Sven Rautenberg: Zensurgesetz leider beschlossen!

Der Unterschied zwischen "gut" und "gut gemeint" wurde offensichtlich von der Politik nicht verstanden.

Die große Koalition hat erwartungsgemäß das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu Kinderpornographie beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 389 Abgeordnete für den Entwurf, es gab 128 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen. Das Stimmverhalten des eigenen Bundestagsabgeordneten lässt sich also recherchieren.

Die der Abstimmung vorausgehende Debatte brachte viele bereits bekannte Punkte erneut, ohne jedoch den Anschein zu erwecken, dass diese Wortmeldungen am Abstimmungsverhalten irgendetwas verändern würden - ebenfalls erwartungsgemäß, denn de facto findet die wirkliche politische Arbeit nur selten im Parlament statt, sondern vielmehr zuvor in den Ausschüssen.

Ticket nach Karlsruhe?

Die Debatte behandelte unter anderem auch formaljuristische Probleme. Der Bund sei für Kriminalprävention und Mediengesetzgebung nicht zuständig, das Ändern des Gesetzes von einem Änderungsgesetz zum Telemediengesetz hin zu einem eigenständigen Zugangserschwerungsgesetz hätte eine erneute erste Lesung erforderlich gemacht - und natürlich die sehr fragwürdigen Grundrechtseingriffe, die jetzt beschlossen wurden.

Ich bin davon überzeugt, dass auch dieses Gesetz in Karlsruhe auf den Prüfstand kommt. Verfassungsbeschwerden werden mit Sicherheit schon vorbereitet und demnächst öffentlich werden.

Der Unsinn von Netzsperren

Gerade im Bereich Kinderpornographie gibt es höchst professionelle Technologien zur Verbreitung, die angesichts der heutigen Rechtslage schon darauf ausgerichtet sind, die Verfolgung dieser Straftaten optimal zu erschweren. Konsumenten schließen sich in geheimen Netzgruppen zusammen, lagern das Material als hochverschlüsselte TrueCrypt-Partition auf Servern im Internet, die per ebenfalls verschlüsselter Remote-Desktop-Verbindung kontaktiert werden, so dass das Betrachten selbst keinerlei ermittelbare Spuren auf dem eigenen Rechner hinterlässt.

Wer glaubt daran, dass die beschlossenen Sperren in diesem Umfeld irgendetwas "erschweren" würden? Ein Argument der Gesetzesgegner ist, dass erst durch die erfolgende Sperrung die Täter gewarnt werden, und dann flugs eventuelle Spuren verwischen können.

Auch die Argumentation des "Anfixens" von latenten Konsumenten halte ich nicht für tragfähig. Man muss schon eine sehr intensive Suche betreiben, Zufallsfunde sind ausgeschlossen. Denn keiner der Täter hat ein Interesse daran, durch unvorsichtige Veröffentlichung in den Fokus der Strafverfolgung zu geraten.

Der Einstieg in die Zensurinfrastruktur

Von den Befürwortern beharrlich ignoriert wird die Tatsache, dass durch dieses Gesetz eine technische Infrastruktur aufgebaut wird, an deren Anfang jemand eine Liste von vorgeblich "bösen" URLs in das vollständig automatisierte System eingibt, die Verteilung und Sperrung erfolgt dann nach kurzer Zeit bei allen angeschlossenen Providern.

Dabei ist unerheblich, dass man die derzeit im Raum stehende Sperrmethode noch recht leicht umgehen kann. Denn das Gesetz legt sich technisch nicht fest, wie die Sperre zu realisieren ist. Wenn die erste Methode nicht ausreicht, werden eben weitergehende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Es wird also ein System aufgebaut, das verhältnismäßig wirksam sein wird, und in das man nur ganz einfach die zu sperrenden Adressen eingeben muss - fertig. Für die zu befürchtende Realität wird es unerheblich sein, ob das Eingeben von Adressen nun Kinderpornos sperrt, oder etwas anderes. Einerseits: Gesetze können geändert und erweitert werden. Andererseits: Auch ohne gesetzliche Grundlage agieren Behörden schon gern mal ignorant bis übereifrig. Und drittens braucht man sich ja nur mal ausmalen, was passiert, wenn durch Sicherheitslücken auch Dritte Adressen in das System einspeisen könnten.

Was wird durch Sperren gewonnen?

In meinen Augen zu wenig. Die bildliche Darstellung von Kindesmißbrauch ist zu verfolgen. Aber durch das Entfernen oder Sperren eines Bildes wird ja das Kind nicht vor dem Mißbrauch geschützt - diese Tat liegt oft schon lange zurück, und die meisten Taten geschehen ohne Bilder. Wer Kinder wirklich schützen will, der setzt alles daran, dass die Bilder erst gar nicht entstehen - dann muss man auch nichts mehr sperren. Dies aber erfordert kriminalistische Ermittlungen durch Fachleute und kostet Geld - das Geld der Regierung, nicht das der Unternehmen, die gezwungen werden, die Sperreinrichtungen herzustellen.

Zwischenfazit

Die große Koalition hat es vorgezogen, das Gesetz gegen den Rat der allermeisten Fachleuten und gegen den erklärten Willen von über 134.000 Mitzeichnern der Petition zu beschließen. Spannend wird jetzt der Wahlkampf - denn auch Mitzeichner sind Wähler, denen man lieber nicht unumwunden auf die Füße treten und sie verunglimpfen sollte.

Leider ist es gemeinnützigen Organisationen, somit auch uns als SELFHTML e.V., nicht erlaubt, Wahlempfehlungen auszusprechen, dazu hätten wir stattdessen eine Partei gründen müssen.

Aber glücklicherweise hat uns diesen Part schon eine Partei abgenommen, die sich insbesondere für die digitalen Bürgerrechte einsetzt. Wer's errät, gewinnt ein Download-Exemplar SELFHTML 8.1.2 als ZIP.

  1. Bleibt noch die Frage, über was nun tatsächlich abgestimmt wurde ...

    siehe fefe
  2. Gut zu wissen dass unsere Meinung jemand interessiert. Schöne Grüße aus Berlin vom Albi

  3. Ich finde das alles sehr komisch. Da wurde uns doch wieder was untergejubelt ! Startrekkie

  4. Der Weg zur Hölle ist gepflastert von guten Absichten!

  5. So ist das mit der Politik. Aber haben wir etwas besseres ?