D3VP: Urheberrecht von Texten

Hallo,

ich habe einen Textauszug im Internet entdeckt, der mir sehr bekannt vorkam - er war von mir, meine Seite wird nicht genannt (Quellenangabe o.ä.).

Ich habe jetzt freundlich nachgefragt, warum man nicht die Quelle nennt, daraufhin wurde mir gesagt: Ist ein Gastautor, wende dich an den, nicht unsere Schuld.

Das kommt mir spanisch vor. Wer trägt denn bei sowas die "Verantwortung"?

Vielen Dank und mit besten Grüßen

  1. Servus!

    Hallo,

    ich habe einen Textauszug im Internet entdeckt, der mir sehr bekannt vorkam - er war von mir, meine Seite wird nicht genannt (Quellenangabe o.ä.).

    Ich habe jetzt freundlich nachgefragt, warum man nicht die Quelle nennt, daraufhin wurde mir gesagt: Ist ein Gastautor, wende dich an den, nicht unsere Schuld.

    Das kommt mir spanisch vor. Wer trägt denn bei sowas die "Verantwortung"?

    Der, der im Impressum steht!

    Deshalb achten Läden wie die Wikimedia Commons, Wikipedia und auch wir darauf, dass alle Bilder, aber auch Texte Urheberrechtsfrei, bzw. nicht geklaut sind.

    Herzliche Grüße

    Matthias Scharwies

    --
    Einfach mal was von der ToDo-Liste auf die Was-Solls-Liste setzen.“
  2. n'Abend,

    ich habe einen Textauszug im Internet entdeckt, der mir sehr bekannt vorkam - er war von mir, meine Seite wird nicht genannt (Quellenangabe o.ä.).

    das ist sehr wahrscheinlich nicht in Ordnung.

    Ich habe jetzt freundlich nachgefragt, warum man nicht die Quelle nennt, daraufhin wurde mir gesagt: Ist ein Gastautor, wende dich an den, nicht unsere Schuld.

    Was für ein Internet-Portal ist das denn? Nein, du musst hier nicht den Namen (oder URL) nennen; ich meinte eher eine Art Beschreibung des Genres.

    Das kommt mir spanisch vor. Wer trägt denn bei sowas die "Verantwortung"?

    Ordentliche Internet-Auftritte haben ein Impressum. Die wichtigste Information darin ist der Name und eine Kontaktadresse des für den Inhalt Verantwortlichen.

    Betreiber von Sites mit User Generated Content können sich zwar ein Stückchen aus der Verantwortung ziehen - aber sobald sie auf einen Verstoß aufmerksam gemacht werden, müssen sie ihrer Verantwortung nachkommen und reagieren.

    Live long and pros healthy,
     Martin

    --
    Früher war ich klein und dumm. Inzwischen hat sich so manches geändert. Ich bin größer geworden.
  3. Ich wurde einst geschädigt, weil ich die Quelle genannt habe.

    Es ging um einen Karten-Ausschnitt zu einer Adresse. Diesen Karten-Ausschnitt gab es in leicht veränderten Farben anderswo auch.

    Mein Kunde wurde abgemahnt und sollte 400 € zahlen. Ich plädierte dafür, es auf eine Klage ankommen zu lassen, denn meiner Meinung nach kann das „Umfärben“ von Straßenzügen nicht urheberrechtlich geschützt werden.

    Kunde hat sich aber unter Stress setzen lassen, bezahlt und von mir (als Web-Designer) die Hälfte gefordert.

    Linuchs

    1. Hallo Linuchs,

      Es ging um einen Karten-Ausschnitt zu einer Adresse. Diesen Karten-Ausschnitt gab es in leicht veränderten Farben anderswo auch.

      Hattest Du denn für den von Dir verwendeten Ausschnitt eine Nutzungserlaubnis eingeholt / bezahlt, von demjenigen, der ihn in diesen Farben erstellt hatte?

      Wenn ja, konntet ihr euch doch auf diese Erlaubnis berufen und den Abmahner abtropfen lassen. Bzw wenn der Abmahner der eigentliche Rechteinhaber war und euer Erlaubnisgeber der Cloner, dann wäre der wohl in der Verantwortung.

      Angst vorm Anwalt ist immer ein schlechter Berater. Da gibt's genügend, die diese Angst für die phantasievollsten Forderungen ausnutzen.

      Rolf

      --
      sumpsi - posui - obstruxi
      1. Hallo Rolf,

        Hattest Du denn für den von Dir verwendeten Ausschnitt eine Nutzungserlaubnis eingeholt / bezahlt, von demjenigen, der ihn in diesen Farben erstellt hatte?

