Matthias Apsel: Upload-Filter und Leistungsschutzrecht – das Gegenteil von gut ist gut gemeint?

Ihr habt sicherlich von der geplanten Urheberrechtsreform auf EU-Ebene und der am 20. Juni erfolgten Zustimmung des Rechtsausschusses des EU-Parlaments erfahren. Im Kern geht es dabei um sogenannte Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht (LSR). Ersteres soll Urheberrechtsverletzungen verhindern, indem es das Provider-Privileg in eine Provider-Haftung ändert und letzteres soll den Presseverlegern neue Einnahmequellen erschließen, indem nur sie die Zugänglichmachung ihrer Inhalte kontrollieren können. Allerdings werden diese Vorhaben höchstwahrscheinlich signifikante Kollateralschäden mit sich bringen, falls sie Gesetzeskraft erlangen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, falls (weiterhin) Nutzer-generierter Inhalt angeboten werden soll:

1. Mit allen Urhebern Verträge abschließen und die Einhaltung der Verträge kontrollieren – das könnte bedeuten, dass auch hier gefiltert werden müsste. Das Abschließen von Verträgen mit den Rechteinhabern ist teuer und aufwändig – man denke nur an die jahrelang geführten Verhandlungen zwischen Youtube und GEMA, deren Ergebnisse auch nur für einen kleinen Teil, nämlich für die in Deutschland aufgeführte Musik Gültigkeit haben

2. Uploads (Das Einstellen potenziell urheberrechtlich geschützter Bilder, Videos, Audio oder Texte zwecks öffentlicher Zugänglichmachung.) auf urheberrechtlich geschütztes Material hin filtern. Filter kosten viel Geld (Youtube hat 60 Mio. US-Dollar in Content-ID investiert, nur um Musik erkennen zu können) und funktionieren nie perfekt. Wenn sich autonome Autos bei der Erkennung von Hindernissen auf der Straße irren können, wie soll dann ein Filter eine gelungene Parodie von einer stumpfen Urheberrechtsverletzung unterscheiden können? Nutzer werden pauschal verdächtigt, Material zu nutzen, das zu nutzen sie nicht berechtigt sind. Im Fehlerfall müssen Nutzer dann ihre Rechte mit den Plattformen klären und notfalls gar vor Gericht einklagen.

Beide Möglichkeiten sind besonders für kleine Plattformen nicht praktikabel, weil beide extrem aufwändig und unverhältnismäßig teuer sind. Die Konsequenz dürfte sein, dass Projekte aufgeben werden und man dann zu den Großen – Google, Facebook und Twitter – übersiedelt oder zumindest deren Verträge mit den Urhebern oder ihre Filtertechnik nutzt. Zentrale Dienste wie eine Filter-Datenbank laufen dem dezentralen Charakter des Webs und auch des Internets zuwider.

Es fehlt schlicht die Möglichkeit, weiterhin das klassische Notice-and-take-down-Verfahren zu betreiben – im beschränkten Rahmen wie beispielsweise hier im Wiki und Forum funktioniert das ohne großartige technische Unterstützung gut und ist verhältnismäßig einfach zu handhaben, um urheberrechtlich geschütztes Material Dritter von einer Plattform zeitnah zu entfernen.

Man zielt hier auf Google, Facebook und Twitter, trifft aber besonders die Kleinen.

Abseits der konzeptionellen Kritik sind die Entwürfe so ungenau, dass sie Rechtsunsicherheit hervorrufen:

  • Was sind „kleinste Ausschnitte“, die unter das LSR fallen sollen? Die genaue Definition den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten oder Gerichten zu überlassen, schafft eine enorme Rechtsunsicherheit, wie sie heute schon in Deutschland zu beobachten ist.
  • Welche Plattform hat den Hauptzweck, dass „signifikante Mengen urheberrechtlich geschützte Materialien“ hochgeladen und öffentlich bereitgestellt werden können? In einem Forum geht es beispielsweise hauptsächlich um die mit den Texten der Nutzer (sie können ja geschützte Texte posten) und deren Anhängen verbundenen Interaktionen. Wäre das Gesetz hier anzuwenden?

Leider ist die Argumentation der Befürworter ziemlich schwarz-weiß:
Entweder man befürwortet das Gesetz oder man möchte Urheber wie Journalisten und Kreative der Ausbeutung preisgeben. Dass man zwar grundsätzlich Kreative und Journalisten und ganz allgemein Urhebern rechtlich besser stellen kann, ohne derartige Kollateralschäden zu verursachen wie es die aktuellen Vorschläge tun würden, wird abgewiesen.

Sachliche Argumente wie das Scheitern des LSR in Deutschland und Spanien sowie die Missbrauchsmöglichkeiten (in Ungarn und Polen regieren autoritäre Regierungen!) und die Fehleranfälligkeit von Filtern werden dabei ignoriert oder auf höchster Ebene ausgebremst.

Wie tangiert das alles die SELFHTML-Gemeinschaft?

Wir möchten die Leute gemäß unserer Maxime Die Energie des Verstehens zum Selbermachen ermutigen, dazu zählt auch die Mitgestaltung des Web 2.0 und nutzergenerierte Inhalte. Dieses Selbermachen droht nun zum unkalkulierbaren Risiko zu werden, weil die aktuellen Gesetzesvorschläge ungenau und praxisfern sind.

Nicht zuletzt wären wir durch den Betrieb des Forums auch unmittelbar betroffen, das Wiki dürfte hingegen unter die geplante Ausnahme für Enzyklopädien fallen.

Wie geht es weiter?

Am 5. Juli stimmt dann das gesamte EU-Parlament über die vom Rechtsausschuss ausgearbeitete Position ab. Danach beginnen die Petition auf Change.org weiter zu verbreiten und zu unterschreiben.

SELFHTML lehnt als Verein diese Artikel ab. Die Meinungs- und Informationsfreiheit muss gewahrt werden. Das Betreiben von Plattformen im Internet darf nicht zu einem finanziellen und bürokratischen Aufwand oder gar zum unkalkulierbaren Risiko werden!