Linuchs: Können bei selfHTML mp3-Dateien gespeichert werden?

Moin,

die Anleitung, mehrere mp3-Playlists auf einer Webseite zu integrieren, möchte ich ins Wiki stellen. Bisher noch keine Ahnung, wie das geht.

Sehr schön wäre, wenn die Hörproben tatsächlich klingen, und ich frage gerade bei einigen „Klangkörpern“ an, ob ich sie nutzen (verlinken) darf.

Nun fällt mir ein, dass selfHTML sicher beständiger ist als Hörproben im Web und diese nach einer gewissen Zeit nicht mehr erreichbar sind.

Hat selfHTML bereits eigene Audio-Dateien oder könnte ich welche dort speichern?

Gruß, Linuchs

P.S. Habe GEMA-freie Musik gefunden, die für private Zwecke kostenlos kopiert werden darf. Gehe ich recht in der Annahme, dass selfHTML NICHT als privat durchgeht?

  1. Hallo,

    Sehr schön wäre, wenn die Hörproben tatsächlich klingen, und ich frage gerade bei einigen „Klangkörpern“ an, ob ich sie nutzen (verlinken) darf.

    das ist mal ein guter erster Schritt.

    Nun fällt mir ein, dass selfHTML sicher beständiger ist als Hörproben im Web und diese nach einer gewissen Zeit nicht mehr erreichbar sind.

    Das solltest du dann aber auch gezielt anfragen. Das Kopieren und Hosten auf einem anderen Server ist selbstverständlich eine ganz andere Art der Nutzung.

    Vom technisch-pragmatischen Standpunkt finde ich die Idee aber gut, die Hörproben dann auch auf selfhtml.org zu hosten. Wir reden ja auch nicht von mehreren Gigabytes oder Traffic in ungeahnter Menge durch exzessives mp3-Hören. Kurze Hörproben (30s oder so) in niedriger Bitrate (128k) würden ja völlig genügen, um das Prinzip zu demonstrieren.

    Hat selfHTML bereits eigene Audio-Dateien oder könnte ich welche dort speichern?

    Soweit ich weiß, gibt es bis jetzt keine. Aber wenn du etwas anderes als "einfach nur Bilder" speichern willst, solltest du dich am besten an dedlfix oder Janosch wenden. Die beiden haben meines Wissens derzeit die Server-Hoheit.

    P.S. Habe GEMA-freie Musik gefunden, die für private Zwecke kostenlos kopiert werden darf. Gehe ich recht in der Annahme, dass selfHTML NICHT als privat durchgeht?

    SELFHTML e.V. ist zwar ein gemeinnütziger Verein, also ohne Gewinnerzielungsabsicht oder andere wirtschaftliche Interessen. Aber privat ist wohl etwas anderes.

    Möge die Übung gelingen
     Martin

    --
    Darmstadt? Ist das nicht da, wo immer der Urologen-Kongress tagt?
    1. Servus!

      @Linuchs Vielen Dank für Deine Arbeit! Ich bin schon gespannt!

      Hat selfHTML bereits eigene Audio-Dateien oder könnte ich welche dort speichern?

      Soweit ich weiß, gibt es bis jetzt keine. Aber wenn du etwas anderes als "einfach nur Bilder" speichern willst, solltest du dich am besten an dedlfix oder Janosch wenden. Die beiden haben meines Wissens derzeit die Server-Hoheit.

      Genau! Für die Live-Beispiele zum audio- und auch video-Element haben wir urheberrechtsfreie Stücke unter /local/ gespeichert.

      P.S. Habe GEMA-freie Musik gefunden, die für private Zwecke kostenlos kopiert werden darf. Gehe ich recht in der Annahme, dass selfHTML NICHT als privat durchgeht?

      SELFHTML e.V. ist zwar ein gemeinnütziger Verein, also ohne Gewinnerzielungsabsicht oder andere wirtschaftliche Interessen. Aber privat ist wohl etwas anderes.

      Am Einfachsten wird es sein Mediawiki Commons zu durchsuchen.

