Hallo Linuchs,
ich verstehe nicht, was Du sagen willst. Ich verstehe nicht mal, ob Du mir widersprechen oder mir zustimmen willst.
Das Folgende gilt für die römisch katholische Kirche.
"Papst" ist ein Titel. Man(n) erhält ihn auf Lebenszeit vom Konklave (der Versammlung der wahlberechtigten Kardinäle) durch Wahl.
"Kardinal" ist auch ein Titel. Man bekommt ihn vom Papst nach seinem Belieben. Dieser Titel hat die Stufen Kardinaldiakon, Kardinalpriester und Kardinalbischof und wird Priestern und Bischöfen auf Lebenszeit verliehen.
"Diakon", "Priester" und "Bischof" sind nicht Titel, sondern Stufen des Weihesakraments. Die bekommt man also durch Weihe, nicht durch Wahl.
"Ortsbischof" ist dagegen ein Amt. Es wird von einem Bischof ausgeübt und entweder vom Papst durch Ernennung oder durch ein lokales Gremium durch Wahl verliehen (die vom Papst zu bestätigen ist).
Das Konklave ist bei der Papstwahl frei. Sie müssen keinen Kardinal zum Papst wählen. Wählen sie einen Kardinaldiakon oder -priester, ist er schon vor Ort (weil Kardinal, also war er im Konklave) und muss nur flugs die Bischofsweihe bekommen. Das ist vor allem deshalb nötig, weil er ja mit seinem Titel auch gleich das Amt des Ortsbischofs von Rom zugeteilt bekommt. Wählen Sie einen Nichtkardinal, muss er herbeigeholt und zum Bischof geweiht werden. Ob sie dann an CIC332 strikt gebunden sind oder das Recht haben, von dessen Anforderungen an einen Bischof zu dispensieren, das weiß ich nicht. Es müsste aber schon ein SEHR besonderer Mensch sein, der das Konklave von seiner Eignung als Papst überzeugen kann ohne selbst darin zu sein.
Rolf
sumpsi - posui - clusi