TS: 30.10.2021 Virtuelle MV

Hello Janosch,

(Edit Rolf B: Thread-Titel editiert)

Jetzt habe ich mal endlich wieder einen Job nach/inmitten von Corona, da setzt Du eine Versammlung am Samstag ab 10:00 Uhr an. :-(

Ich muss hier für den Wocheneinkauf mindestens 16km und zurück fahren über/um Äste, umgestürzte Bäume, Straßenüberspülungem, und so weiter. Leider auch in die andere Richtung vom Job. Die Läden öffnen um 8:00 Uhr. Laden-Hopping von Lebensmittel zu Getränkemarkt, zu Drogeriemarkt, zu Fahrradladen (öffnet um 09:30) und danach wieder nach Hause, das schaffe ich nicht vor 10:45.

Lebensmittel verstauen ca. 15 Min. Kurz ausruhen, Rechner hochfahren ca. 10-15 Min inclusive Einstellungen suchen/ausprobieren usw. macht 11:45.

Hast Du eigentlich auch Verständnis für die Leiden des alte(rnde)n TvB?
Goethe war da umgänglicher. Und ich plane auch keinen Suizid wegen meiner unglücklichen Liebesbeziehung mit SelfHTML :-P

Ich könnte mir vorstellen, dass es anderen InteressentX ähnlich geht.
Muss so ein Termin also unbedingt Samstagvormittag stattfinden?

Glück Auf
Tom vom Berg

--
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Leben selbst ist der Sinn.
  1. Hallo Tom,

    ich hoffe, die Stürme haben Dich nicht zu sehr zerzaust! 🌪️

    Die Uhrzeit ist mir noch gar nicht bewusst geworden. Wenn gutes Wetter ist, wäre mir 10:00 ebenfalls nicht lieb. Denn dann schreit der Garten "Mach Mich Winterfest!". Wobei - eine 10 Minuten MV kann ich einschieben. Das sieht bei Tom natürlich anders aus.

    Sieht die Satzung eine Briefwahl vor? Wäre das praktikabel und ein sinnvolles Addon zur Änderung?

    Rolf

    --
    sumpsi - posui - obstruxi
    1. Hallo miteinander,

      ich hoffe, die Stürme haben Dich nicht zu sehr zerzaust! 🌪️

      guter Punkt - selbst hier im Remstal, wo das Wetter meist nur weichgespült ankommt, hat's vor allem in der Nacht zum und auch noch am Donnerstag heftig gestürmt.

      Die Uhrzeit ist mir noch gar nicht bewusst geworden.

      Mir auch nicht - aber jetzt sehe ich sie als sehr praktisch. Am Wochenende ist das ungefähr die Zeit, zu der ich meine zweite Tasse Kaffee konsumiert habe und allmählich wach werde.

      Wenn gutes Wetter ist, wäre mir 10:00 ebenfalls nicht lieb. Denn dann schreit der Garten "Mach Mich Winterfest!".

      Wie gut, dass ich keinen Garten habe. 😉

      Sieht die Satzung eine Briefwahl vor?

      Nicht explizit - aber sie schließt sie nach meinem Verständnis auch nicht aus. Nur: Damit würdest du deine Stimme auf ein reines "Ja, einverstanden" oder "Nein, dagegen" reduzieren. Sollte es vor der Entscheidung aber noch zu Diskussionen um Details kommen, wärst du raus.

      Wäre das praktikabel und ein sinnvolles Addon zur Änderung?

      Ich hätte nichts dagegen einzuwenden - aber Briefwahl bei einem Verein, der sich auf Online-Themen focussiert, fühlt sich irgendwie merkwürdig an, meinst du nicht?

      Live long and pros healthy,
       Martin

      --
      Bei Erwärmung steigt das Thermometer, bei Erkältung singt es.
      1. Aloha ;)

        Sieht die Satzung eine Briefwahl vor?

        Nicht explizit - aber sie schließt sie nach meinem Verständnis auch nicht aus.

        Doch, tatsächlich ist sie das. Eine Satzungsänderung kann nur eine Mitgliederversammlung beschließen. Versammlung heißt, dass dafür tatsächlich Mitglieder zusammen kommen müssen. Unsere Satzung erlaubt, dass das auch passieren kann, indem man per "Datenfernübertragung" zusammenkommt.