      Herzliche Grüße

      Matthias Scharwies

      --
      Einfach mal was von der ToDo-Liste auf die Was-Solls-Liste setzen.“
      1. Auf https://www.medienpaedagogik-praxis.de/kostenlose-medien/freie-musik/ gibt es eine umfangreiche Liste mit Bibliotheken mit "freier" Musik. Da sind auch einige dabei, die ausschließlich Musik mit CC-Lizenzen enthalten und sogar welche, die nur Musik mit C0-Lizenz enthalten.

  2. Gehe ich recht in der Annahme, dass selfHTML NICHT als privat durchgeht?

    Jein. „Privat“ ist als Begriff nicht genau definiert. Genau genommen ist zwar jedes individuelle, also nicht staatliche Handeln „privat” (darunter auch wirtschaftliches → zur „Privatwirtschaft” gehören formal auch ganze Konzerne) aber gemeint sein wird sicherlich „persönliches“ Handeln.

    Womöglich kann man den Urheber fragen, was von einer Nutzung durch einen gemeinnützigen Verein hält. Kommt da ein „OK“, dann ist das eine formalrechtliche Lizenz.

    1. Hallo,

      Gehe ich recht in der Annahme, dass selfHTML NICHT als privat durchgeht?

      Jein. „Privat“ ist als Begriff nicht genau definiert. Genau genommen ist zwar jedes individuelle, also nicht staatliche Handeln „privat” (darunter auch wirtschaftliches → zur „Privatwirtschaft” gehören formal auch ganze Konzerne)

      genau diese Auffassung führt aber immer wieder zu Missverständnissen. Für mich ist privat ausschließlich das, was aus persönlichen Interessen und nicht organisiert stattfindet. Für mich schließen sich daher die Begriffe staatlich, kommerziell, privat, kirchlich (und noch ein paar Kategorien dieser Art) gegenseitig aus. Auch ein Verein erfüllt nicht mehr mein Verständnis von privat.
      Der Begriff Privatwirtschaft, den du als Beispiel nennst, ist mithin IMO ein Paradoxon, ein Widerspruch in sich - so wie Politikerehre oder Badespaß.

      aber gemeint sein wird sicherlich „persönliches“ Handeln.

      Davon gehe ich auch aus.

      Womöglich kann man den Urheber fragen, was von einer Nutzung durch einen gemeinnützigen Verein hält. Kommt da ein „OK“, dann ist das eine formalrechtliche Lizenz.

      Genau. Dieses Einverständnis sollte man dann natürlich belegen können. Es sollte also mindestens per e-Mail vorliegen, auf keinen Fall nur als mündliche Zusage am Telefon. Die gilt zwar theoretisch auch, ist aber im Bedarfsfall nicht mehr nachweisbar.

      Möge die Übung gelingen
       Martin

      --
      Darmstadt? Ist das nicht da, wo immer der Urologen-Kongress tagt?
    2. Hello,

      Gehe ich recht in der Annahme, dass selfHTML NICHT als privat durchgeht?

      Jein. „Privat“ ist als Begriff nicht genau definiert. Genau genommen ist zwar jedes individuelle, also nicht staatliche Handeln „privat” (darunter auch wirtschaftliches → zur „Privatwirtschaft” gehören formal auch ganze Konzerne) aber gemeint sein wird sicherlich „persönliches“ Handeln.

      Womöglich kann man den Urheber fragen, was von einer Nutzung durch einen gemeinnützigen Verein hält. Kommt da ein „OK“, dann ist das eine formalrechtliche Lizenz.

      Richtig! Fragen hilft immer. Und wenn man dann eine Erlaubnis (Lizenz) erhält, sollte man diese auch (z. B. als PDF) auf demselben Server hinterlegen und verlinken. Der/die Links hierfür könnten auch als Werbung für d(en|ie) Lizenzgeber/in ausgeführt werden. Dann haben beide Seiten etwas davon. Das war doch mal die Grundidee des HTTP-Internets (WWW).

