinung nach kann das „Umfärben“ von Straßenzügen nicht urheberrechtlich geschützt werden.
Kunde hat sich aber unter Stress setzen lassen, bezahlt und von mir (als Web-Designer) die Hälfte gefordert.
Linuchs