Günter Frhr. v. Gravenreuth: Läßt der "Saubermann" Christian Heise (Heise-Verlag) 14-Jährige abmahnen?

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Läßt der "Saubermann" Christian Heise (Heise-Verlag) 14-Jährige abmahnen?

Günter Frhr. v. Gravenreuth
  • menschelei
  1. 0

    Läßt der "Saubermann" Christian Heise (Heise-Verlag) 14-Jährige abm

    Alexander Kleinjung
    1. 0
      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      1. 0
        Tobias
        1. 0
          Günter Frhr. v. Gravenreuth
          1. 0
            Hunold
          2. 0

            Wo steht da was von Abmahnung?????

            Thomas Mock
          3. 0

            Heise weiterhin sauber !

            kerki
            1. 0
              Hackie
          4. 0
            Peter Squentz
            1. 0
              Alexander Kleinjung
        2. 0
          Alexander Kleinjung
          1. 0
            Tobias
            1. 0
              Uschi Hering
              1. 0
                Tobias
              2. 0

                ...und wenn der Anwalt selbst Teilhaber ist?

                @ndre@s
        3. 0

          (Zu diesem Teil) Rechtsabteilung vs. Abmahnung

          Alexander Kleinjung
      2. 0
        kerki
        1. 0
          Hackie
      3. 0

        Läßt der

        Krisztián
        1. 0
          X
          1. 0
            Alexander Kleinjung
            1. 0
              Martin Speiser
        2. 0
          Thomas Mock
          1. 0
            Klivenyi Krisztian
  2. 0

    Läßt der "Saubermann" Christian Heise (Heise-Verlag) 14-Jährige abm

    Thomas Mock
  3. 0

    T-online mahnt 14 jährige ab

    Thomas J.S.
    • richtigstellung
  4. 0

    Läßt der "Saubermann" Christian Heise (Heise-Verlag) 14-Jährige abm

    Uschi Hering
    1. 0

      Worum zum Teufel gehts??

      Thomas Mock
      1. 0
        X
        1. 0
          Thomas Mock
          1. 0
            Patrick
        2. 0
          Alexander Kleinjung
          1. 0
            Bard
            1. 0
              Tim Tepaße
  5. 0

    FvG etwa selbst KEIN Saubermann?

    Y
    1. 0
      Alexander Kleinjung
      1. 0
        Thomas J.S.
  6. 0

    Läßt der "Saubermann" Christian Heise (Heise-Verlag) 14-Jährige abm

    Diesmal ohne
    1. 0
      Thomas Mock
    2. 0
      Alexander Kleinjung

Läßt der "Saubermann" Christian Heise (Heise-Verlag) 14-Jährige abmahnen?

Das steht zumindest bei:
http://foren.recht.de/articles/article_show.html?id=50905&newsgroup=8&parent=-1&lid=7&page=0

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de

  1. Hallo FvG,

    Läßt der "Saubermann" Christian Heise (Heise-Verlag) 14-Jährige
    abmahnen?

    Das steht zumindest bei:
    http://foren.recht.de/articles/article_show.html?id=50905&newsgroup=8&parent=-1&lid=7&page=0

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
    http://www.gravenreuth.de

    Ich würde den Beitrag gerne lesen, aber offenbar benötigt man eine
    Userkennung. Gibt es vielleicht einen Gastzugang? Wenn nicht, wäre
    es sehr viel verlangt, den Text hier zu posten?

    <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/signet.gif" alt="">

    <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/akonline.gif" alt="">

    http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/daten/101.html

    1. Hallo,
      (Ich gebe mir Mühe!)

      Läßt der "Saubermann" Christian Heise (Heise-Verlag) 14-Jährige
      abmahnen?

      Das steht zumindest bei:
      http://foren.recht.de/articles/article_show.html?id=50905&newsgroup=8&parent=-1&lid=7&page=0

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
      http://www.gravenreuth.de

      Ich würde den Beitrag gerne lesen, aber offenbar benötigt man eine
      Userkennung.

      NO:
      http://foren.recht.de/
      dann:
      COMPUTERRECHT

      dann
      bei "Gast" reingehen; nur im "linken Bereich" braucht man eine Kennung, dann wird bei Antworten die Sig. eingespiegelt.

      dann:
      Beitrag:
      "riesiges Problem".

