Linuchs: Abmahnung wegen Bild

0 44

Abmahnung wegen Bild

Linuchs
  • recht
  1. 3
    Auge
  2. 0
    me-too
    • recht
    • tipp
  3. 0
    Raketenrechtslaie
    1. 0

      Was noch zu tun ist

      Raketenrechtslaie
    2. 0
      Raketenrechtslaie
  4. 3
    Julius
    • grafik
    • recht
    1. 0
      Linuchs
      1. 0
        Matthias Apsel
      2. 1
        Julius
        1. 0
          Rolf B
          1. 1
            Julius
    2. 0
      Gunnar Bittersmann
  5. 0

    Aufälligkeit

    Raketenrechtslaie
    1. 0

      Des Rätsels Lösung

      Raketenrechtslaie
    2. 0

      Streitwerte und Gebühren

      me-too
      • meinung
      • recht
      1. 0
        Raketenrechtslaie
        1. 0
          me-too
        2. 0
          Linuchs
          1. 0
            Raketenrechtslaie
    3. 0

      Korrektur des Betrags

      Linuchs
      1. 0
        Gunnar Bittersmann
        1. 0
          Linuchs
      2. 0
        Matthias Apsel
        1. 0
          Raketenrechtslaie
          • meinung
      3. 0
        Raketenrechtslaie
        1. 0
          Linuchs
          1. 0
            Raketenrechtslaie
            1. 0
              Der Martin
              1. 0
                Raketenreisender
      4. 0
        Der Martin
        • meinung
        • recht
        1. 0
          Linuchs
          1. 0
            Rolf B
            1. 0
              Linuchs
              1. 0
                Der Martin
              2. 0
                Rolf B
              3. 0
                Tabellenkalk
              4. 0
                Rolf B
                1. 0
                  Der Martin
            2. 0
              Matthias Apsel
              • zu diesem forum
              1. 0
                Der Martin
                1. 0
                  Matthias Apsel
                  1. 0
                    Der Martin
      5. 1
        Tabellenkalk

Moin,

für einen kostenlosen, werbefreien Veranstaltungskalender war ich im Web auf der Suche nach Bildern, die per Zufallsgenerator eine Stadt mit Events repräsentieren. Die Bilder habe ich als Hintergrundbilder der Startseite gesetzt.

Per Mail habe ich die Rechte-Inhaber freundlich gefragt, ob ich das jeweilige Bild kostenlos nutzen darf und meine Seite verlinkt, um zu zeigen, wie es aussieht.

Mit dem Link wurde für die Fotografen der Zufallsgenerator umgangen, sie sehen also ihr eigenes Bild.

In der Regel stimmen die Fotografen zu, bis auf einen Fall. Am 10. Mai mailte er:

Das Bild können Sie nicht kostenlos benutzen. Bitte entfernen Sie es oder machen mir für die Nutzungsrechte ein Angebot.

Habe diese Mail gelesen und dann vergessen, zu reagieren. Per 22.05. kommt eine Abmahnung vom Rechtsanwalt über knapp 300 EUR. Der Gegenstandswert wird angesetzt auf 5.000,00 EUR. Das finde ich weit übertrieben.

Formulierung in der Abmahnung:

Bei Zugrundelegung der gängigen Rechtsprechung ist ein Betrag von nicht unter 100 EUR angemessen.

Das kann ich akzeptieren, aber ist der aufgeblähte Gegenstandswert berechtigt?

Gruß, Linuchs

  1. Hallo

    Das Bild können Sie nicht kostenlos benutzen. Bitte entfernen Sie es oder machen mir für die Nutzungsrechte ein Angebot.

    Habe diese Mail gelesen und dann vergessen, zu reagieren.

    Das ist natürlich Mist. Jetzt musst du mit den Konsequenzen deines Nichthandelns umgehen. 😕

    Per 22.05. kommt eine Abmahnung vom Rechtsanwalt über knapp 300 EUR. Der Gegenstandswert wird angesetzt auf 5.000,00 EUR. Das finde ich weit übertrieben.

    Formulierung in der Abmahnung:

    Bei Zugrundelegung der gängigen Rechtsprechung ist ein Betrag von nicht unter 100 EUR angemessen.

    Das kann ich akzeptieren, aber ist der aufgeblähte Gegenstandswert berechtigt?

    Ganz ehrlich, stelle diese Frage bitte dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwähltin deines geringsten Misstrauens. Die oder der kann dir genau sagen, ob sich aus einem angesetzen Schaden von „nicht unter 100 EUR“ ein Wert der Abmahnung von 300 EUR ergibt und ob der Gegenstandswert von 5000 EUR angemessen ist. Und sie/er kann auch das nötige tun, um eventuell unangemessene Forderungen abzuwehren.

