Per 22.05. kommt eine Abmahnung vom Rechtsanwalt über knapp 300 EUR. Der Gegenstandswert wird angesetzt auf 5.000,00 EUR.
Hm. Merkwurdig. Andere berechnen für eine Abmahnung bei einem „Streitwert“ bzw. „Gegenstandswert“ knapp 500 Euro:
(Nein, ich bin nicht der Betroffene, helfe nur bei der Eindämmumg des Rechtsmissbrauchs)
Wie sieht denn die Berechnung in Deinem Fall aus? Und gibt es den Anwalt überhaupt?