      Glück Auf
      Tom vom Berg

      --
      Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
      Das Leben selbst ist der Sinn.
  3. Moin Linuchs,

    P.S. Habe GEMA-freie Musik gefunden, die für private Zwecke kostenlos kopiert werden darf. Gehe ich recht in der Annahme, dass selfHTML NICHT als privat durchgeht?

    steht die Musik zufällig unter einer Creative-Commons-Lizenz? Das könnte es für SELFHTML vereinfachen.

    Viele Grüße
    Robert

  4. Hello,

    Rückfrage:

    welche Risiken könnten in hochgeladenen MP3-Dateien stecken?

    • rechtlich (stehen unter kostenpflichtigen Schutzrechten)
    • technisch (enthalten böse Inhalte, bzw. werden von manchen OS unsachgemäß geöffnet)
    • Inhalt gefällt uns nicht (rassistisch, hassfördernd, usw.)
    • nicht lesbar (also nicht wirklich kompatibles MP3)
    • Größe unerwünscht (zu groß, zu klein, keine kompatible Komprimierung)
    • usw. ?

    Was fällt uns dazu noch so ein und wie könnten wir die Punkte behandeln?

    Glück Auf
    Tom vom Berg

    --
    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
    Das Leben selbst ist der Sinn.
    1. Hallo Tom,

      welche Risiken könnten in hochgeladenen MP3-Dateien stecken?

      • rechtlich (stehen unter kostenpflichtigen Schutzrechten)
      • technisch (enthalten böse Inhalte, bzw. werden von manchen OS unsachgemäß geöffnet)
      • Inhalt gefällt uns nicht (rassistisch, hassfördernd, usw.)
      • nicht lesbar (also nicht wirklich kompatibles MP3)
      • Größe unerwünscht (zu groß, zu klein, keine kompatible Komprimierung)
      • usw. ?

      das ist alles gut und richtig - aber für diesen Fall völlig irrelevant.

      Denn ich habe das Ansinnen so verstanden, dass das Ablegen der mp3-Dateien auf dem SELFHTML-Server eine einmalige Aktion ist und nicht von irgendeinem Nutzer, sondern von den Server-Admins vorgenommen wird.

      Und deshalb ist die allgemeine Frage unwichtig?

      --
      Darmstadt? Ist das nicht da, wo immer der Urologen-Kongress tagt?
      1. Hello,

        Ups, da ging was schief.
        anstelle von Antworten mit Zitat kam Bearbeiten dabei heraus

        Wie mache ich das rückgängig?

        Glück Auf
        Tom vom Berg

        --
        Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
        Das Leben selbst ist der Sinn.
    2. Moin Tom,

      Rückfrage:

      welche Risiken könnten in hochgeladenen MP3-Dateien stecken?

      • rechtlich (stehen unter kostenpflichtigen Schutzrechten)

      Deshalb gemeinfreie oder Creative-Commons-lizensierte Werke.

      • technisch (enthalten böse Inhalte, bzw. werden von manchen OS unsachgemäß geöffnet)

      Was heißt „unsachgemäß“ in diesem Zusammenhang?

      Dass MP3-Dateien andere Inhalte enthalten können, stimmt sogar: MP3Stego: Hiding Text in MP3 Files, MP3 files as steganographic medium.

      • Inhalt gefällt uns nicht (rassistisch, hassfördernd, usw.)

      Das kann man ja vorher anhören und nur entsprechend geprüfte Inhalte freigeben. Es soll ja auch keine Musikplattform werden.

      • nicht lesbar (also nicht wirklich kompatibles MP3)

      Gibt es das?

      • Größe unerwünscht (zu groß, zu klein, keine kompatible Komprimierung)

      Für Beispiele sollten doch kleine Dateien reichen.

      Viele Grüße
      Robert

      1. Hello,

        mir geht es hier um die Zusammenfassung von

        Leitlinien

        Rückfrage:

        welche Risiken könnten in hochgeladenen MP3-Dateien stecken?

        • rechtlich (stehen unter kostenpflichtigen Schutzrechten)

        Deshalb gemeinfreie oder Creative-Commons-lizensierte Werke.