        Eine "Briefwahl" ist aber eben nicht dieses Zusammenkommen, das eine Versammlung zu einer Versammlung macht.

        Wenn Gremien auch per textförmlichem Verfahren beschließen können sollen, muss das in der Satzung vorgesehen sein, denn dadurch wird dem gesetzlich vorgesehenen Instrument "Mitgliederversammlung" ein Instrument hinzugefügt. Eben so wie bei uns mit der virtuellen Anwesenheit.

        (Die Kirchengemeindeordnung unserer Landeskirche hatte übrigens den umgekehrten Fall und zu Corona-Beginn eben keine virtuelle-Anwesenheit-Klausel, dafür aber eine textförmlich-Klausel - was dazu führte, dass im kirchlichen Bereich keine Entscheidung per Videokonferenz getroffen werden konnte, sondern stattdessen das aufwendige textförmliche Verfahren notwendig war... Man hat jetzt die Kirchengemeindeordnung entsprechend ergänzt.)

        Nur: Damit würdest du deine Stimme auf ein reines "Ja, einverstanden" oder "Nein, dagegen" reduzieren. Sollte es vor der Entscheidung aber noch zu Diskussionen um Details kommen, wärst du raus.

        Genau, und bei einer Satzungsänderung halte ich es für fatal, wenn man nicht über die Formulierung auch sprechen kann und nach friss-oder-stirb-Methode eine Formulierung fressen oder sonst nur die ganze Satzungsänderung kippen kann.

        Wäre das praktikabel und ein sinnvolles Addon zur Änderung?

        Ich hätte nichts dagegen einzuwenden - aber Briefwahl bei einem Verein, der sich auf Online-Themen focussiert, fühlt sich irgendwie merkwürdig an, meinst du nicht?

        Das kommt noch dazu.

        Grüße,

        RIDER

        --
        Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Albers-Zoller
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        1. n'Abend,

          Nicht explizit - aber sie schließt sie nach meinem Verständnis auch nicht aus.

          Doch, tatsächlich ist sie das. Eine Satzungsänderung kann nur eine Mitgliederversammlung beschließen. Versammlung heißt, dass dafür tatsächlich Mitglieder zusammen kommen müssen. Unsere Satzung erlaubt, dass das auch passieren kann, indem man per "Datenfernübertragung" zusammenkommt.

          wahrscheinlich hast du durch deine mehrjährige Vorstandstätigkeit (nicht nur bei SELFHTML) mir gegenüber einen Erfahrungsvorsprung. Aber wenn ich unsere Satzung lese, finde ich in §7 kein Wort dazu, dass nur anwesende Mitglieder stimmberechtigt sind. Daher meine Schlussfolgerung "nicht ausgeschlossen".
          Wenn also eine MV im herkömmlichen Sinn stattfindet (als Präsenzveranstaltung und optional gemäß §10 mit online zugeschalteten Mitgliedern), dann sehe ich keine Formulierung, die ausschließt, dass bei dieser MV die schriftlich abgegebenen Stimmen weiterer nicht anwesender Mitglieder gültig sein können.

          Ob wir das wirklich wollen, und wie groß der Aufwand wäre, ist eine ganz andere Frage. Vermutlich wollen wir das eher nicht. Aber es wäre IMHO in den Grenzen unserer Satzung möglich.

          Live long and pros healthy,
           Martin

          --
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          1. Aloha ;)

            wahrscheinlich hast du durch deine mehrjährige Vorstandstätigkeit (nicht nur bei SELFHTML) mir gegenüber einen Erfahrungsvorsprung.

            Ja, das mag sein - das ähnelt aber einem Autoritätsargument und das wollte ich gar nicht ziehen. Nur weil ich Erfahrung habe, hält mich das nicht davon ab, Dinge falsch zu erinnern oder in einen falschen Zusammenhang zu bringen. Es ist also schon völlig in Ordnung, da nochmal nachzuhaken oder von mir Beweise zu fordern 😉

            Aber wenn ich unsere Satzung lese, finde ich in §7 kein Wort dazu, dass nur anwesende Mitglieder stimmberechtigt sind. Daher meine Schlussfolgerung "nicht ausgeschlossen".

            Die Schlussfolgerung ist ja auch nicht falsch - unsere Satzung schließt das nicht aus. Trotzdem genügt das nicht für ein Briefwahlprozedere statt einer Versammlung, denn nur die Versammlung ist beschlussberechtigt.

