Henry: Digitale Güter Zollbestimmungen

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Hallo Linuchs,

Ich hatte es mal umgekehrt, eine Webseite für ein Hotel in Sri Lanka erstellt.

Die Regelung: Deutsche Touristen haben eine Anzahlung geleistet und an mich überwiesen. Diesen Betrag mussten sie dann in Sri Lanka nicht nehr zahlen.

Ok, die Touristen waren aber nicht die Auftraggeber, sondern das Hotel dort? Demzufolge hat du ein virtuelles Produkt ausgeführt oder war das dann dein Portal und du hast lediglich Buchungen durchgeführt?

Gruss
Henry

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Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“