Rolf B: Frage zum Wiki-Artikel „Rechtsfragen“

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problematische Seite

Hallo alle,

ein Wiki-Besucher hat auf dieser Seite eine Ergänzung hinterlassen, deren Validität ich nicht so recht beurteilen kann. Es geht um Bilder.

Ergänzt wurde:

Stellen die Bilder Menschen dar, die man als die Person erkennen kann, die im Bild zu sehen ist, braucht man die Erlaubnis des Fotographierten, um das Bild veröffentlichen zu dürfen. Diese sollte man sich nach Möglichkeit schriftlich geben lassen.

Abgesehen von Rechtschreibdetails frage ich mich: stimmt das in dieser Universalität? Gibt es die "Beiwerk"-Klausel nicht mehr? Wer zufällig ins Bild läuft oder zufällig rumsteht, wenn ich was ganz anderes knipse, dann brauche ich den nicht zu fragen. Natürlich ist das ein rechtlicher Drahtseilakt.

Rolf

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sumpsi - posui - obstruxi