WCAG 2.1 und BITV 2.0 wann für öffentliche-Stellen Pflicht?
Freitz
- barrierefreiheit
- recht
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Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade mit dem Thema barrierefreie Webinhalte.
Hier kurz die wichtigsten Fakten:
Seit 26. Oktober 2016 ist die Richtlinie beschlossene Sache, ab dem 23. September 2018 müssen in ganz Europa die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden. Dies bedeutet für die Webseiten- und App-Betreiber, die in den Anwendungsbereich fallen, dass sie die aktuelle Version der BITV bzw. im jeweiligen Bundesland gültige Verordnung mit Bezug auf die EN 301 549 befolgen müssen:
Durch die EU-Richtlinie müssen öffentliche Stellen – auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene –, aber auch bestimmte Dienstleister des Privatrechts freie Zugänge zu Webangeboten stellen. Diese Angebote umfassen Websites (einschließlich Intranets und Extranets), mobile Anwendungen und – spätestens ab dem 23. Juni 2021 – elektronische Verwaltungsabläufe.
Zur Umsetzung der Richtlinie sind sämtliche Organisationen verpflichtet, denen der Staat hoheitliche Aufgaben übergeben hat. Dazu zählen unter anderem Verwaltungen, Rathäuser, Universitäten, öffentliche Krankenhäuser und Nahverkehr, die Bundesagentur für Arbeit und viele mehr.
Jetzt habe ich gehört, dass in ein paar Jahren auch "Unternehmen von öffentlichem Interesse" davon betroffen sind. Ich finde dazu aber keine Informationen.
Wer weiß hier genaueres?
Erster Treffer:
https://www.pwc.de/de/abschlusspruefungsreform/unternehmen-von-offentlichem-interesse.html
Das ist eine Erklärung was Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, aber meine Frage ist: Wann müssen diese Unternehmen die Barrierefreiheit verpflichtend anbieten?
Erster Treffer:
https://www.pwc.de/de/abschlusspruefungsreform/unternehmen-von-offentlichem-interesse.html
Das ist eine Erklärung was Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, aber meine Frage ist: Wann müssen diese Unternehmen die Barrierefreiheit verpflichtend anbieten?
Es gelten hier dieselben Fristen wie für Behörden.