        Was muss man also tun, wenn diese Lizenz nicht gewährleistet ist?
        Rückfrage beim Urheber. Der muss aber auch verbindlich versichern, dass er Urheber ist und dafür muss er identifizierbar sein. Das hat schon mal erhebliche Auswirkungen auf die erforderliche Datenstruktur und den Workflow dafür.

        Die erteilte Erlaubnis sollte auf derselben Domain der Nutzung z. B. als PDF oder PNG/JPG lesbar sein und beim Zitat verlinkt werden.

        • technisch (enthalten böse Inhalte, bzw. werden von manchen OS unsachgemäß geöffnet)

        Was heißt „unsachgemäß“ in diesem Zusammenhang?

        Unsachgemäß ist die Erteilung von Systemressourcen (Low Level, Filesystem, Prozessorebene, eigener Thread, ungefilterte Weitergabe an lokale Applikationen mit Systemrechten, ...) durch das OS an Inhalte aus dem Upload, so wie M$ das z. B. mit eMail-Inhalten macht. Das ist ein extremer Mangel (Note "ungenügend") des OS.

        Dass MP3-Dateien andere Inhalte enthalten können, stimmt sogar: MP3Stego: Hiding Text in MP3 Files, MP3 files as steganographic medium.

        • Inhalt gefällt uns nicht (rassistisch, hassfördernd, usw.)

        Das kann man ja vorher anhören und nur entsprechend geprüfte Inhalte freigeben. Es soll ja auch keine Musikplattform werden.

        Das muss man dann wohl. Es hat also Auswirkungen auf den Workflow dieser Uploads.

        • nicht lesbar (also nicht wirklich kompatibles MP3)

        Gibt es das?

        Ja klar. Mit Loops und sonstigen Menkenken, Ich kenne sie auch noch nicht alle. Das können natürlich auch Fehler (s. o.) im Decoder sein :-O

        • Größe unerwünscht (zu groß, zu klein, keine kompatible Komprimierung)

        Für Beispiele sollten doch kleine Dateien reichen.

        Kommt immer auf das Beispiel an. Wenn ich nun gerade den Unterschied zwischen 128kBit und 256kBit klar machen will, muss ich Größenunterschiede schon zulassen...

        Mir war es in meiner Frage wichtig, welche Einschränkungen man sonst noch beachten müsste. Qualifizirte Kritik an meinen Vorschlägen ist selbstverständlich nützlich, war aber nicht mein primäres Ansinnen.

        Was fehlt in meiner Aufzählung auf jeden Fall noch?
        Wem fällt da noch etwas ein?

        Glück Auf
        Tom vom Berg

        --
        Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
        Das Leben selbst ist der Sinn.
        1. Servus!

          Hello,

          mir geht es hier um die Zusammenfassung von

          Leitlinien

          Wo würdest du das unterbringen wollen?

          Es gibt bereits:

          und dann das Multimedia-Tutorial in 4 Kapiteln

          • audio

            • Steuerung mit controls
            • mehrere Versionen mit source einbinden
          • video

            • source
            • Vorschaubild mit poster
            • track
          • Hintergrundvideo

            • prefers-reduced-motion
          • Playlists

            • Media API
            • Erstellen und Wiedergabe von Playlists

          Herzliche Grüße

          Matthias Scharwies

          --
          Einfach mal was von der ToDo-Liste auf die Was-Solls-Liste setzen.“
          1. Hello,

            an so vielen Linkpoints wie möglich...

            Es gehört ebenso zu MIME-Types, wie zu Formularen, wie zu AJAX, wie zu Recht, wie zu Programmiertechnik, ...

            Uploads und deren Konsequenzen gehören auch zu allen aktiven Backends.

            Herarchisch kann man hier wohl nichts mehr planen.

            Darum finde ich es auch immer noch mehr als bedauerlich, dass im Forum die Backlinks deaktiviert worden sind.

            Das war wohl eine eher einsame Entscheidung, von wem eigentlich?

            Glück Auf
            Tom vom Berg

            --
            Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
            Das Leben selbst ist der Sinn.
  5. Hello K.H.,

    ich fände das äußerst hilfreich, wenn Du deine Erkenntnisse zu diessem Thema in mehreren (verbundenen) Kapiteln darlegen könntest.