            Wenn also eine MV im herkömmlichen Sinn stattfindet (als Präsenzveranstaltung und optional gemäß §10 mit online zugeschalteten Mitgliedern), dann sehe ich keine Formulierung, die ausschließt, dass bei dieser MV die schriftlich abgegebenen Stimmen weiterer nicht anwesender Mitglieder gültig sein können.

            Ja, das ist grundsätzlich denkbar - dann hatte ich dich falsch verstanden; Rolfs Vorschlag las sich nach "es findet keine Versammlung statt, alle geben ihre Stimme schriftlich ab" (was nicht geht - außer in einem Ausnahmefall, siehe Ausführung weiter unten).

            Dass man bei Nicht-Anwesenheit an einer stattfindenden Versammlung schriftlich Stimmen abgeben kann sieht auch §33 BGB so - wo für die Änderung eines Vereinszwecks ein einstimmiges Votum aller Mitglieder vorgesehen ist, nötigenfalls auch durch schriftliche Stimmabgabe.

            Das ist aber trotzdem unpraktikabel - denn selten bis nie steht die exakte Beschlussformulierung schon vor der MV fest, es ist nur das Thema oder der zu regelnde Gegenstand bereits bekannt. Daher kann man bei einer normalen MV de facto gar nicht vorher schriftlich zustimmen.

            Auch jetzt bei der Satzungsänderung ist das ähnlich. Es steht zwar ein Beschlussvorschlag fest, aber die Detailformulierung ist verhandelbar - und das schließt vorher schriftlich abgegebene Stimmen fast aus. Man könnte höchstens sagen: "Ich bin für den Beschlussvorschlag" oder "Ich bin gegen den Beschlussvorschlag", aber in beiden Fällen ist die Stimme damit ja wieder nicht abgegeben, wenn noch was geändert wird.

            Übrigens, eine Notiz am Rande (war mir vorher so auch nicht klar): §32 BGB formuliert, dass ein MV-Beschluss auch ohne Versammlung nur schriftlich zustande kommen kann. Dann ist allerdings Einstimmigkeit erforderlich und die Teilnahme aller Mitglieder (!) am schriftlichen Verfahren. De facto ist das also auch nur in Ausnahmefällen bis gar nicht praktikabel.

            Das ist ja der Grund, warum Vereine und Körperschaften, die eine realistische Möglichkeit zum schrift-/textförmlichen Verfahren anbieten wollen, das extra in ihrer Satzung bzw. Ordnung definieren und dafür Regeln festlegen - weil das laut BGB vorgesehene Minimum de facto nicht ausreicht, um Beschlüsse in sinnvoller Art und Weise mit schriftlicher Stimmabgabe zu fassen.

            Eine weitere Randnotiz: Bei anderen Körperschaften ist oft auch die Beschlussfähigkeit dann ein Problem. Während die Stimmabgabe tatsächlich oft nicht an Anwesenheit gekoppelt ist, ist es die Beschlussfähigkeit der Versammlung in der Regel schon. Das ist bei uns kein Problem, da unsere Beschlussfähigkeit nur an eine ordnungsgemäße Einladung gekoppelt ist.

            Ob wir das wirklich wollen, und wie groß der Aufwand wäre, ist eine ganz andere Frage. Vermutlich wollen wir das eher nicht.

            Sehe zumindest ich so, ja.

            Aber es wäre IMHO in den Grenzen unserer Satzung möglich.

            So, wie du das offenbar gemeint hattest, ja.

            Grüße,

            RIDER

            --
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            1. Hallo,

              wahrscheinlich hast du durch deine mehrjährige Vorstandstätigkeit (nicht nur bei SELFHTML) mir gegenüber einen Erfahrungsvorsprung.

              Ja, das mag sein - das ähnelt aber einem Autoritätsargument und das wollte ich gar nicht ziehen.

              hatte ich so auch nicht gemeint. Aber ich bin gern bereit anzuerkennen, dass jemand anders von bestimmten Dingen mehr Ahnung hat als ich, und ich bin in einem solchen Fall auch gern bereit, Vorschläge anzunehmen oder zuzugeben, dass ich mich geirrt habe.