      Gibt es vielleicht einen Gastzugang? Wenn nicht, wäre
      es sehr viel verlangt, den Text hier zu posten?

      Zitat:

      Hallo,

      ich habe mir im Frühjahr die Domain ctonline.de reserviert und auch kurzzeitig benutzt. Nach 3 Wochen bekam meine Mutter (auf die die Domain lief) ein schreiben von der Rechtsabteilung der Heise AG zu der auch die Zeitschrift C't gehört. In diesem schreiben wurden wir aufgefordert die Domain zu löschen oder an die Heise AG zu übertragen.
      Die Domain gibt es nicht mehr, steht aber weiterhin unter dem Namen in der Denic.

      Jetzt bekamen wir von einem Anwalt der T Online AG ebenfalls ein schreiben, in dem wir beschuldigt werden den Bekanntheitsgrad auszunutzen und die Verkehrskreise darüber zu täuschen, dass dort Dienstleistungen eines Unternehmens präsentiert werden.
      Wir sollen jetzt für die Anwaltskosten in höhe von 2500DM aufkommen.

      Wie kann sowas sein, wenn die Domain nicht genutzt wird und wir nicht von T-Online informiert wurden???

      Müssen wir die 2500DM zahlen ohne Vorher Bescheid bekommen zu haben?
      Die Rechtsabteilung von T-Online hätte das 10 Minuten arbeit gekosten...

      Können wir irgendetwas tun?

      MfG

      Jan

      Zitatende.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth

      1. Hi,

        ich habe mir im Frühjahr die Domain ctonline.de reserviert und auch kurzzeitig benutzt. Nach 3 Wochen bekam meine Mutter (auf die die Domain lief) ein schreiben von der Rechtsabteilung der Heise AG zu der auch die Zeitschrift C't gehört. In diesem schreiben wurden wir aufgefordert die Domain zu löschen oder an die Heise AG zu übertragen.
        Die Domain gibt es nicht mehr, steht aber weiterhin unter dem Namen in der Denic.

        Jetzt bekamen wir von einem Anwalt der T Online AG ebenfalls ein schreiben, in dem wir beschuldigt werden den Bekanntheitsgrad auszunutzen und die Verkehrskreise darüber zu täuschen, dass dort Dienstleistungen eines Unternehmens präsentiert werden.
        Wir sollen jetzt für die Anwaltskosten in höhe von 2500DM aufkommen.

        Wie kann sowas sein, wenn die Domain nicht genutzt wird und wir nicht von T-Online informiert wurden???

        Müssen wir die 2500DM zahlen ohne Vorher Bescheid bekommen zu haben?
        Die Rechtsabteilung von T-Online hätte das 10 Minuten arbeit gekosten...

        Können wir irgendetwas tun?

        MfG

        Jan

        Wo steht hier, daß Heise abgemahnt hat?

        Tobias

        1. Hallo,

          Wo steht hier, daß Heise abgemahnt hat?

          Ich wiederhole:

          Zitat:
          #Nach 3 Wochen bekam meine Mutter (auf die die Domain lief) ein schreiben von der Rechtsabteilung der Heise AG zu der auch die Zeitschrift C't gehört. In diesem schreiben wurden wir aufgefordert die Domain zu löschen oder an die Heise AG zu übertragen.#

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth

          1. Hallo Original,

            diesmal waren Sie unschuldig.

            Nur die Sache mit T-Online verstehe ich nicht. Auch in deren AGB's findet sich nichts. Ein Fake?

            Da wir alle wissen, wie schnell die Denic ist, sollten Sie einmal regulierend eingreifen. Bei mir hat die Seite einen Timeout erzeugt, nur die Werbung störte ;-)

            Und schon wieder eine Möglichkeit, sich zum Gutmensch zu morphen :-)))

            Schönen Gruss nach Bayern
            Hunold

          2. Ich wiederhole:

            Zitat:
            #Nach 3 Wochen bekam meine Mutter (auf die die Domain lief) ein schreiben von der
            Rechtsabteilung der Heise AG zu der auch die Zeitschrift C't gehört. In diesem schreiben wurden wir aufgefordert die Domain zu löschen oder an die Heise AG zu übertragen.#

            Ich kann da nichts von einer Abmahnung entdecken??
            Das kann doch auch ein ganz normales Hinweisschreiben in durchaus bestimmendem Ton
            gewesen sein!
            Ich vermute, wenn daß damals schon eine mit Kosten verbundene Abmahnung gewesen wäre,
            dann hätte der Jan schon damals um Hilfe im Internet gesucht.