        Nein, aber diese Seite hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie kostenlos sei.

        Wir haben das damals hier im Forum diskutiert. Mir wurde vorgehalten, dass „kostenlos“ so gemeint sein könnte, dass man nach einer Adresse kostenlos suchen könne, aber das Ergebnis dann kosten könnte. Ich sei in die gestellte Falle getappt - selbst schuld.

        Sehr merkwürdige Ansicht. Und da wir das nicht ausprozessieren konnten, bin ich nicht schlauer geworden und habe auch keinen Bock, weiter zu spekulieren.

        Gruß, Linuchs

    2. Hallo,

      Ich wurde einst geschädigt, weil ich die Quelle genannt habe.

      Es ging um einen Karten-Ausschnitt zu einer Adresse. Diesen Karten-Ausschnitt gab es in leicht veränderten Farben anderswo auch.

      also hast du von irgendwo einen Kartenausschnitt genommen, kopiert, umgefärbt und dann auf die Website deines Kunden gesetzt. Mit Angabe der Quelle. Richtig?

      Mein Kunde wurde abgemahnt und sollte 400 € zahlen. Ich plädierte dafür, es auf eine Klage ankommen zu lassen, denn meiner Meinung nach kann das „Umfärben“ von Straßenzügen nicht urheberrechtlich geschützt werden.

      Lass es mich so darstellen: Du hast das Werk eines anderen Urhebers kopiert und verändert, und in dieser veränderten Form wieder veröffentlicht. Nach meinem Rechtsverständnis ist das durchaus ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

      Ich kann ja auch nicht einen Artikel eines Online-Magazins nehmen, ein paar Sätze leicht umformulieren und dann wieder veröffentlichen. Auch nicht mit Quellenangabe, solange der Rechteinhaber das nicht ausdrücklich gestattet.

      Kunde hat sich aber unter Stress setzen lassen, bezahlt und von mir (als Web-Designer) die Hälfte gefordert.

      Und ich vermute, da seid ihr noch richtig glimpflich davongekommen.

      Live long and pros healthy,
       Martin

      --
      Früher war ich klein und dumm. Inzwischen hat sich so manches geändert. Ich bin größer geworden.
      1. Ich kann ja auch nicht einen Artikel eines Online-Magazins nehmen, ein paar Sätze leicht umformulieren und dann wieder veröffentlichen. Auch nicht mit Quellenangabe, solange der Rechteinhaber das nicht ausdrücklich gestattet.

        Hast du dazu Rechtsvorschriften, Quellenangaben?

        Es kann doch nicht sein, dass ich z.B. in einer Diskussion Bezug nehme auf einen Beitrag, aber diesen Beitrag nicht beschreiben darf.

        Wie ist das in wissenschaftlichen Arbeiten mit hunderten von Quellen? Muss der Doktorand von allen eine Erlaubnis einholen? Habe davon noch nie gehört, aber von geklauten Zitaten ohne Quellenangabe.

        Linuchs

        1. Hallo,

          Ich kann ja auch nicht einen Artikel eines Online-Magazins nehmen, ein paar Sätze leicht umformulieren und dann wieder veröffentlichen. Auch nicht mit Quellenangabe, solange der Rechteinhaber das nicht ausdrücklich gestattet.

          Hast du dazu Rechtsvorschriften, Quellenangaben?

          nein, nur Common Sense. Mein Steckenpferd ist eher Datenschutz als Urheberrecht.
          Aber ich würde mal beim UrhG anfangen zu suchen, wenn ich müsste.

          Es kann doch nicht sein, dass ich z.B. in einer Diskussion Bezug nehme auf einen Beitrag, aber diesen Beitrag nicht beschreiben darf.

          Du darfst ihn beschreiben, du darfst ihn verlinken, du darfst ihn sogar zitieren, wobei das Zitatrecht sogar im UrhG mit geregelt ist.

          Wie ist das in wissenschaftlichen Arbeiten mit hunderten von Quellen? Muss der Doktorand von allen eine Erlaubnis einholen? Habe davon noch nie gehört, aber von geklauten Zitaten ohne Quellenangabe.

          Der verlinkte Wikipedia-Artikel dürfte einen leicht verdaulichen Einstieg in das Thema vermitteln.

          Live long and pros healthy,
           Martin

          --
          Früher war ich klein und dumm. Inzwischen hat sich so manches geändert. Ich bin größer geworden.