              Nur weil ich Erfahrung habe, hält mich das nicht davon ab, Dinge falsch zu erinnern oder in einen falschen Zusammenhang zu bringen. Es ist also schon völlig in Ordnung, da nochmal nachzuhaken oder von mir Beweise zu fordern 😉

              Genau das ist meine Grundeinstellung: Wenn ich etwas nicht verstehe (z.B. weil mir Hintergrundwissen fehlt), stelle ich die Regel einfach mal in Frage und lasse sie mir erklären. Ja, manchmal kommt dabei tatsächlich die Erkenntnis raus: Oh, dann haben wir das schon jahrelang falsch (oder nicht optimal) gemacht.

              Aber wenn ich unsere Satzung lese, finde ich in §7 kein Wort dazu, dass nur anwesende Mitglieder stimmberechtigt sind. Daher meine Schlussfolgerung "nicht ausgeschlossen".

              Die Schlussfolgerung ist ja auch nicht falsch - unsere Satzung schließt das nicht aus. Trotzdem genügt das nicht für ein Briefwahlprozedere statt einer Versammlung, denn nur die Versammlung ist beschlussberechtigt.

              Ja, da ist der Knackpunkt. Ich hatte das nicht anstatt MV gemeint, sondern ergänzend für einzelne Mitglieder, denen der Termin nicht passt (und die ihn auch nicht passend machen können oder wollen).

              Rolfs Vorschlag las sich nach "es findet keine Versammlung statt, alle geben ihre Stimme schriftlich ab" (was nicht geht - außer in einem Ausnahmefall, siehe Ausführung weiter unten).

              Auf die Idee bin ich nicht gekommen; diese Interpretationsmöglichkeit erkenne ich erst jetzt, nachdem du das herausgearbeitet hast. Wo immer ich bisher von Briefwahl oder einer vergleichbaren schriftlichen Stimmabgabe gehört habe (z.B. auch bei Eigentümerversammlungen), ist sie ein zusätzliches alternatives Angebot neben der persönlichen Stimmabgabe bei der Versammlung.

              Dass man bei Nicht-Anwesenheit an einer stattfindenden Versammlung schriftlich Stimmen abgeben kann sieht auch §33 BGB so - wo für die Änderung eines Vereinszwecks ein einstimmiges Votum aller Mitglieder vorgesehen ist, nötigenfalls auch durch schriftliche Stimmabgabe.

              Es gibt ja außerdem noch die Möglichkeit, einer anderen (anwesenden) Person eine Vollmacht zu erteilen, damit diese stellvertretend auch meine Stimme in die Waagschale werfen kann. Aber dann wird es noch komplizierter - denn dann müsste ich dieser Person auch die Vollmacht erteilen, den Diskussionsverlauf in meinem Sinn mitzulenken. Das ist eigentlich nur dann vorstellbar, wenn die Vertrauensperson dieselbe Meinung vertritt wie ich selbst. Sonst hat der/die Bevollmächtigte einen Interessenkonflikt oder müsste schizophren sein. 😉

              Das ist aber trotzdem unpraktikabel - denn selten bis nie steht die exakte Beschlussformulierung schon vor der MV fest, es ist nur das Thema oder der zu regelnde Gegenstand bereits bekannt. Daher kann man bei einer normalen MV de facto gar nicht vorher schriftlich zustimmen.

              Das hatte ich Rolf ja auch schon zu bedenken gegeben.

              Übrigens, eine Notiz am Rande (war mir vorher so auch nicht klar): §32 BGB formuliert, [...]

              Ja, das BGB ist schon eine tolle Sache:
              Eine Config-Datei mit vielen juristischen Defaulteinstellungen. 😉

              Eine weitere Randnotiz: Bei anderen Körperschaften ist oft auch die Beschlussfähigkeit dann ein Problem. Während die Stimmabgabe tatsächlich oft nicht an Anwesenheit gekoppelt ist, ist es die Beschlussfähigkeit der Versammlung in der Regel schon. Das ist bei uns kein Problem, da unsere Beschlussfähigkeit nur an eine ordnungsgemäße Einladung gekoppelt ist.

              Ja, bei anderen oft an einen Mindestanteil anwesender Mitglieder (oft 50%).

              Live long and pros healthy,
               Martin

              --
              Bei Erwärmung steigt das Thermometer, bei Erkältung singt es.
              1. Hallo Der,

                Briefwahl (...) ist (...) ein zusätzliches alternatives Angebot neben der persönlichen Stimmabgabe bei der Versammlung.