    Mit Nachfragen hier und dem abwarten bestenfalls mäßig qualifizierter Antworten verlierst du meiner Meinung nach nur Zeit, die bei Abmahnungen von der Gegenseite gern sehr knapp gewährt wird.

    Tschö, Auge

    --
    Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
    Hohle Köpfe von Terry Pratchett
  2. Hi Linuchs,

    sowas habe ich auch mal durchgemacht.
    Du musst schnell reagieren

    Ich habe damals noch ca. 10 Tage vertrödelt, dann kam die einstweilige Verfügung vom Landgericht und schon waren es 4.500€ incl RA-Kosten. Dafür der hohe Streitwert (damit das LG zuständig wird), der in Urheberrechtsfragen aber erstmal üblich ist. In einem Verfahren kannst Du den dann zwar auch bestreiten. Das hat aber selten Erfolg.

    Mein Tipp aus heutiger Sicht: unter dem Vorbehalt der Nachprüfung schnellstens bezahlen, dann anschließend verhandeln. Den Nachweis der Urheberschaft herausverlangen, sonst kannst Du deinerseits wieder zurück abmahnen.

    Wurden von Dir Unterwerfungserklärungen mit Vertragsstrafe verlangt? Wenn nicht, hast Du noch Glück gehabt.

    Und nächstes Mal vorher fragen

    BTW: der Verwender des Bildes muss nicht selber der Urheber sein.

    Viel Erfolg
    me-too

  3. Das ist jetzt mal Pech. Aber eine Frage habe ich:

    Mit dem Link wurde für die Fotografen der Zufallsgenerator umgangen,

    Wie war das denn? Mit Benutzername und Passwort? Oder ein einfacher Link?

    Hinweis: Das LG Berlin hat mal entschieden, dass in einem ähnlichen Fall das Verbergen hinter einer reinen URL mit einer langen (eigentlich nicht erratbaren) individuellen Kennung e.g. http://example.com/testseite?pass=vieleZeichen immer noch eine Veröffentlichung ist, aber ausgeführt, dass wenn der Abrufende ein Passwort oder einen Benutzername und ein Passwort eingeben muss, eben keine Veröffentlichung vorliegt.

    Es kommt also - mal wieder - auf die Details an.

    Sollte die Abmahnung an sich berechtigt sein, dann wäre zu prüfen, ob die geforderte Unterlassungserklärung so verlangt werden kann (die sind oft zu weit gefasst) und ggf. geändert abzugeben. Durch eine Änderung entfällt die Zahlungspflicht.

    Im Übrigen sind die Unterlassungserklärung und die Zahlung zwei ganz verschiedene Sachen. Gibst Du die Unterlassungserklärung ab, dann kann man sich vor Gericht wegen des Sreitwertes und also der Kosten „kloppen“. Und da sehe ich im Hinblick auf den Streitwert durchaus einen Ansatz. Insbesondere wenn Du aus den Logfiles Deines Providers durch einstellige Zugriffszahlen nachweisen kannst, dass das Foto nur von Dir und dem Künstler bzw. dem von ihm Beauftragtem erfolgreich abgerufen wurde…

    1. wenn Du aus den Logfiles Deines Providers durch einstellige Zugriffszahlen nachweisen kannst

      Bitte Deinen Provider, diese für Dich zu sichern. Wenn Du das selbst tun kannst, dann tu es. In der Regel folgt nämlich womöglich noch eine Schadensersatzfordung.

    2. Gibst Du die Unterlassungserklärung ab, dann kann man sich vor Gericht wegen des Sreitwertes und also der Kosten „kloppen“.

      Das ist regelmäßig sehr viel billiger - und oft so „billig“ und „riskant“, dass die Gegner die Lust verlieren. Biete im Hinblick auf die Begrenzung des Zugriffs einen Streitwert(!) (nicht: Zahlung) von 100 Euro an…

  4. Hallo Linuchs,

    für einen kostenlosen, werbefreien Veranstaltungskalender war ich im Web auf der Suche nach Bildern, die per Zufallsgenerator eine Stadt mit Events repräsentieren.

    Für die Zukunft: Hast du es schon mal bei Wikimedia Commons probiert? Die Bilder sind unter sauber definierten Lizenzen verfügbar und du brauchst niemanden fragen, nur die Anforderungen an die Namens- und Lizenznennung erfüllen (und das auch wirklich ernst nehmen). Der Lizenzhinweisgenerator hilft dir dabei.

    Gruß
    Julius

    1. Hallo Julius,

      danke für den Tipp. Da ich für neue Städte/Orte (im Ausland) sowieso die geografischen Koordinaten brauche, schaue ich oft bei Wikipedia und den dortigen Bildern vorbei.

      Bin mal deinem Link gefolgt, die Abmahnung bezieht sich auf Brake (Unterweser). Da brake auch Bremse bedeutet, sind solche Fotos für mich überhaupt nicht brauchbar.

