Thomas J.S.: Frage zu Feature-Artikeln

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Hallo,

Generell: wenn du denen nicht explizit die Veröffentlichung des Artikels erlaubt hast: dürfen sie das nicht.
Für's weitere: kontaktierst du mich bitte per Mail!

Warum das denn nicht?

Weil der Autor die Betreiber nicht autorisiert hat, seinen Artikel dort veröffentlichen zu dürfen.

Wenn keine Copyright Angabe gemacht wurde, welches Gesetz verbeitet das dann?

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
vom 9. September 1965 in der Fassung vom 13. September 2003 (Bundesgesetzbl. I S. 1774)

§ 12
Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

Link? http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/2003-09-13/text/

Grüße
Thomas