            Also = war wohl keine Abmahnung von c't.

            mfg, Thomas Mock

          3. Hallo !

            Dass dem Schreiben der HEISE AG aber gleich eine Rechnung beilag, steht aber wirklich nicht da.

            Somit haben sie IMHO 'sauber' abgemahnt.

            Eine Verwechslungsgefahr und eine Markenverletzung sehe ich in diesem Fall nämlich auch.

            Wie allerdings T-Online zu der Abmahnung kommt, ist für mich weiterhin schleierhaft, oder bedarf es dringend einer erneuten Rechtschreibreform, weil der Buchstabe 'T' nicht mehr verwendet werden darf?

            Gruß,
            kerki

            1. Hi Kerki,

              Ich sagte es weiter oben schon,

              die stuetzen sich auf die Verwechslungsgefahr zwischen "ctonline.de" und "tonline.de".

              Gruesse,

              Hackie

          4. Wo steht hier, daß Heise abgemahnt hat?

            Ich wiederhole:

            Zitat:
            #Nach 3 Wochen bekam meine Mutter (auf die die Domain lief) ein schreiben von der Rechtsabteilung der Heise AG zu der auch die Zeitschrift C't gehört. In diesem schreiben wurden wir aufgefordert die Domain zu löschen oder an die Heise AG zu übertragen.#

            Hmm. Wie ist der Begriff der Abmahnung (rechtlich) definiert?

            Peter

            1. Hallo Peter,

              Hmm. Wie ist der Begriff der Abmahnung (rechtlich) definiert?

              Aufforderung, eine bestimmte Handlung, Verhaltensweise, Äusserung
              künftig zu unterlassen. Kostenpflichtig (im Form einer Kostennote
              nach BRAGO), wenn durch einen Anwalt erfolgt; durch den "Abmahner"
              selbst (u.a. auch Arbeitgeber, Vermieter) kostenlos.

              <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/signet.gif" alt="">

              <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/akonline.gif" alt="">

              http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/daten/101.html

        2. Hallo Tobias,

          ich habe mir im Frühjahr die Domain ctonline.de reserviert und
          auch kurzzeitig benutzt. Nach 3 Wochen bekam meine Mutter (auf
          die die Domain lief) ein schreiben von der Rechtsabteilung der

          ^^^^^^^^^         ^^^^^^^^^^^^^^^

          Heise AG zu der auch die Zeitschrift C't gehört.

          ^^^^^^^^

          In diesem schreiben wurden wir aufgefordert die Domain zu löschen

          ^^^^^^^^^^^^^^^^            ^^^^^^^^^^^^               ^^^^^^^

          oder an die Heise AG zu übertragen.

          ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

          Noch Fragen?

          Ich wiederhole mich gerne:

          a) ich führe diese ganze Abmahn-Diskussion gerne objektiv
          b) man sollte niemanden glorifizieren und die Augen nicht vor der
             Realität verschliessen
          c) man muss FvG nicht lieben, aber IMHO ist er _nicht_ der Mephisto
             des Internet ;-)

          <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/signet.gif" alt="">

          <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/akonline.gif" alt="">

          http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/daten/101.html

          1. Hi,

            ich habe mir im Frühjahr die Domain ctonline.de reserviert und
            auch kurzzeitig benutzt. Nach 3 Wochen bekam meine Mutter (auf
            die die Domain lief) ein schreiben von der Rechtsabteilung der
                                        ^^^^^^^^^         ^^^^^^^^^^^^^^^
            Heise AG zu der auch die Zeitschrift C't gehört.
               ^^^^^^^^

            In diesem schreiben wurden wir aufgefordert die Domain zu löschen
                  ^^^^^^^^^^^^^^^^            ^^^^^^^^^^^^               ^^^^^^^
            oder an die Heise AG zu übertragen.
                       ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

            a) ich führe diese ganze Abmahn-Diskussion gerne objektiv
            b) man sollte niemanden glorifizieren und die Augen nicht vor der
               Realität verschliessen
            c) man muss FvG nicht lieben, aber IMHO ist er _nicht_ der Mephisto
               des Internet ;-)