      Vor vielen Jahren bin ich nach Worms gezogen und wollte per Web ein paar Highlights kennenlernen. Google schüttete mich zu mit Würmern. Eine wirklich „gelungene“ Einführung in die neue Heimat. Ich habe Worms (die Stadt) nicht lieben gelernt, das Gewürm hatte Recht und ich war froh, nach drei Jahren wieder weg zu sein. Mit einem Eingeborenen als Freund hätte es vielleicht Spaß gemacht, das Nest kennenzulernen. Die Fußgängerzone - architektonisch eine Katastrophe.

      Linuchs

      1. Hallo Linuchs,

        Bin mal deinem Link gefolgt, die Abmahnung bezieht sich auf Brake (Unterweser). Da brake auch Bremse bedeutet, sind solche Fotos für mich überhaupt nicht brauchbar.

        Das verstehe ich nicht. Magst du es erklären?

        Bis demnächst
        Matthias

        --
        Du kannst das Projekt SELFHTML unterstützen,
        indem du bei Amazon-Einkäufen Amazon smile (Was ist das?) nutzt.
      2. Hallo Linuchs,

        danke für den Tipp. Da ich für neue Städte/Orte (im Ausland) sowieso die geografischen Koordinaten brauche, schaue ich oft bei Wikipedia und den dortigen Bildern vorbei.

        Dann hast du vermutlich nicht den Link unter „Weblinks“ auf Commons entdeckt? Ich weiß nicht, ob der bei Städten automatisch angelegt wird, aber bisher hatten alle Städte-Artikel bei Wikipedia den.

        Bin mal deinem Link gefolgt, die Abmahnung bezieht sich auf Brake (Unterweser). Da brake auch Bremse bedeutet, sind solche Fotos für mich überhaupt nicht brauchbar.

        Nicht doch, die Medien dort sind kategorisiert. Es gibt eine Kategorie für das Brake, das du meinst. Dort hin gekommen bin ich über den die Weblinks-Sektion des entsprechenden Wikipedia-Artikels.

        Und falls du doch noch schöne Bremsen-Fotos haben möchtest, auch dafür gibt es eine Kategorie 😉.

        Gruß
        Julius

        1. Hallo Julius,

          Und falls du doch schöne Bremsen-Fotos haben möchtest, auch dafür gibt es eine Kategorie 😉.

          Meinst Du nicht eher diese Kategorie?

          Rolf

          --
          sumpsi - posui - obstruxi
          1. Hallo Rolf,

            Und falls du doch schöne Bremsen-Fotos haben möchtest, auch dafür gibt es eine Kategorie 😉.

            Meinst Du nicht eher diese Kategorie?

            Garantiert nicht, diese Mistviecher sind wahre Spaßbremsen (und ich denke nicht, dass Linuchs eine Band mit diesem Namen in seinem Kalender hat).

            Gruß
            Julius

    2. @@Julius

      Für die Zukunft: Hast du es schon mal bei Wikimedia Commons probiert?

      Auch oft meine Quelle für Bilder in Codepens und Präsentationen.

      Eine andere Quelle ist Unsplash.

      🖖 Stay hard! Stay hungry! Stay alive! Stay home!

      --
      “Turn off CSS. If the page makes no sense, fix your markup.” —fantasai
  5. Per 22.05. kommt eine Abmahnung vom Rechtsanwalt über knapp 300 EUR. Der Gegenstandswert wird angesetzt auf 5.000,00 EUR.

    Hm. Merkwurdig. Andere berechnen für eine Abmahnung bei einem „Streitwert“ bzw. „Gegenstandswert“ knapp 500 Euro:

    Abmahnkosten 492,54 € bei 5000€ Streitwert

    (Nein, ich bin nicht der Betroffene, helfe nur bei der Eindämmumg des Rechtsmissbrauchs)

    Wie sieht denn die Berechnung in Deinem Fall aus? Und gibt es den Anwalt überhaupt?

    1. Als, Ich habs: Gemäß § 14 RVG „bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts kann bei der Bemessung herangezogen werden. Bei Rahmengebühren, die sich nicht nach dem Gegenstandswert richten, ist das Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist.“

      Scheinbar ist der abmahnende Anwalt in Deinem Fall nicht ganz so ein übler Abzocker wie der in den mir vorliegenden Fällen - weil er nicht die 1,3-fachen Gebühren sondern dem obigem folgend weniger ansetzt.

      (Oder er will nicht so erscheinen.)

    2. Hi,

      ... und bitte nicht zu übersehen, dass die Staatskasse im obigen Fall 79,-€ vom Rechnungswert für sich abzweigt. Das lässt vermuten, warum der Staat der Abmahnerei keine strengeren Grenzen verpasst, zumimndest in der Einstiegsrunde.

