Henry: Digitale Güter Zollbestimmungen

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Hallo,

Software An/Verkauf mit einem Nicht-EU-Land, ist ein virtuelles Gut. Physische Güter müssen zolltechnisch deklariert, wie sieht das dann mit einer Software aus, die ich ins Ausland verkaufe oder kaufe?

Hat damit jemand Erfahrung hier?

Oder mal ein konkretes Fallbeispiel:

Eine App in Indien prodzuieren und diese dann online im Applestore oder Androidstore vertreiben. Dass die Einnahmen dann natürlich hier versteuert werden müssen ist klar, nur wie siehts mit Einfuhrbestimmungen und Zoll aus?

Gruss
Henry

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Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“