            Ich wollte durchaus objektiv beurteilen. Habe mir die Sache auch zweimal durchgelesen.
            Wie schon die Redner unter deiner Antwort geschrieben haben, steht da nichts von einer Zahlungsaufforderung.
            Nur weil es aus der Rechtsabteilung kommt, muß es ja nicht gleich etwas kosten. Vielleicht verstehe ich
            Abmahnung ja aber auch falsch. Ich verbinde dies - wie das bei FvG eben ist - mit Zahlung der Anwaltskosten.
            Das war hier nicht der Fall (laut Text), so daß ich erstmal an eine einfache Aufforderung zum Entfernen dachte.
            Ist es nicht so? Oder war das nun schon eine (wenn auch kostenlose) Abmahnung? Bin in diesem Bereich nicht so
            sehr informiert.
            (Mal davon abgesehen ist das hier ja mal was völlig anderes, als das, was FvG macht!)

            Gruß,
            Tobias

            1. Hallo, Tobias.

              Nur weil es aus der Rechtsabteilung kommt, muß es ja nicht gleich etwas kosten. Vielleicht verstehe ich
              Abmahnung ja aber auch falsch. Ich verbinde dies - wie das bei FvG eben ist - mit Zahlung der Anwaltskosten.
              Das war hier nicht der Fall (laut Text), so daß ich erstmal an eine einfache Aufforderung zum Entfernen dachte.
              Ist es nicht so? Oder war das nun schon eine (wenn auch kostenlose) Abmahnung? Bin in diesem Bereich nicht so
              sehr informiert.

              Habe gelernt, dass eine Abmahnung auch eine rechtsgueltige Abmahnung sein kann, ohne dass dafuer Kosten in Rechnung gestellt werden. Beispielsweise Abmahnungen von Arbeitgebern sind prinzipiell kostenlos.

              Kein Unternehmen ist gezwungen, Abmahnungen kostenpflichtig zu stellen. Markenpflege erfordert nicht die Rechnungstellung. Wenn ein Unternehmen eine Kanzlei einschaltet, kann es das auch auf eigene Kosten tun. Nur der Anwalt darf nicht umsonst das Recht anderer pflegen.

              Man kann auch eine juristische Marke (ich nenne sie eine "Dummy-Marke") eintragen lassen, hinter der kein reales Produkt steht, sondern _vielleicht_ die Idee, via Serienabmahnungen daraus einen Anwalt zu bereichern. Was der Markeninhaber davon hat, sei dahingestellt. Die BRAGO (Bundesgebührenordnung für Rechtsanwaelte http://www.fen.baynet.de/~na1723/law/BRAGO.html) muss offiziell der Rechtsanwalt kassieren.

              Es kann einem keiner verbieten, auf den kuehnen Gedanken zu kommen, dass in manchen Faellen die Dinge etwas anders laufen und Vereinbarungen getroffen werden, die der Absicht des Gesetzgebers zuwiderlaufen. Daraus _kann_ man eine Art monetaeres Perpetuum Mobile entwickeln, das vor allem auf Kosten von vielen kleinen Webmastern wenigen Anwaelten und "Markeninhabern" ein ueppiges  Auskommen beschert.

              Das Illegale, das in dieser Methodik steckt, wird kaum nachweisbar sein :o(

              Schoene Gruesse,
              Uschi

              1. Hallo Uschi,

                danke für die Aufklärung und Informationen!

                Gruß,
                Tobias

              2. Hallo alle miteinander,

                Man kann auch eine juristische Marke (ich nenne sie eine "Dummy-Marke") eintragen lassen, hinter der kein reales Produkt steht, sondern _vielleicht_ die Idee, via Serienabmahnungen daraus einen Anwalt zu bereichern. Was der Markeninhaber davon hat, sei dahingestellt. Die BRAGO (Bundesgebührenordnung für Rechtsanwaelte http://www.fen.baynet.de/~na1723/law/BRAGO.html) muss offiziell der Rechtsanwalt kassieren.

                Es könnte ja auch eine stille Teilhabe an der Firma sein, die diese Marken einträgt und damit dem "stille Teilhaber einen nette "Nebenverdienst" beschert.