      Würde mich aber brennend interessieren, wie der Fall weiter läuft, wenn der OP das offenlegen mag.

      LG
      me-too

      1. Würde mich aber brennend interessieren, wie der Fall weiter läuft, wenn der OP das offenlegen mag.

        Der OP hat das (fast 79€ Umsatzsteuer) ja nicht veröffentlicht, weiß also nichts darüber.

        Ich aber.

        Der Anwalt aus meinen Fällen vermeidet offensichtlich jede Klageerhebung um nicht wegen Rechtsmissbrauchs abgewatscht zu werden. Hintergrund dürfte sein, dass ich die Fälle dokumentiere und ein, ihm und seinen Mandanten wohl wenig schmeichelhaft erscheinendes Dokument ins Web gestellt habe. Das kann man finden - aber ich versichere Dir, dass ich den Anwalt und die Mandanten unter Wahrung der angemessenen Höflichkeit darüber in Kenntnis gesetzt habe. Das beginnt bei der Anrede, die da auf „Allerwertester Herr …“ lautet.

        Und siehe da … auch ich bleibe unverklagt.

        1. Hi,

          gemeint ist selbstverständlich, wie der Fall des OP weiter geht, nicht dein Beispiel mit den 79,-€ Umsatzsteuer. Es war ein Absatz zwischen den beiden Aussagen.

          Mitdenken!

          LG
          me-too

        2. Das beginnt bei der Anrede, die da auf „Allerwertester Herr …“ lautet.

          Wird die Satire verstanden? Ich würde das so lesen, dass der mich am Allerwertesten lecken kann. Würdest du tatsächlich deine Hose runterlassen? Weißt du immer, wem du so ein Angebot machst?

          Auch bei Streit achte ich auf Ehrlichkeit. Der Anwalt schreibt mir „Sehr geehrter Herr ...“ Naja, wer ihm Geld zukommen lässt, darf sich geehrt fühlen.

          Ich kenne und ehre den Menschen nicht und schon gar nicht sehr.

          Neutrale Anrede in meinem Schreiben an ihn: „Guten Tag, Herr ...“

          Habe extra mit dem Schreiben bis heute morgen gewartet, gestern Abend hätte ich ja schreiben müssen: „Gute Nacht, Herr ...“

          1. Das beginnt bei der Anrede, die da auf „Allerwertester Herr …“ lautet.

            Wird die Satire verstanden?

            Ausweislich des weinerlichen Beklagens eines noch als Rechtsanwalt zugelassenen Herrn W. aus D. gegenüber einem hierdurch unbeeindruckte gebliebenem Gericht muss ich diesen nur beim „Einstecken“ sichtbar werdende, ungewöhnliche Feinfühligkeit unterstellen…

    3. Sorry, „knapp 300 EUR“ war wohl Wunschdenken, keine Ahnung, wie mir dieser Wert durchgerutscht ist.

      Tatsächlich will der Anwalt € 491,82 haben innerhalb von vier Tagen nach Datum des Briefes. Das ist ja so gut wie unmöglich.

      Und gibt es den Anwalt überhaupt?

      Zumindest hat er einen Briefbogen und eine Webseite.

      Bei Zugrundelegung der gängigen Rechtsprechung ist ein Betrag von nicht unter 100 EUR angemessen.

      Habe heute € 100 als Teilzahlung überwiesen und auf das Schreiben geantwortet mit der Frage, woher die € 5.000 Gegenstandswert kommen.

      Und nach Erhalt des Schreibens das Foto unverzüglich von meiner Webseite genommen.

      1. @@Linuchs

        Zumindest hat er einen Briefbogen und eine Webseite.

        Dann hat er auch eine Telefonnummer. Üblicherweise kann man sich per Telefon über Ratenzahlung einigen.

        🖖 Stay hard! Stay hungry! Stay alive! Stay home!

        --
        “Turn off CSS. If the page makes no sense, fix your markup.” —fantasai
        1. Üblicherweise kann man sich per Telefon über Ratenzahlung einigen.

          Habe keine guten Erfahrungen mit Telefonaten, wenn es um Ansprüche geht. Vereinbarungen sollte man schon schriftlich belegen können. Bin selbst doch nicht davor gefeit, etwas falsch verstanden zu haben.

      2. Hallo Linuchs,

        Habe heute € 100 als Teilzahlung überwiesen und auf das Schreiben geantwortet mit der Frage, woher die € 5.000 Gegenstandswert kommen.

        Wenn man nicht Jörg Reinholz heißt, hat man ohne anwaltliche Unterstützung in solchen Fällen meistens verloren.

