Hallo Henry,
Eine App in Indien prodzuieren und diese dann online im Applestore oder Androidstore vertreiben. Dass die Einnahmen dann natürlich hier versteuert werden müssen ist klar, nur wie siehts mit Einfuhrbestimmungen und Zoll aus?
ganz ehrlich: Ich habe keine Ahnung. Aber ich erinnere mich, dass es in den späten 90er Jahren ein Ausfuhrverbot für hinreichend starke Verschlüsselungs-Algorithmen aus den USA gab. Deswegen war der IE ein paar Jahre lang in Nicht-US-Versionen nur mit 56bit-Verschlüsselung erhältlich, während der IE innerhalb der USA (und andere Browser außerhalb) schon 128bit-Verschlüsselung konnten.
Das war allerdings keine Restriktion aufgrund von Zollbestimmungen, sondern wegen geheimdienstlicher (Un)Fähigkeiten. Es ist also nur ein Beispiel dafür, dass ein Land auch die Ausfuhr von virtuellen Gütern wie Software oder auch nur Algorithmen untersagen kann.
Live long and pros healthy,
Martin
Lieber heimlich schlau als unheimlich blöd.