Robert B.: Internet, Rhythmus usw.

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Moin Michael,

Leitsatz: Jeder, der Inhalte im Internet veröffentlichen möchte, die nicht dem eigenen Werkschaffen entstammen oder diesem zuzuordnen sind, benötigt eine rechtlich eindeutige Berechtigung ( Zustimmung, Lizenz) des Werkurhebers oder einer von ihm hierzu beauftragten Person.

Das gilt nicht nur im Internet 😉

Bei den CC- Lizenzen ist bei Zurverfügungstellung (auch von Teilen) Vorsicht geboten. Immerhin gibt es 6 Unterarten der CC- Lizenzen.

Bzw. statt „Vorsicht“ ist Lesen und Verstehen der Lizenztexte geboten. Die sind ja zum Glück sehr verständlich geschrieben.

CC BY = Dritte dürfen das Werk ( auch kommerziell) nutzen, verbreiten, verändern, kombinieren, sofern der Urheber benannt wird.

Die Namensnennung ist Bestandteil jeder CC-Lizenz und beinhaltet neben Nennung der Urheber vor allem auch die Nennung der Lizenz. Detailinformationen hat das Creative Commons Wiki parat.

Viele Grüße
Robert