Henry: Digitale Güter Zollbestimmungen

Hallo,

Software An/Verkauf mit einem Nicht-EU-Land, ist ein virtuelles Gut. Physische Güter müssen zolltechnisch deklariert, wie sieht das dann mit einer Software aus, die ich ins Ausland verkaufe oder kaufe?

Hat damit jemand Erfahrung hier?

Oder mal ein konkretes Fallbeispiel:

Eine App in Indien prodzuieren und diese dann online im Applestore oder Androidstore vertreiben. Dass die Einnahmen dann natürlich hier versteuert werden müssen ist klar, nur wie siehts mit Einfuhrbestimmungen und Zoll aus?

Gruss
Henry

--
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
  1. Hallo Henry,

    Eine App in Indien prodzuieren und diese dann online im Applestore oder Androidstore vertreiben. Dass die Einnahmen dann natürlich hier versteuert werden müssen ist klar, nur wie siehts mit Einfuhrbestimmungen und Zoll aus?

    ganz ehrlich: Ich habe keine Ahnung. Aber ich erinnere mich, dass es in den späten 90er Jahren ein Ausfuhrverbot für hinreichend starke Verschlüsselungs-Algorithmen aus den USA gab. Deswegen war der IE ein paar Jahre lang in Nicht-US-Versionen nur mit 56bit-Verschlüsselung erhältlich, während der IE innerhalb der USA (und andere Browser außerhalb) schon 128bit-Verschlüsselung konnten.

    Das war allerdings keine Restriktion aufgrund von Zollbestimmungen, sondern wegen geheimdienstlicher (Un)Fähigkeiten. Es ist also nur ein Beispiel dafür, dass ein Land auch die Ausfuhr von virtuellen Gütern wie Software oder auch nur Algorithmen untersagen kann.

    Live long and pros healthy,
     Martin

    --
    Lieber heimlich schlau als unheimlich blöd.
    1. Hallo Martin,

      deswegen wurde PHP PGP im Sourcecode ausgedruckt und als Buch gebunden. Weil Software den Restriktionen unterlag, Bücher aber nicht. In Europa wurde es wieder eingescannt und per OCR in Sourcecode verwandelt. Wenn's kein Fake ist, wird es sogar bei Amazon angeboten. Phil Zimmerman hat sein Vorwort von damals auf seiner Homepage.

      Heute braucht man für Handel mit den USA eine ECCN (Export Control Classification Number). Ob man die auch braucht, wenn man sich von Deutschland aus mit einem Produkt in den Apple oder Google Store begibt, das in den USA zugänglich ist - das sollte in deren Bedingungen stehen.

      Regularien zum Import von Software aus Indien nach Deutschland, tja, kenne ich auch nicht.

      Rolf

      --
      sumpsi - posui - obstruxi
      1. Hallo,

        deswegen wurde PHP im Sourcecode ausgedruckt

        Du meinst PGP!

        Gruß
        Kalk

        1. Hallo Tabellenkalk,

          studium fuga![1] - wie mein Lateinlehrer sagte.

          Ich hab das dreimal geschrieben, zweimal den systematischen Tippfehler gefixt und beim dritten Mal vergessen.

          Rolf

          --
          sumpsi - posui - obstruxi

          1. studium=Eifer, fuga=flucht -> ei ferflucht ↩︎

          1. n'Abend,

            studium fuga! - wie mein Lateinlehrer sagte.

            studium=Eifer, fuga=flucht -> ei ferflucht

            au, ist der gut!! Da sag ich nur: ff. (ferstehe follkommen)

            Ich hab das dreimal geschrieben, zweimal den systematischen Tippfehler gefixt und beim dritten Mal vergessen.

            Murphy lebt. 😉

            Live long and pros healthy,
             Martin

            --
            Lieber heimlich schlau als unheimlich blöd.
      2. Hallo Rolf,

        deswegen wurde PHP im Sourcecode ausgedruckt und als Buch gebunden. Weil Software den Restriktionen unterlag, Bücher aber nicht.

        das betrifft Staatssicherheit-Restriktionen. Was Zoll betrifft ist es genau umgekehrt, zumindest was Bücher betrifft, selbst wenn ich Bücher in die Schweiz liefere, habe ich immer den ganzen Zollkram. Bei digitalen Gütern ist das alles recht schwammig, daher hatte ich hier auf Erfahrungen gehofft. Noch nie einer von euch in Non-EU kostenpflichtige Software,Dokumente (zb. Übersetzungen), etc... geliefert, oder beliefert worden? Ich, offen gesagt schon, ohne Deklaration, bin aber nicht sicher ob das so richtig war.

        Regularien zum Import von Software aus Indien nach Deutschland, tja, kenne ich auch nicht.

        Schade, aber nicht auch Schweiz, Türkei… hauptsache Non-Eu?

        Gruss
        Henry

        --
        Meine Meinung zu DSGVO & Co:
        „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
        1. Hallo Henry,

          Regularien zum Import von Software aus Indien nach Deutschland, tja, kenne ich auch nicht.

          Schade, aber nicht auch Schweiz, Türkei… hauptsache Non-Eu?

          Ich hatte es mal umgekehrt, eine Webseite für ein Hotel in Sri Lanka erstellt.

          Die Regelung: Deutsche Touristen haben eine Anzahlung geleistet und an mich überwiesen. Diesen Betrag mussten sie dann in Sri Lanka nicht nehr zahlen.

          Linuchs

          1. Hallo Linuchs,

            Ich hatte es mal umgekehrt, eine Webseite für ein Hotel in Sri Lanka erstellt.

            Die Regelung: Deutsche Touristen haben eine Anzahlung geleistet und an mich überwiesen. Diesen Betrag mussten sie dann in Sri Lanka nicht nehr zahlen.

            Ok, die Touristen waren aber nicht die Auftraggeber, sondern das Hotel dort? Demzufolge hat du ein virtuelles Produkt ausgeführt oder war das dann dein Portal und du hast lediglich Buchungen durchgeführt?

            Gruss
            Henry

            --
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            1. Hallo Henry,

              das Hotel war Auftraggeber, ich habe die Dienstleistung erbracht (Webseite erstellt) und normalerweise hätte mir das Hotel den Rechnungsbetrag überweisen müssen.

              Keine Ahnung, welche Probleme das nach sich gezogen hätte. Zoll? Ein- oder Ausfuhrsteuer hier oder dort? Was weiß ich.

              Das war nicht mein Portal.

              Ein paar Jahre zuvor haben wir das schon mal bargeldlos geregelt. Ich habe eine Woche vor Ort gearbeitet, incl. Fotos für die Webseite. Hatte Freizeit und den Aufenthalt kostenlos. Allerdings ist der Flug auf meine Kosten gegangen. Naja, war ein halber Urlaub.

              Gruß, Linuchs

      3. Hallo Rolf,

        Regularien zum Import von Software aus Indien nach Deutschland, tja, kenne ich auch nicht.

        Henry hat's doch auf den Punkt gebracht:

        Dass die Einnahmen dann natürlich hier verteuert werden müssen ist klar, ...

        Oder habe ich was falsch verstanden?

        Linuchs