                Nur so'n Gedanke halt. ;-)

                gruß

                Andreas

        3. Hallo, alle zusammen,

          ich will nicht jede Antwort auskommentieren, daher hier die Summary:

          Natrülich ist nicht explizit gesagt, dass Heise hier abgemahnt und von
          dem armen Bubi Geld gefordert hat. Zur Frage, wieso Heise attackiert
          wird und nicht die Telekom vgl. bitte auch <98086.html>.

          Nur ein paar Denkanstösse:

          o Heise ist ein grosser Verlag, der seine Juristen im Haus hat, der
            sich eine Rechtsabteilung leistet. Symicron ist IMHO eine "Klitsche",
            die diese Ressourcen nicht hat.

          o Im Falle einer Markenrechtsverletzung kann jeder Geschädigte, oder
            wer sich dafür hält, einen Anwalt beauftragen. Er muss nicht erst
            selbst einen Brief, und erst recht keinen netten ;-), schreiben.

          o Nach geltendem Recht und stRspr. hat der Verursacher eines Schadens
            bzw. derjenige, der sich rechtswidrig verhält, die weiteren Kosten
            für die Ahnung des rechtswidrigen Verhaltens zu tragen.

          • Zu diesen beiden Punkten sei auch mal der Hinweis auf die
              Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bei Geldforderungen hinge-
              wiesen (die Mehrzahl der Gerichte lehnt Inkassokosten, so sie vom
              Beklagten bestritten werden, ab, da zur Verfolgung von Rechtsinter-
              essen nach dem Rechtsberatungsgesetzt Anwälte da sind. Konkret:
              Fordert ein Inkassounternehmen per Brief zur Zahlung auf und be-
              rechnet zB DM 150,--, kann das Gericht diesen Betrag als Verzugs-
              schaden ablehnen; schreibt ein Anwalt den selben Brief mit einer
              Kostennote von DM 500,--, ist das ein Verzugsschaden. -

          o Natürlich kann auch der Mandant die Anwaltsgebühren für die Durch-
            setzung seiner Interessen übernehmen, statt sie dem Schuldner auf-
            zubrummen (wenn beim Schuldner nix beizutreiben ist, wird er sie
            sogar übernehmen müssen, da dem Anwalt der Auftraggeber haftet,
            ungeachtet der Frage, ob er einen Titel gegen einen Dritten hat).
            Die realistische Frage ist nur, wie oft dies vorkommt. Eher sehr,
            sehr selten, denn wieso soll ich, der im Recht ist (oder sich im
            Recht fühlt), Geld ausgeben, um mein Recht zu sichern, das mir von
            einem anderen streitig gemacht wird?

          o Was wäre passiert, wenn die Domain weiter auf diesen Bubi bzw. die
            Frau Mama gelaufen wäre? Hätte Heise sich weiter auf die Briefe
            seiner Rechtsabteilung beschränkt? Nö, sicher nicht!
            Ausserdem hätten sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetz-
            und zwingend einen Anwalt einschalten müssen, wenn der Streitwert
            DM 10.000,-- überstiegen hätte, denn das wäre es ein Fall für das
            LG gewesen und dort herrscht bekanntlich Anwaltszwang (§ 78 ZPO).

          <subjectiv>

          Auch dieser Fall und seine ganzen Begleitumstände zeigen einmal mehr,
          dass nicht nur das Deutsche Markenrecht modifiziert gehört, sondern
          auch weite Teile der ZPO und des Standesrecht für Rechtswanwälte.

          IMHO ist nicht einzusehen, wieso Anwälte sich zwischen einem festen
          Arbeitsverhältnis (zB Rechtsanteilung) oder Niederlassung mit Zu-
          lassung und damit Postulationsfähigkeit einscheiden sollen.

          Ferner wird gern vergessen, dass es bundesweit zahlreiche grosse
          Kanzleien gibt, die ausschliesslich für Inkassounternehmen arbeiten.
          Ich selbst habe letztens einen Bekannten in einem Verfahren gegen einen
          Mobilfunkbetreiber vertreten (Streitwert unter DM 10.000,--, kein
          Anwaltszwang vor dem AG) und versucht, mit dem RA der Gegenseite ein
          Gespräch zu führen. Der Mann hatte null Ahnung und verwies auf seine
          Sachbearbeiterin, die dann auch frei von der Leber erklärte, dass der
          Klageschriftsatz ein "Standardtext mit Textbausteinen" sei - das Vor-
          bringen der Gegenseite war derart an der tatsächlichen Lage vorbei,
          dass die (wirklich bissige ;-) Amtsrichterin ihren ganzen Umnut gegen
          diese Art von ungeprüften Massenverfahren am Korrespondenzanwalt vor
          Ort ausgelassen hatte, dessen "Handakte" aus 3(!!!) Seiten bestand und
          der im übrigen ebenfalls keinen Plan hatte ;-)

          </subjectiv>

          Warum ich das alles sage? Weil die Anmahngeschichten, wie vieles im
          Leben, zu differenziert sind, als die Lager klar in schwarz und weiss,
          in Gut und Böse unterteilen zu können.

