Vor ein paar Jahren habe ich den Müll-Gebührenbescheid vom Entsorgungsunternehmen erhalten, als die Zahlungsfrist (3 Wochen) schon abgelaufen war. Von einer Versicherung habe ich mal ein Schreiben erst ziemlich genau 4 Wochen nach dem Datum des Schreibens erhalten - da war aber anhand des Poststempels auf dem Umschlag zu erkennen, dass der Brief die ersten 8 Tage noch bei der Versicherung im Hause rumlag, bevor er schließlich zur Post ging.
Sowas kennt wohl jeder.
In der Regel ist aber ziemlich einfach, in solchen Fällen Widerspruch einzulegen und „Zurückversetzung des Verfahrens in den früheren Stand“ (das ist Begriff aus dem Recht, wird angewendet wenn man schuldlos eine Frist versäumt - muss sich aber z.B. Fristversäumnisse des eigenen Anwalts anrechnen lassen) zu verlangen. Mir selbst hat das AG Kassel mal unmittelbar nach Urlaubsantritt eine Aufforderung zu einer Stellungnahme bezüglich der vom Gericht beabsichtigten Einstellung wegen Geringfügigkeit geschickt, sodann, unfassbar glücklich über deren Ausbleiben, pünktlich und höchst eilig eingestellt und ich kam genau zwei Tage nach Ablauf der Widerspruchsfrist von zwei Wochen aus dem Urlaub zurück.
Ich habe dann (wirklich:) SOFORT mit einem Dreizeiler „Zurückversetzung des Verfahrens in den früheren Stand“ verlangt und die Begründung des Antrags binnen einer Notfrist von einer Woche angekündigt und zwei Tage später unter Vorlage von Quittungen nachgewiesen, dass ich auf einer Tour jenseits des Rubikon war (und zwar im Uhrzeigersinn, ohne Calabrien und Sizilien - aber mit Aufenthalten an Fundstätten z.B. in Ravenna; an der „Griechenküste“ also Lecce, Tarent, Matera; sodann in Pompeii, Rom, Sienna, Florenz und so weiter).
Die von mir nicht erlaubte Einstellung wurde dann so prompt (im Sinne von „ohne weitere Rückfrage“– nicht aber „schnell“) wie implizit durch Ladung zu einem Verhandlungstermin aufgehoben - woran nach Ansicht des Gerichts (die ich teile) „nur lässlich unrichtig“ war, dass diese nicht explizit, also durch förmlichen Beschluss erfolgte.
Das mir nach einer Vorgeschichte wie der Deinen zu Unrecht ein Fristversäumnis vorgeworfen wurde geschah nur einmal - und zwar an dem bei mir aus sehr vielen solchen schlechten Gründen unschön erinnerlichen LG Kassel, das OLG Frankfurt hat auch den damaligen Mist korrigiert.
Was Deine Sachen betrifft waren die zwar noch nicht bei Gericht, aber wenn diese wegen solchen Mists gerichtsanhämgig würden, dann würde wohl jeder Richter (jedenfalls einer der nicht zu einer der Normalbesetzung der Zivilkammern des LG Kassel gehört) über die Gegner den Kopf schütteln und der kruden Vorstellung, dass solches Handeln rechtens sei, recht klar widersprechen. Dazu, was wohl in solchen Fällen am LG Kassel geschieht, kann man nur Vermutungen anstellen wenn man den konkreten Richter und die Beteiligten namentlich kennt. Oder halt würfeln.