        Bis demnächst
        Matthias

        --
        Du kannst das Projekt SELFHTML unterstützen,
        indem du bei Amazon-Einkäufen Amazon smile (Was ist das?) nutzt.
        1. Wenn man nicht Jörg Reinholz heißt,

          Auch der kann längst nicht „alles“ und schon gar nicht „in jedem Fall“ gewinnen. Und manchmal braucht der fünf, sogar fast sechs Jahre bis die Oberlandesgerichte sich endlich bequemen, den von der Erstinstanz verzapften Mist zu korrigieren… Und der Einzige wird er wohl auch nicht sein. Deutschland hat ~85 Mio. Einwohner und es nicht viel mehr erforderlich als leicht überdurchnittliche Intelligenz; die Bereitschaft, sich mit dem Stoff zu befassen - und natürlich ein gewisses Maß an Beharrlichkeit nebst „Obrigkeitsmissachtung“.

      3. Habe heute € 100 als Teilzahlung überwiesen

        Oh. Oh. Es gibt Richter, die sehen in sowas eine Anerkenntnis des erhobenen Gesamtanspruchs, wenn man nicht gleichzeitig das Gegenteil postuliert.

        innerhalb von vier Tagen nach Datum des Briefes

        Böser Mann. Und das vor den Feiertagen? Es gibt Richter, die das nicht akzeptieren.

        und auf das Schreiben geantwortet mit der Frage, woher die € 5.000 Gegenstandswert kommen.

        Gab es da nicht noch die Forderung nach einer Unterlassungerklärung?

        Ich sags mal so: Wenn man keinen kennt und auf Rückfragen im Forum nicht schnell reagiert, dann muss man eben noch am Freitag zum Anwalt…

        1. Gab es da nicht noch die Forderung nach einer Unterlassungerklärung?

          Ja, ist sogar als Anhang unterschriftsreif dabei. Unter anderem verpflichte ich mich, bis zu einem bereits abgelaufenen Datum (vier Tage nach Briefdatum 22.05. - danach kommt Samstag und Sonntag) zu zahlen.

          Da mir keine Zeitreisen in die Vergangenheit möglich sind, ist das allein schon ein Grund, nicht zu unterschreiben. Zusätzlich habe ich den Streitwert und damit die Gebührenhöhe angefochten.

          1. Da mir keine Zeitreisen in die Vergangenheit möglich sind, ist das allein schon ein Grund, nicht zu unterschreiben.

            Ein anerkannter „Grund“ ist das nicht, weil man die Erklärung ja auch zeitnah faxen könnte. Allerdings wäre es einer, wenn man z.B. zunächst die Entfernung vornimmt (das auch erklärt und damit der Beschwerde die „Höchsteiligkeit“ nimmt) und dem Gegner erklärt,dass man sich bezüglich der Unterlassungserklärung und der Kostenforderung selbst anwaltlicher Hilfe versehen will und dazu nunmehr eine angemessene Frist von einer Woche in Anspruch nimmt.

            1. Hallo,

              Da mir keine Zeitreisen in die Vergangenheit möglich sind, ist das allein schon ein Grund, nicht zu unterschreiben.

              Ein anerkannter „Grund“ ist das nicht, weil man die Erklärung ja auch zeitnah faxen könnte.

              aber auch das setzt voraus, dass die Forderung zumindest innerhalb der gesetzten Frist beim Beklagten ankommt. Und das ist, wie ich in meinem anderen Beitrag schon erläutert habe, fast unmöglich.

              Vor ein paar Jahren habe ich den Müll-Gebührenbescheid vom Entsorgungsunternehmen erhalten, als die Zahlungsfrist (3 Wochen) schon abgelaufen war. Von einer Versicherung habe ich mal ein Schreiben erst ziemlich genau 4 Wochen nach dem Datum des Schreibens erhalten - da war aber anhand des Poststempels auf dem Umschlag zu erkennen, dass der Brief die ersten 8 Tage noch bei der Versicherung im Hause rumlag, bevor er schließlich zur Post ging.

              Live long and pros healthy,
               Martin

              --
              Ich stamme aus Ironien, einem Land am sarkastischen Ozean.
              1. Vor ein paar Jahren habe ich den Müll-Gebührenbescheid vom Entsorgungsunternehmen erhalten, als die Zahlungsfrist (3 Wochen) schon abgelaufen war. Von einer Versicherung habe ich mal ein Schreiben erst ziemlich genau 4 Wochen nach dem Datum des Schreibens erhalten - da war aber anhand des Poststempels auf dem Umschlag zu erkennen, dass der Brief die ersten 8 Tage noch bei der Versicherung im Hause rumlag, bevor er schließlich zur Post ging.

                Sowas kennt wohl jeder.