                Ja, so hatte ich das auch gemeint. An eine mögliche Diskussion mit Abänderung des Vorschlages hatte ich überhaupt nicht gedacht. Irgendwie war ich der Meinung: Das ist vorgeschlagen, inhaltlich hatten wir das in Hamburg geklärt, es muss nur die Formalie der Zustimmung erfüllt werden.

                Eine Bevollmächtigung ist aber durchaus denkbar - keine Ahnung ob eine Satzung das zulassen muss oder ob das auch über die große citizen.laws.ini funktioniert. Ich könnte ja jemandem ein Papier geben, auf dem ich meine Leitlinien formuliere und eine Abstimmungsbevollmächtigung innerhalb dieser Leitlinien erteile. Es ist wäre sicherlich umständlich, und es birgt das Risiko, dass der Bevollmächtigte meine Leitlinien falsch deutet; keine Ahnung, wie weit Abstimmungen dann anfechtbar wären.

                Puh, liebe Pandora, lass deinen Kasten besser zu.

                Rolf

                --
                sumpsi - posui - obstruxi
                1. Aloha ;)

                  Eine Bevollmächtigung ist aber durchaus denkbar - keine Ahnung ob eine Satzung das zulassen muss oder ob das auch über die große citizen.laws.ini funktioniert. Ich könnte ja jemandem ein Papier geben, auf dem ich meine Leitlinien formuliere und eine Abstimmungsbevollmächtigung innerhalb dieser Leitlinien erteile. Es ist wäre sicherlich umständlich, und es birgt das Risiko, dass der Bevollmächtigte meine Leitlinien falsch deutet; keine Ahnung, wie weit Abstimmungen dann anfechtbar wären.

                  Nein, hier irrt ihr beide - zumindest, wenn ich §38 BGB richtig verstehe. Denn dort wird die Übertragbarkeit der Mitgliedschaft meiner Lesart nach deutlich schärfer geregelt, als das bei üblichen Rechtsgeschäften der Fall ist:

                  Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden.

                  Ich verstehe das so, dass ich ein Mitgliedschaftsrecht (wie die Stimme in der Mitgliederversammlung) niemandem übertragen kann, auch nicht durch Vollmacht, außer die Satzung sieht explizit eine Übertragung der Stimmrechte nach eigenen Voraussetzungen vor.

                  Ich kann mich irren - da müsste man jetzt wohl im Zweifel einen Anwalt fragen, ob a) diese "Ausübung der Mitgliedschaftsrechte" nur andere Rechte meint oder auch die Stimmberechtigung in der MV betrifft und ob b) das Instrument Vollmacht von dieser Regelung auszunehmen ist. Möglich, dass es da Dinge gibt, die ich nicht kenne oder weiß.

                  Grüße,

                  RIDER

                  --
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                  1. Moin,

                    Eine Bevollmächtigung ist aber durchaus denkbar - keine Ahnung ob eine Satzung das zulassen muss

                    ja, muss sie anscheinend. Oder vielleicht auch nicht. 😉

                    Nein, hier irrt ihr beide - zumindest, wenn ich §38 BGB richtig verstehe. Denn dort wird die Übertragbarkeit der Mitgliedschaft meiner Lesart nach deutlich schärfer geregelt, als das bei üblichen Rechtsgeschäften der Fall ist:

                    Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden.

                    So weit kann ich folgen, aber ich bin trotzdem noch nicht sicher. Denn erstens sagt §40, dass §38 ausgehebelt werden kann, wenn die Satzung etwas anderes vereinbart (okay, haben wir nicht). Zweitens lese ich §38 so, dass es da um die dauerhafte Überlassung geht - der erste Satz deutet das an. Das steht da aber nicht exakt ausformuliert, müsste man also im Zweifelsfall von einem Fachmann klären lassen.

                    Ich verstehe das so, dass ich ein Mitgliedschaftsrecht (wie die Stimme in der Mitgliederversammlung) niemandem übertragen kann, auch nicht durch Vollmacht, außer die Satzung sieht explizit eine Übertragung der Stimmrechte nach eigenen Voraussetzungen vor.