          <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/signet.gif" alt="">

          <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/akonline.gif" alt="">

          http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/daten/101.html

      2. Hallo !

        Kurze Rückfrage (für Unwissende wie mich) :

        Welche Verbindung besteht zwischen der Heise AG und der T-Online AG ?

        Gruß,
        kerki

        1. Hallo Kerki, hallo Forum,

          Welche Verbindung besteht zwischen der Heise AG und der T-Online AG ?

          Die Verbindung besteht in der Zusammensetzung des Domainnamens.

          Einmal:

          ctonline.de => also bezogen auf die Zeitschrift C‚t.
          ^^

          Andererseits:

          ctonline.de => bezogen auf t-online, wobei das "c" zuviel dort ist.
          ^^^^^^^

          Obwohl ich solch einen Tippfehler noch nicht gesehen habe. Da ist ein Tippfehler wie altaviata.de (bei altavista.de) oder wie leicos.de (bei lycos.de) schon eher drin.

          Schoenes Wochenende noch,

          Hackie

      3. ...ich habe mir im Frühjahr die Domain ctonline.de reserviert und auch kurzzeitig benutzt. Nach 3 Wochen bekam meine Mutter (auf die die Domain lief) ein schreiben von der Rechtsabteilung der Heise AG zu der auch die Zeitschrift C't gehört. In diesem schreiben wurden wir aufgefordert die Domain zu löschen oder an die Heise AG zu übertragen.

        Die Domain gibt es nicht mehr, steht aber weiterhin unter dem Namen in der Denic...

        Kurz mal eine Frage...wenn ich mir ein Domain hohle (egal wo) dann kann man doch die Adressen benutzten die man will, oder? Ich bin z.B. bei spaceports. com (es geht aber wohl auch bei anderen) und da steht nirgend etwas von "...blabla...diese Nemen und Buchstaben dürfen sie nicht benutzten!" (Ich habe mal kurz nachgesehen...es steht auch nicht bei puretec und da kann man dich .de Domain machen, also kann ich mir dort (wenn ich es etwas anders formuliere) eigentlich folgende Adresse machen:

        www.fire_ball.de / www.fireball1.de
        anstatt
        www.fireball.de

        Ich verstehe also nicht, warum sich der Verlag wegen CT aufregt???

        Das dann zusätzlich T-online noch eine Rechnung schickt finde ich seltsam und eigentlich ziemlich miß...(ich selbst bin auch bei t-online)Überhaupt was soll das??

        Krisztán

        1. hi krisztián!

          www.fire_ball.de / www.fireball1.de anstatt www.fireball.de

          selbstverständlich kannst du diese domains reservieren und benutzen für wasauchimmer du willst und selbstverständlich wirst du dann, nicht unerheblichen, ärger mit den fireball netsearch (bzw. guj?) bekommen!

          Ich verstehe also nicht, warum sich der Verlag wegen CT aufregt???

          offensichtlich verstehst du eine menge sachen (noch) nicht und bist hier einfach im falschen forum, so leid es mir tut, dir diese tatsache so deutlich sagen zu müssen. bitte lerne die sachen, die grundvoraussetzungen für dieses forum sind, und komme erst dann wieder!

          Das dann zusätzlich T-online noch eine Rechnung schickt finde ich seltsam und eigentlich ziemlich miß...(ich selbst bin auch bei t-online)Überhaupt was soll das??

          ctonline etwas nach ct (von heise) und etwas nach t-online aus, zumindest nach ansicht (der anwälte) der unternehmen, wobei ich letzteres nicht unbedingt finde.

          cu, X

          1. Hallo "X",

            Ich verstehe also nicht, warum sich der Verlag wegen CT aufregt???

            offensichtlich verstehst du eine menge sachen (noch) nicht und
            bist hier einfach im falschen forum, so leid es mir tut, dir
            diese tatsache so deutlich sagen zu müssen.
            bitte lerne die sachen, die grundvoraussetzungen für dieses forum
            sind, und komme erst dann wieder!

