Hello,
LeseTipp: [ . . .]
das klingt, als ob man die Frage im Betreff mit „wer weiß?“ beantworten muss…
Trotzdem zeigen wir, wie man Fonts selbst hostet:
Jedenfalls braucht man wohl nicht zu befürchten, damit die Persönlichkeitsrechte eines Algorithmus' zu verletzen...
Das würde als Lernergebnis der Angelegenheit doch ergeben, dass die Gerichte bzw. die Ermittlungsbehörden für derartige Abmahnfälle eine zentrale Meldestelle einführen sollten, die zunächst feststellt, ob von der gleichen IP, bzw. aus dem gleichen Netzsegment mehrere derartiger Abmahnälle eingetroffen sind oder noch eintreffen.
Dann liegt zumindest ein hinreichender Anfangsverdacht auf gewerbsmäßigen Betgrug vor, der dann auch eine Hausdurchsuchung rechtfertigt.
Das würde dann die Gerichte im nächsten Schritt erheblich entlasten und wirtschaftlich sanieren. Sie müssten die Klage nämlich nur noch kostenpflichtig abweisen und stattdessen eine Strafe wegen Vortäuschung einer Straftat veranlassen.
Glück Auf
Tom vom Berg