Das Urheberrecht behält immer wer? Richtig, der Urheber, sprich: Designer.
Stimmt bei einer Festanstellung wird jedoch die Verwendung der inhalte mit dem Gehalt und dem Arbeitsvetrag abgegolten.
Aber wie ist es, wenn die Firma xy eine Seite macht und einem Kunden verkauft.....
Da könnte der Deisgner nach einer entlassung ja durchaus noch forderungen an den Kunden stellen.....
Ich denke gerade an einen Fall, wo ein Künstler eine Wand in einem Restuarant bemalte. Nach ein paar Jahren wurde renoviert und das Bild mit Putz überdeckt.
Der Künstler forderte vor Gericht ein, dass das Bild sichtbar bleiben muss und bekam sogar Recht.....