            So viel Ignoranz auf einem Haufen ist schon ein starkes Stück!

            Was glaubst Du, wen hat Stefan in seinem Forum lieber? Newbies, die
            noch Fachfragen zu HTML & co. haben, bei der Abmahnproblematik noch
            nicht ganz durchsteigen und die ansonsten nett, freundlich und unter
            einem richtigen Namen posten - oder anonyme Ignoranten, die andere
            anwschwärzen oder gute Ratschläge erteilen, wer dieses Ort hier
            besser meiden sollte.

            Mit einem Satz: DU störst mich hier langsam, also...

            <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/signet.gif" alt="">

            <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/akonline.gif" alt="">

            http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/daten/101.html

            1. Hi Alexander,

              Mit einem Satz: DU störst mich hier langsam, also...

              nicht nur dich. Diese anonyme Arroganz nervt.

              Gruß,
              Martin

        2. Hallo Krisztán,

          nichts für ungut, aber du offenbarst in deinem Posting zumindest eine ganz gehörige Portion Unwissen.
          Ich bin zwar kein Experte, aber will trotzdem mal einige Hinweise geben:

          Zunächst einmal:
          • Ja, solange eine Domain noch frei ist, kannst du dir jede Domain registrieren lassen, die du willst.
          • Aber, und das gilt nicht nur Domainnamen, sondern für alle Namen, mit denen du öffentlich auftrittst
          (damit meine ich einen Firmennamen oder Produktnamen): Existiert der Name schon, kann es sein,
          daß du damit eine sogenannte Markenverletzung begehst.

          Bsp.: Du machst einen Handy-Vertrieb auf und nennst deinen Laden Fiag-Interkom. Es existiert
          aber schon ein Unternehmen Viag-Interkom, die zufällig in deiner Branche tätig sind. So kann es
          zu Verwechselungen beider Unternehmensnamen kommen. Einer von beiden muß auf den Namen
          verzichten, wenn einer den anderen verklagt bzw. abmahnt. In so einem Falle behält das Unternehmen
          seinen Namen, daß z.B. die älteren Rechte am Namen hat bzw. ihn schützen lassen hat.
          Um beim Beispiel zu bleiben, wirst Du als Betreiber von Fiag-Interkom dann wohl drauf verzichten müssen.

          ...

          Informiere mich doch mal unter:
          http://www.freedomforlinks.de
          http://www.gravenreuth.de <- Spezialist für derartige Fälle ;-)
          http://www.online-recht.de
          http://www.rechtsanwalt.de

          ---

          Bei Puretec heißt es z.B. in § 3.2 der AGB:
          "Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von
          Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer
          Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde 1&1 Puretec
          [...] frei."

          Heißt: Deinen ISP interessiert es herzlich wenig, ob du durch die Beantragung und Nutzung einer
          Domain Rechte Dritter verletzt (z.B. durch eine Markenverletzung). Darum mußt DU dich kümmern.

          ---

          Ich hoffe, daß hilft erst mal
          mfg, Thomas Mock

          Übrigens, lies

          1. ...


            Ich hoffe, daß hilft erst mal
            mfg, Thomas Mock

            tut es...Danke (ich glaube das sollte ich wissen)
            mfg
            Krisztián

            Übrigens, lies

  2. Hallo Günter,

    warum regst Du Dich eigentlich über Herrn Heise auf? Bzw. nur über Herrn Heise? Das Vorgehen
    der Telekom findest Du wohl gar nicht bedenklich?
    Da könnte man ja fast meinen, Du kannst den Herrn Heise irgendwie persönlich nicht leiden!

    mfg, Thomas Mock

  3. Hallo Günter!

    Läßt der "Saubermann" Christian Heise (Heise-Verlag) 14-Jährige abmahnen?

    1. Tja.. Wie du es selbst Zitiert hast. Der Domain ist auf die Mutter eingetragen. Und sie ist nicht 14 Jährig.
    2. Es geht nirgendwo hervor, daß das Kind der Inhaber der Domain ist/war.
    3. Es geht nirgendwo hervor, daß der Heise Verlag kostenpflichtig, oder *überhaupt* abgemahnt hat.
    4. wogegen es klar aus dem Beitrag hervorgeht, daß T-online abgemahnt hat.