    Mich hat das Thema damals sehr angesprochen, besondrs auch die Koppelung von MP3-Position und Text-Position.

    Und vielleicht könnte Andreas (?) sein Wissen zur "Multispurtechnik" (Threadsynchronisation) mit JavaScript dann auch beitragen?

    Das wäre doch (endlich) mal wieder ein erheblicher Mehrwert für das Wiki: Von der Grundidee bis hin zum lauffähigen Ergebnis!

    Glück Auf
    Tom vom Berg

    --
    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
    Das Leben selbst ist der Sinn.
  6. Hello,

    da habe ich gerade einen Mediathek-Beitrag auf 3SAT gesehen, der mich zu einer Google-Abfrage inspiriert hat:

    Wie schreibt man Rütmuus?

    Glück Auf
    Tom vom Berg

    --
    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
    Das Leben selbst ist der Sinn.
    1. Hi,

      Wie schreibt man Rütmuus?

      Rüttmus! Doppel-T, damit das ü schön kurz ist ...

      cu,
      Andreas a/k/a MudGuard

      1. Hallo und sorry, wenn ich mich hier einmische, aber...

        Leitsatz: Jeder, der Inhalte im Internet veröffentlichen möchte, die nicht dem eigenen Werkschaffen entstammen oder diesem zuzuordnen sind, benötigt eine rechtlich eindeutige Berechtigung ( Zustimmung, Lizenz) des Werkurhebers oder einer von ihm hierzu beauftragten Person.

        Dies gilt unabhängig der Frage, ob es sich bei dem Uploader um eine Privatperson, ein Unternehmen oder um einen Verein handelt. Das BGB unterscheidet nicht zwischen privat und einer Arbeitstätigkeit, sondern nur zwischen Verbraucher und Unternehmer. In BGB §13 ist der Verbraucher wie folgt beschrieben: " Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können".

        Somit kann ein "Privatmensch" sowohl gewerblich, wie auch nichtgewerblich tätig werden, was ein Verbraucher eben nicht kann. Im Gegensatz zu einem Unternehmer kann ein Verbraucher ausschließlich eine natürliche Person sein. Die Geschäfte, welche er führt sind demnach Privatgeschäfte, die sich als Rechtsgeschäft weder (s)einer gewerblichen, noch beruflich selbständigen Tätigkeit zuordnen lasssen.

        Die Zuordnung, ob ein Geschäftsverhalten einem privaten- oder gewerbsmäßigem Handeln zuzuordnen ist, ist oft auch eine Einzelfallbetrachtung. ( vgl. Ebay- Verkäufe). Dem Verbraucher gemäß §13BGB steht der Unternehmer (§14) gegenüber.

        Vereine werden in rechtsunfähige Vereine ( Vereinigungen) und in rechtsfähige Vereine (z.B.: e.V.) unterschiedenen. Letztere werden widerrum in wirtschaftliche ( wirtsch. handelnde) Vereine und in nichtwirtschaftliche Vereine unterschieden. BGB1 §21,22; Gemäß §55 BGb ist ein eingetragener Verein nach §21 ein nichtwirtschaftlicher Verein. Wer nun was ist, ist der jeweiligen Vereinssatzung bzw. der Verfassung zu entnehmen.

        Bei den CC- Lizenzen ist bei Zurverfügungstellung ( auch von Teilen) Vorsicht geboten. Immerhin gibt es 6 Unterarten der CC- Lizenzen.

        CC BY = Dritte dürfen das Werk ( auch kommerziell) nutzen, verbreiten, verändern, kombinieren , sofern der Urheber benannt wird.

        CC BY-SA = wie BY BB, nur muß das neue Werk gleichfalls unter einer CC- Lizenz veröffentlicht werden

        CC BY ND = erlaubt auch eine kommerzielle Nutzung, Verbreitung, ... , sofern das Werk weder gekürzt, verändert, übersetzt wird. Die Nennung des Werkurhebers ist Pflicht!