                In der Regel ist aber ziemlich einfach, in solchen Fällen Widerspruch einzulegen und „Zurückversetzung des Verfahrens in den früheren Stand“ (das ist Begriff aus dem Recht, wird angewendet wenn man schuldlos eine Frist versäumt - muss sich aber z.B. Fristversäumnisse des eigenen Anwalts anrechnen lassen) zu verlangen. Mir selbst hat das AG Kassel mal unmittelbar nach Urlaubsantritt eine Aufforderung zu einer Stellungnahme bezüglich der vom Gericht beabsichtigten Einstellung wegen Geringfügigkeit geschickt, sodann, unfassbar glücklich über deren Ausbleiben, pünktlich und höchst eilig eingestellt und ich kam genau zwei Tage nach Ablauf der Widerspruchsfrist von zwei Wochen aus dem Urlaub zurück.

                Ich habe dann (wirklich:) SOFORT mit einem Dreizeiler „Zurückversetzung des Verfahrens in den früheren Stand“ verlangt und die Begründung des Antrags binnen einer Notfrist von einer Woche angekündigt und zwei Tage später unter Vorlage von Quittungen nachgewiesen, dass ich auf einer Tour jenseits des Rubikon war (und zwar im Uhrzeigersinn, ohne Calabrien und Sizilien - aber mit Aufenthalten an Fundstätten z.B. in Ravenna; an der „Griechenküste“ also Lecce, Tarent, Matera; sodann in Pompeii, Rom, Sienna, Florenz und so weiter).

                Die von mir nicht erlaubte Einstellung wurde dann so prompt (im Sinne von „ohne weitere Rückfrage“– nicht aber „schnell“) wie implizit durch Ladung zu einem Verhandlungstermin aufgehoben - woran nach Ansicht des Gerichts (die ich teile) „nur lässlich unrichtig“ war, dass diese nicht explizit, also durch förmlichen Beschluss erfolgte.

                Das mir nach einer Vorgeschichte wie der Deinen zu Unrecht ein Fristversäumnis vorgeworfen wurde geschah nur einmal - und zwar an dem bei mir aus sehr vielen solchen schlechten Gründen unschön erinnerlichen LG Kassel, das OLG Frankfurt hat auch den damaligen Mist korrigiert.

                Was Deine Sachen betrifft waren die zwar noch nicht bei Gericht, aber wenn diese wegen solchen Mists gerichtsanhämgig würden, dann würde wohl jeder Richter (jedenfalls einer der nicht zu einer der Normalbesetzung der Zivilkammern des LG Kassel gehört) über die Gegner den Kopf schütteln und der kruden Vorstellung, dass solches Handeln rechtens sei, recht klar widersprechen. Dazu, was wohl in solchen Fällen am LG Kassel geschieht, kann man nur Vermutungen anstellen wenn man den konkreten Richter und die Beteiligten namentlich kennt. Oder halt würfeln.

      4. Hallo,

        Tatsächlich will der Anwalt € 491,82 haben innerhalb von vier Tagen nach Datum des Briefes. Das ist ja so gut wie unmöglich.

        nicht nur "so gut wie", sondern das ist unmöglich bzw. kann nur mit sehr, sehr viel Glück funktionieren:

        • Vom Schreiben des Briefs bis zum tatsächlichen Absenden vergeht bei vielen Leuten schon ein Tag. Okay, nehmen wir mal zu seinen Gunsten an, dass der Anwalt das Schreiben noch am selben Tag der Post übergibt.
        • Eine Briefsendung "erreicht den Empfänger in der Regel einen Werktag nach Einlieferung". Davon träumt die Post jedenfalls. Tatsächlich sind es meist eher 2..3 Werktage, können aber locker auch mal 10 sein.
        • Von der Online-Beauftragung einer Überweisung bis zur Gutschrift beim Empfänger vergehen je nach Bank auch üblicherweise 1..2 Werktage.

        Daher: 4 Tage ab Datum des Schreibens ist eine Quadratur des Kreises.

        Live long and pros healthy,
         Martin

        --
        Ich stamme aus Ironien, einem Land am sarkastischen Ozean.
        1. Daher: 4 Tage ab Datum des Schreibens ist eine Quadratur des Kreises.

          Ja und damit die ganze Forderung ungültig, zumindest zweifelhaft. Die Forderung, das Bild zu entfernen habe ich unverzüglich erfüllt, aber für die Antwort habe ich mir Bedenkzeit gegönnt.

          Dadurch ist ja kein (weiterer) Schaden eingetreten.

          Es ist ein Einschreiben Einwurf vom 22.05. aber ohne Vermerk der Zustellung. Da ich nicht täglich an meinem Briefkasten bin, ist es mir nicht möglich, die Zeit der Zustellung festzustellen. Könnte am folgenden Dienstag (4 Tage) oder Mittwoch (5 Tage) gewesen sein.

          Also keine Chance der Zahlung bis Dienstag und damit keine Chance, diese Verpflichtung zu unterschreiben.

