Der Martin: 30.10.2021 Virtuelle MV

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Moin,

Eine Bevollmächtigung ist aber durchaus denkbar - keine Ahnung ob eine Satzung das zulassen muss

ja, muss sie anscheinend. Oder vielleicht auch nicht. 😉

Nein, hier irrt ihr beide - zumindest, wenn ich §38 BGB richtig verstehe. Denn dort wird die Übertragbarkeit der Mitgliedschaft meiner Lesart nach deutlich schärfer geregelt, als das bei üblichen Rechtsgeschäften der Fall ist:

Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden.

So weit kann ich folgen, aber ich bin trotzdem noch nicht sicher. Denn erstens sagt §40, dass §38 ausgehebelt werden kann, wenn die Satzung etwas anderes vereinbart (okay, haben wir nicht). Zweitens lese ich §38 so, dass es da um die dauerhafte Überlassung geht - der erste Satz deutet das an. Das steht da aber nicht exakt ausformuliert, müsste man also im Zweifelsfall von einem Fachmann klären lassen.

Ich verstehe das so, dass ich ein Mitgliedschaftsrecht (wie die Stimme in der Mitgliederversammlung) niemandem übertragen kann, auch nicht durch Vollmacht, außer die Satzung sieht explizit eine Übertragung der Stimmrechte nach eigenen Voraussetzungen vor.

Du hast §40 also auch gefunden. 😉

Ich kann mich irren - da müsste man jetzt wohl im Zweifel einen Anwalt fragen, ob a) diese "Ausübung der Mitgliedschaftsrechte" nur andere Rechte meint oder auch die Stimmberechtigung in der MV betrifft und ob b) das Instrument Vollmacht von dieser Regelung auszunehmen ist. Möglich, dass es da Dinge gibt, die ich nicht kenne oder weiß.

Eben. Denn WANL (we are not lawyers). Und das BGB ist so ein Durcheinander, dass es schwer ist, zusammenhängende Regelungen zu finden. Vermutlich weil es über Jahrzehnte, teils Jahrhunderte natürlich gewachsen ist - wie jedes Geschwür.
Da lobe ich doch moderne Gesetze wie etwa das BDSG, wo Thema für Thema in einer halbwegs logischen Reihenfolge abgehandelt wird und Aspekte, die einen thematischen Bezug haben, meist auch als Block zusammen stehen. Und wo man anhand der Überschriften wenigstens schon ahnen kann, worum es in diesem Paragraphen geht.

Live long and pros healthy,
 Martin

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Bei Erwärmung steigt das Thermometer, bei Erkältung singt es.