                    Du hast §40 also auch gefunden. 😉

                    Ich kann mich irren - da müsste man jetzt wohl im Zweifel einen Anwalt fragen, ob a) diese "Ausübung der Mitgliedschaftsrechte" nur andere Rechte meint oder auch die Stimmberechtigung in der MV betrifft und ob b) das Instrument Vollmacht von dieser Regelung auszunehmen ist. Möglich, dass es da Dinge gibt, die ich nicht kenne oder weiß.

                    Eben. Denn WANL (we are not lawyers). Und das BGB ist so ein Durcheinander, dass es schwer ist, zusammenhängende Regelungen zu finden. Vermutlich weil es über Jahrzehnte, teils Jahrhunderte natürlich gewachsen ist - wie jedes Geschwür.
                    Da lobe ich doch moderne Gesetze wie etwa das BDSG, wo Thema für Thema in einer halbwegs logischen Reihenfolge abgehandelt wird und Aspekte, die einen thematischen Bezug haben, meist auch als Block zusammen stehen. Und wo man anhand der Überschriften wenigstens schon ahnen kann, worum es in diesem Paragraphen geht.

                    Live long and pros healthy,
                     Martin

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    2. Aloha ;)

      Die Uhrzeit ist mir noch gar nicht bewusst geworden. Wenn gutes Wetter ist, wäre mir 10:00 ebenfalls nicht lieb. Denn dann schreit der Garten "Mach Mich Winterfest!".

      Tjaja, so ist eben jeder Termin bei irgendjemandem ungeschickt. Ich habe den Termin bewusst auf Samstag vormittag gelegt, in der Hoffnung, dass man, wenn man am Samstag schon Termine hat, die vermutlich eher nachmittags sind als vormittags.

      Wobei - eine 10 Minuten MV kann ich einschieben.

      Eben.

      Das sieht bei Tom natürlich anders aus.

      Da wo ich wohne, haben die wichtigsten Läden am Samstag auch nach 11 Uhr noch geöffnet.

      Sieht die Satzung eine Briefwahl vor?

      Nein. Nur virtuelle Anwesenheit bei einer MV (ggf. auch aller Teilnehmer). Briefwahl und/oder schriftförmliches Verfahren sind nicht vorgesehen.

      Wäre das praktikabel und ein sinnvolles Addon zur Änderung?

      Nein, aus meiner Sicht nicht. Ich habe dieses Jahr eine Delegiertenversammlung im textförmlichen Verfahren nach Kirchenbezirksordnung durchgeführt. Das ist ein grausamer Aufwand. Ich würde das nichtmal wollen, wenn es möglich wäre.

      Grüße,

      RIDER

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  2. Aloha ;)

    Jetzt habe ich mal endlich wieder einen Job nach/inmitten von Corona, da setzt Du eine Versammlung am Samstag ab 10:00 Uhr an. :-(

    Tja, so ist das, wenns in der Mitgliederversammlung schnell gehen muss und man sich dann entscheidet, mir aufzutragen, irgendeinen Termin festzulegen.

    Hätte wirkliches Interesse daran bestanden, hätte man sich ja auch schon auf einen Termin einigen können - aber natürlich ist es einfacher, nachher zu meckern, wenn was nicht passt, als vorher Prävention zu betreiben, gell? 😉

    Ich muss hier für den Wocheneinkauf mindestens 16km und zurück fahren über/um Äste, umgestürzte Bäume, Straßenüberspülungem, und so weiter. Leider auch in die andere Richtung vom Job. Die Läden öffnen um 8:00 Uhr. Laden-Hopping von Lebensmittel zu Getränkemarkt, zu Drogeriemarkt, zu Fahrradladen (öffnet um 09:30) und danach wieder nach Hause, das schaffe ich nicht vor 10:45.

    Dann geh doch um 10:30 los, nach der MV, und dann zuerst zu den Läden, die mittags zumachen. Nur so als Idee.

    Hast Du eigentlich auch Verständnis für die Leiden des alte(rnde)n TvB?

    Verständnis hab ich dafür schon, nur kann ich eben nicht alleine einen Termin festsetzen, der dann garantiert allen in allen Lebenslagen passt. Hast du eigentlich dafür auch Verständnis, dass sich ein MV-Termin gegebenenfalls nicht danach richtet, wann du einen Wocheneinkauf geplant hast? 🤣

    Ich könnte mir vorstellen, dass es anderen InteressentX ähnlich geht.
    Muss so ein Termin also unbedingt Samstagvormittag stattfinden?

