DSGVO Westlotto fehlerhaft?
Henry
- datenschutz
- dsgvo
- sicherheit
Hallo,
könnt ihr bitte mal prüfen, ob das folgende Problem nur bei mir auftritt oder allgemein?
Seite: https://www.westlotto.de/
Beim Besuch dort die typische DSGVO Anfrage.
Weil nicht alle akzeptieren, auf individuell konfigurieren.
Da lassen sich aber die Häkchen nicht entfernen, insoweit also nix mit individuell.
Ach ja. FF + Win10
Gruss
Henry
Hi,
Seite: https://www.westlotto.de/
Beim Besuch dort die typische DSGVO Anfrage.
Weil nicht alle akzeptieren, auf individuell konfigurieren.
Da lassen sich aber die Häkchen nicht entfernen, insoweit also nix mit individuell.
Weil Du in der Kategorie "Required" bis.
Gehst Du links auf Statistics oder Marketing, kannst Du einige der Cookies (soweit sie nicht auch auf "Required" auftauchen) ein-/ausschalten.
cu,
Andreas a/k/a MudGuard
Hallo MudGuard,
Weil Du in der Kategorie "Required" bis.
Gehst Du links auf Statistics oder Marketing, kannst Du einige der Cookies (soweit sie nicht auch auf "Required" auftauchen) ein-/ausschalten.
Das bedeutet dieses ganzen Sachen wie zb. PayPal S.à r.l sind dort vorgeschrieben, also Pflicht?
Gruss
Henry
Hallo Henry,
mich hat das auch schon gewundert.
Es ist Pflicht, dass du bereit bist, sie anzunehmen. Weil Du sonst nicht bezahlen kannst.
Aber soweit ich das sehe, tauchen diese Kekse nur auf wenn Du den konkreten Bezahldienst tatsächlich nutzt.
Rolf
Hallo Rolf,
Es ist Pflicht, dass du bereit bist, sie anzunehmen. Weil Du sonst nicht bezahlen kannst.
Wer nur die Lottozahlen sehen möchte, will nicht unbedingt spielen.
Aber soweit ich das sehe, tauchen diese Kekse nur auf wenn Du den konkreten Bezahldienst tatsächlich nutzt.
Nö, die Genehmigung dazu wollen die beim Besuch der Seite.
Gruss
Henry
Hallo Henry,
Nö, die Genehmigung dazu wollen die beim Besuch der Seite.
Hab ich das bestritten? Sie wollen die Genehmigung, es irgendwann tun zu dürfen. Sie tun es aber konkret erst dann, wenn es nötig wird. Zumindest hatte ich diesen Eindruck.
Meine Vermutung ist, dass sie in dem Moment, wo man getippt hat und bezahlen muss, keine Keksschranke mehr im Prozess haben wollen. Man soll ja bezahlen, und nicht erst noch mal nachdenken. Vielleicht haben sie die Integration von Cookie-Abfrage und Warenkorb auch nicht geregelt bekommen. Typischer Fall von Aufwand/Nutzen Überlegung.
Verbietet die DSGVO, sich Cookies genehmigen zu lassen, die man gar nicht nutzt? Vermutlich nicht. Denn es gibt ja etliche Anbieter, die sich hunderte von Keksdosen genehmigen lassen. Würden die alle bei einem Seitenabruf verwendet, würde die Seite eine halbe Stunde laden.
Vielleicht spielt das Gebot der Datensparsamkeit eine Rolle. Aber wenn sie die genehmigten Cookies nur bedarfsweise einsetzen, ist die Datensparsamkeit auch nicht verletzt.
Rolf