Rolf B: DSGVO Westlotto fehlerhaft?

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Hallo Henry,

Nö, die Genehmigung dazu wollen die beim Besuch der Seite.

Hab ich das bestritten? Sie wollen die Genehmigung, es irgendwann tun zu dürfen. Sie tun es aber konkret erst dann, wenn es nötig wird. Zumindest hatte ich diesen Eindruck.

Meine Vermutung ist, dass sie in dem Moment, wo man getippt hat und bezahlen muss, keine Keksschranke mehr im Prozess haben wollen. Man soll ja bezahlen, und nicht erst noch mal nachdenken. Vielleicht haben sie die Integration von Cookie-Abfrage und Warenkorb auch nicht geregelt bekommen. Typischer Fall von Aufwand/Nutzen Überlegung.

Verbietet die DSGVO, sich Cookies genehmigen zu lassen, die man gar nicht nutzt? Vermutlich nicht. Denn es gibt ja etliche Anbieter, die sich hunderte von Keksdosen genehmigen lassen. Würden die alle bei einem Seitenabruf verwendet, würde die Seite eine halbe Stunde laden.

Vielleicht spielt das Gebot der Datensparsamkeit eine Rolle. Aber wenn sie die genehmigten Cookies nur bedarfsweise einsetzen, ist die Datensparsamkeit auch nicht verletzt.

Rolf

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sumpsi - posui - obstruxi