          Formulierung:

          „Wir * haben Sie daher aufzufordern zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung , die anliegend beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis Dienstag 26.05.2020 18.00 Uhr als fristwahrendes Telefaxoder E-Mail, sodann bis spätestens Freitag, 29.05.2020 12.00 Uhr im Original hier eingehend, hier abzugeben.“

          * Absender ist nur einer. Früher sprach ein König von „wir“, wenn er „ich“ meinte. Ich erinnere mich an den Slogan der 1960er: „Unter den Talaren stinkt der Mief von hundert Jahren.“ Oder so ähnlich.

          Der geforderte Zahlungstemin 26.05. in der Abmahnung dürfte damit ein Formfehler sein. Könnte ich das vor Gericht geltend machen, sodass eine evtl. Klage abgelehnt wird?

          1. Hallo Linuchs,

            „Unter den Talaren stinkt der Mief von hundert Jahren.“

            Es ist der Muff von 1000 Jahren gewesen, und verweist auf die fehlende Entnazifizierung der damaligen akademischen Führungsschicht. Professoren und Anwälte tragen beide Talar.

            Wenn Du dem Anwalt unterstellst, dass unter seinem Talar ein solcher Mief sei, dann impliziert das eine Nazi-Gesinnung. Sicherlich lag das nicht in deiner Absicht?

            Fußnoten[1] erstellt man übrigens durch [^1] an der Verweisstelle, und leitet die Fußnote selbst in einem eigenen Absatz durch [^1]: ein. Alle Zeichen außer der Ziffer sind syntaxrelevant.

            Rolf

            --
            sumpsi - posui - obstruxi

            1. wie diese hier zum Beispiel ↩︎

            1. Wenn Du dem Anwalt unterstellst, dass unter seinem Talar ein solcher Mief sei, dann impliziert das eine Nazi-Gesinnung. Sicherlich lag das nicht in deiner Absicht?

              Habe ich nie so verstanden, sondern als Kritik an eine längst abgeschaffte Obrigkeit, die Gehorsam einfordern konnte.

              Deshalb auch die 100 Jahre in meiner Erinnerung, als es noch den Kaiser gab.

              Verstehe deine Schlussfolgerung nicht. Wenn ich fehlende Entnazifizierung beklage, bin ich ein Nazi?

              1. Hallo,

                Wenn Du dem Anwalt unterstellst, dass unter seinem Talar ein solcher Mief sei, dann impliziert das eine Nazi-Gesinnung. Sicherlich lag das nicht in deiner Absicht?

                Habe ich nie so verstanden

                ich auch nicht; ich habe in diesem Spruch immer nur einen Hinweis auf eine gewisse Rückständigkeit und Altbackenheit gesehen. Das krampfhafte Festhalten am Status Quo. Bloß nichts ändern, bloß nichts Neues!

                sondern als Kritik an eine längst abgeschaffte Obrigkeit, die Gehorsam einfordern konnte.

                Auch darauf bin ich noch nicht gekommen.

                Live long and pros healthy,
                 Martin

                --
                Ich stamme aus Ironien, einem Land am sarkastischen Ozean.
              2. Hallo Linuchs,

                Deshalb auch die 100 Jahre in meiner Erinnerung, als es noch den Kaiser gab.

                Das Deutsche Kaiserreich als Krönung preußischen Untertanentums hat gar nicht so lange gehalten.

                Als die Studenten das 1968 skandierten, gab es 100 Jahre zuvor noch keinen Kaiser und aus heutiger Sicht müsstest Du mindestens 102 Jahre angeben 😉.

                Rolf

                --
                sumpsi - posui - obstruxi
              3. Hallo,

                Deshalb auch die 100 Jahre in meiner Erinnerung, als es noch den Kaiser gab.

                Verstehe deine Schlussfolgerung nicht. Wenn ich fehlende Entnazifizierung beklage, bin ich ein Nazi?

                1000 Jahre beziehen sich auf den Begriff "tausendjähriges Reich" und wer fehlende Entnazifizierung beklagt, der unterstellt natürlich dem Adressaten Nazitum…

                Gruß
                Kalk

              4. Hallo Linuchs,

                Sorry. Dass Du das hier hinzugefügt hast habe ich nicht mehr gesehen.

                Verstehe deine Schlussfolgerung nicht. Wenn ich fehlende Entnazifizierung beklage, bin ich ein Nazi?

                Nein. Es ging mir darum, dass ich Dich auf den Kontext dieses Spruchs aufmerksam machen wollte, und davor zu warnen, diesen Kontext auf den Anwalt anzuwenden.

                Andernfalls hätte ich Dich mit dem Satz böse persönlich angegriffen. Dazu habe ich überhaupt keinen Anlass. Trägst Du die Vermutung mit Dir herum, dass ich diesen Anlass haben könnte?