    Ja - wenn man keine Lust hat, einen Termin gemeinsam zu vereinbaren (ich hatte das ja noch vorgeschlagen), dann muss so ein Termin unbedingt da stattfinden, wo er eben angesetzt wird. An jedem anderen Tag und zu jeder anderen Uhrzeit wär garantiert irgend jemand anderem was dazwischen gekommen.

    Grüße,

    RIDER

    --
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    1. Hallo,

      Ich muss hier für den Wocheneinkauf mindestens 16km und zurück fahren über/um Äste, umgestürzte Bäume, Straßenüberspülungem, und so weiter. Leider auch in die andere Richtung vom Job. Die Läden öffnen um 8:00 Uhr. Laden-Hopping von Lebensmittel zu Getränkemarkt, zu Drogeriemarkt, zu Fahrradladen (öffnet um 09:30) und danach wieder nach Hause, das schaffe ich nicht vor 10:45.

      Dann geh doch um 10:30 los, nach der MV, und dann zuerst zu den Läden, die mittags zumachen. Nur so als Idee.

      so ähnlich dachte ich das auch schon.
      Sogar auf'm Dorf haben Läden am Samstag doch meist bis 13 Uhr offen.

      An jedem anderen Tag und zu jeder anderen Uhrzeit wär garantiert irgend jemand anderem was dazwischen gekommen.

      Ganz bestimmt. Ich merke das auch im Job, wenn man mal ein Meeting mit mehr als 3 Personen ansetzen will/muss. Da wird es schwer, einen Termin zu finden, an dem a) alle Teilnehmer noch frei sind, und b) keiner meckert, weil der Termin so früh morgens oder so spät zur Feierabendzeit ist. Oder in die heilige Mittagspause reinläuft.

      Live long and pros healthy,
       Martin

      --
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      1. Hello,

        Dann geh doch um 10:30 los, nach der MV, und dann zuerst zu den Läden, die mittags zumachen. Nur so als Idee.

        so ähnlich dachte ich das auch schon.
        Sogar auf'm Dorf haben Läden am Samstag doch meist bis 13 Uhr offen.

        Um 11:00 gibt's Samstags aber nur noch Matschgemüse beim Lidl oder Aldi. Ihr seid also jetzt Schuld, wenn ich nicht einkaufen fahre, sondern stattdessen selstgemachte Pizza 1) und Gemüseeintopf aus dem Tiefkühlschrank esse.

        *puh* Ich wollte doch abnehmen. ;-P

        Glück Auf
        Tom vom Berg

        1. Den Teig habe ich gestern Abend schon angesetzt.
        --
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        Das Leben selbst ist der Sinn.
        1. Um 11:00 gibt's Samstags aber nur noch Matschgemüse beim Lidl oder Aldi.

          Was ein Schwachsinn.

          1. Hello,

            Um 11:00 gibt's Samstags aber nur noch Matschgemüse beim Lidl oder Aldi.

            Was ein Schwachsinn.

            Ach, Du kennst den Lidl und den Aldi in Bad Lauterberg?

            Wo wohnst Du denn? Sollten wir doch endlich mal ein (jeder eins) Bier miteinander trinken :-)

            Glück Auf
            Tom vom Berg

            --
            Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
            Das Leben selbst ist der Sinn.
            1. Wo wohnst Du denn?

              In einer Gegend, in der es auch um 11.00 Uhr Samstags noch sehr taugliches Obst und Gemüse gibt.

              Wenn Deine Message "In Bad Lauterberg ist dem nicht so" gewesen sein sollte, hättest Du das vorab erwähnen sollen.

              1. Hello,

                In einer Gegend, in der es auch um 11.00 Uhr Samstags noch sehr taugliches Obst und Gemüse gibt.

                Wenn Deine Message "In Bad Lauterberg ist dem nicht so" gewesen sein sollte, hättest Du das vorab erwähnen sollen.

                Warum? Seit wann bin ich Dir Rechenschaft schuldig?

                ... zumal hier (fast) @Alle ja scheinbar auch humorlos sind :-O

                Glück Auf
                Tom vom Berg

                --
                Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
                Das Leben selbst ist der Sinn.
                1. ... zumal hier (fast) @Alle ja scheinbar auch humorlos sind :-O

                  Hihi