Das beginnt bei der Anrede, die da auf „Allerwertester Herr …“ lautet.
Wird die Satire verstanden?
Ausweislich des weinerlichen Beklagens eines noch als Rechtsanwalt zugelassenen Herrn W. aus D. gegenüber einem hierdurch unbeeindruckte gebliebenem Gericht muss ich diesen nur beim „Einstecken“ sichtbar werdende, ungewöhnliche Feinfühligkeit unterstellen…