                Rolf

                --
                sumpsi - posui - obstruxi
                1. Hallo Rolf,

                  Verstehe deine Schlussfolgerung nicht. Wenn ich fehlende Entnazifizierung beklage, bin ich ein Nazi?

                  Nein. Es ging mir darum, dass ich Dich auf den Kontext dieses Spruchs aufmerksam machen wollte, und davor zu warnen, diesen Kontext auf den Anwalt anzuwenden.

                  und ich war jahrzehntelang der Überzeugung, die Redensart mit dem Muff von tausend Jahren zielte ursprünglich auf die Kirche ab. Daher auch meine Ansicht über die eigentliche Bedeutung: Erzkonservativ, jeden Fortschritt ablehnend.

                  Live long and pros healthy,
                   Martin

                  --
                  Ich stamme aus Ironien, einem Land am sarkastischen Ozean.
            2. Hallo Rolf B,

              Fußnoten[1] erstellt man übrigens durch [^1] an der Verweisstelle, und leitet die Fußnote selbst in einem eigenen Absatz durch [^1]: ein. Alle Zeichen außer der Ziffer sind syntaxrelevant.

              Es geht auch Text. Wenn man zum Beispiel das Wort Talar[2] erläutern möchte, schreibt man [^Talar]/[^Talar]:.

              Bis demnächst
              Matthias

              --
              Du kannst das Projekt SELFHTML unterstützen,
              indem du bei Amazon-Einkäufen Amazon smile (Was ist das?) nutzt.

              1. wie diese hier zum Beispiel ↩︎

              2. nach mittellat. talare bzw. lat. talaria (Plural), substantiviert aus talaris ‚zu den Knöcheln gehörig‘, ‚bis an die Knöchel reichend‘, zu lateinisch: talus ‚Fußknöchel‘, ‚Fesselknochen‘, ‚Ferse‘ ↩︎

              1. Hallo Matthias,

                Fußnoten[1] erstellt man übrigens durch [^1] an der Verweisstelle, und leitet die Fußnote selbst in einem eigenen Absatz durch [^1]: ein. Alle Zeichen außer der Ziffer sind syntaxrelevant.

                Es geht auch Text. Wenn man zum Beispiel das Wort Talar[2] erläutern möchte, schreibt man [^Talar]/[^Talar]:.

                das ist aber nur fürs Ego oder für die eigene Ordnungsliebe nützlich, weil die Fußnoten zur Anzeige sowieso ungeachtet ihrer tatsächlichen Bezeichnung einfach fortlaufend durchnumeriert werden. Auch wenn ich meine Fußnoten mit 3, 8 und 5 bezeichne, stehen sie nachher als 1, 2, 3 im gerenderten Posting.

                Live long and pros healthy,
                 Martin

                --
                Ich stamme aus Ironien, einem Land am sarkastischen Ozean.

                1. wie diese hier zum Beispiel ↩︎

                2. nach mittellat. talare bzw. lat. talaria (Plural), substantiviert aus talaris ‚zu den Knöcheln gehörig‘, ‚bis an die Knöchel reichend‘, zu lateinisch: talus ‚Fußknöchel‘, ‚Fesselknochen‘, ‚Ferse‘ ↩︎

                1. Hallo Der Martin,

                  das ist aber nur fürs Ego oder für die eigene Ordnungsliebe nützlich, weil die Fußnoten zur Anzeige sowieso ungeachtet ihrer tatsächlichen Bezeichnung einfach fortlaufend durchnumeriert werden. Auch wenn ich meine Fußnoten mit 3, 8 und 5 bezeichne, stehen sie nachher als 1, 2, 3 im gerenderten Posting.

                  Insbesondere können die Fußnotentexte auch irgendwo im Posting stehen. Sinnvoll – vor allem aus redaktioneller Sicht – wäre es, den Fußnotentext unmittelbar nach der Fußnotenreferenz zu notieren.

                  Bis demnächst
                  Matthias

                  --
                  Du kannst das Projekt SELFHTML unterstützen,
                  indem du bei Amazon-Einkäufen Amazon smile (Was ist das?) nutzt.
                  1. Hallo,

                    Insbesondere können die Fußnotentexte auch irgendwo im Posting stehen.

                    ja, ich weiß. 😀

                    Sinnvoll – vor allem aus redaktioneller Sicht – wäre es, den Fußnotentext unmittelbar nach der Fußnotenreferenz zu notieren.

                    Ich notiere sie gewöhnlich direkt unter dem Absatz mit der Fußnoten-Referenz.

                    Live long and pros healthy,
                     Martin

                    --
                    Ich stamme aus Ironien, einem Land am sarkastischen Ozean.
      5. Hallo,

        woher die € 5.000 Gegenstandswert kommen.

        Bin grade über diesen Kommentar auf pixabay gestolpert, da wird ungefähr gezeigt, wie man solche Kosten berechnet.

        Gruß
        Kalk