        CC BY-NC = wie CC BY, mit der Einschränkung der Unzulässigkeit einer kommerziellen Nutzung

        CC BY-NC SA = wie BY SA mit der Einschränkung der Unzulässigkeit einer kommerziellen Nutzung

        BY NC ND= wie BY ND, mit der Einschränkung der Unzulässigkeit einer kommerziellen Nutzung.

        Mehr Infos dazu unter: https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Presse/Neue_Seiten/Freie_Lizenzen_erklaert_-_Broschuere_der_Bertelsmann-Stiftung.pdf

        Bitte prüft / laßt prüfen, was rechtlich unanfechtbar ist, damit SelfHTML nicht in die Negativschlagzeilen gelangt, oder in Schlimmeres!

        So, genug der Klugscheisserei!

        Gruß MichaelS

        1. Moin Michael,

          Leitsatz: Jeder, der Inhalte im Internet veröffentlichen möchte, die nicht dem eigenen Werkschaffen entstammen oder diesem zuzuordnen sind, benötigt eine rechtlich eindeutige Berechtigung ( Zustimmung, Lizenz) des Werkurhebers oder einer von ihm hierzu beauftragten Person.

          Das gilt nicht nur im Internet 😉

          Bei den CC- Lizenzen ist bei Zurverfügungstellung (auch von Teilen) Vorsicht geboten. Immerhin gibt es 6 Unterarten der CC- Lizenzen.

          Bzw. statt „Vorsicht“ ist Lesen und Verstehen der Lizenztexte geboten. Die sind ja zum Glück sehr verständlich geschrieben.

          CC BY = Dritte dürfen das Werk ( auch kommerziell) nutzen, verbreiten, verändern, kombinieren, sofern der Urheber benannt wird.

          Die Namensnennung ist Bestandteil jeder CC-Lizenz und beinhaltet neben Nennung der Urheber vor allem auch die Nennung der Lizenz. Detailinformationen hat das Creative Commons Wiki parat.

          Viele Grüße
          Robert

        2. Servus!

          Hallo und sorry, wenn ich mich hier einmische, aber...

          Leitsatz: Jeder, der Inhalte im Internet veröffentlichen möchte, die nicht dem eigenen Werkschaffen entstammen oder diesem zuzuordnen sind, benötigt eine rechtlich eindeutige Berechtigung ( Zustimmung, Lizenz) des Werkurhebers oder einer von ihm hierzu beauftragten Person.

          Ja, das stimmt!

          Bei den CC- Lizenzen ist bei Zurverfügungstellung ( auch von Teilen) Vorsicht geboten. Immerhin gibt es 6 Unterarten der CC- Lizenzen.

          Ja.

          Bitte prüft / laßt prüfen, was rechtlich unanfechtbar ist, damit SelfHTML nicht in die Negativschlagzeilen gelangt, oder in Schlimmeres!

          Rechtliches

          SELFHTML hat in seinem SELF-Wiki folgende Lizenzvereinbarungen und richtet sich nach der CC by-sa 3.0. Dies ist auf jeder Seite unten verlinkt.

          Hochladen

          Auf der Seite Datei Hochladen - erreichbar über die linke Sidebar - können angemeldete Nutzer Dateien hochladen.

          Erlaubte Dateitypen: png, gif, jpg, jpeg, webp, mp3, cur, svg.

          Jede Datei, die neu hochgeladen wird (Siehe: Spezial:Dateien), wird vom Vorstand kontrolliert, ob sie diesen Bedingungen entspricht.

          Wie ich ich oben schrieb, sind die bisherigen Multimediadateien aber unter /local/ gespeichert; wsl. weil ich damals eben auch .ogg für audio und .ogg und .mp4 für video verwendet hatte.

          Ich würde , wie oben schon gesagt, weiterhin auf Mediawiki Commons zurückgreifen. Dort wird akribisch gecheckt, ob die Dateien urheberrechtsfrei sind.

          Herzliche Grüße

          Matthias Scharwies

          --
          Einfach mal was von der ToDo-Liste auf die Was-Solls-Liste setzen.“