    Bitte in Zukunft keine falsche Angaben posten.

    Grüße
    Thomas

  4. Sehr geehrter Herr von Gravenreuth.

    Läßt der "Saubermann" Christian Heise (Heise-Verlag) 14-Jährige abmahnen?

    Darf ich Sie an den durch Archivfotos verifizierten Kunst-Lockvogel Tanja Nolte-Brendel erinnern (sinngemaess: "Software frisst einem ja das ganze Taschengeld auf und ich werde sowieso so knapp gehalten") , die Schueler zum Tausch von Raubkopien aufforderte und im "Erfolgsfalle" kostenpflichtige Post von Ihnen erhielt?

    Und nun, wenige Jahre spaeter, ein solch polemischer Satz ausgerechnet von Ihnen - in die Tasten gehauen, um Heise zu diffamieren?

    Schoene Gruesse an alle "Saubermaenner" dieser Welt,
    besonders an die in den Glashaeusern,

    Uschi Hering

    1. Hallo,

      wie Alexander Kleinjung (wenn ich mich richtig erinnere?) hier irgendwo schon festgestellt hat:
      Immer nur Andeutungen. Worum gehts denn? Redet doch mal Klartext. Wir Unwissenden
      würden auch gerne wissen, worums geht!!!!!!

      Warum sitzt FvG im Glashaus???

      mfg, Thomas Mock

      1. hi thomas!

        Warum sitzt FvG im Glashaus???

        u.a. deswegen: https://www.ccc.de/Library/HPA/MagsStoriesFAQs/grvfaq.html !!!

        cu, X

        1. hi thomas!

          Warum sitzt FvG im Glashaus???

          u.a. deswegen: https://www.ccc.de/Library/HPA/MagsStoriesFAQs/grvfaq.html !!!

          cu, X

          Und Kunstlockvogel spielen oder Kunstlockvögel halten ist ungesetzlich? Ja? Oder lediglich
          "unmoralisch"? (Das kann man sich bei FvG ja gar nicht vorstellen ;-)

          mfg, Thomas Mock

          1. Hallo Thomas!

            Und Kunstlockvogel spielen oder Kunstlockvögel halten ist ungesetzlich? Ja? Oder lediglich
            "unmoralisch"? (Das kann man sich bei FvG ja gar nicht vorstellen ;-)

            Und wie verhält sich es dann mit Kunstlockvögeln v...?!?

            :-)

            PAF (bevorzugt Ornithologinnen: die sind immer gut zu Vögeln)

        2. Hallo "X",

          u.a. deswegen: https://www.ccc.de/Library/HPA/MagsStoriesFAQs/grvfaq.html !!!

          Gibts das ganze auch auf einee Seite, auf der meine Browser wegen
          ungültiger Sicherheitszertifikate nicht Alarm schlagen?

          <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/signet.gif" alt="">

          <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/akonline.gif" alt="">

          http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/daten/101.html

          1. Hallo,

            Gibts das ganze auch auf einee Seite, auf der meine Browser wegen
            ungültiger Sicherheitszertifikate nicht Alarm schlagen?

            das ist schon amüsant, da will der CCC seine Seiten schützen und verwendet HTTPS, dann aber ein ungültiges Zertifikat.

            Grüße
            Bard

            1. das ist schon amüsant, da will der CCC seine Seiten schützen und verwendet HTTPS, dann aber ein ungültiges Zertifikat.

              Mein Browser sagt mir nur, daß das Zertifikat gültig ist, aber noch nicht kennt. Warum? Weils durch den CCC ausgestellt wurde, nicht durch eine komerzielle CA.

              bye, tim

  5. Läßt der "Saubermann" Christian Heise (Heise-Verlag) 14-Jährige abmahnen?

    Ist Ihr Posting so zu verstehen, daß "Saubermänner" in der Regel keine Abmahnungen veranlassen? Da wäre es doch interessant, zu erfahren, wie Sie sich und Ihre Mandanten bezeichnen würden. Anscheinend jedenfalls nicht als "Saubermänner". Das läßt tief blicken, Herr Anwalt. Auch wenn ich es sehr begrüße, daß Sie sich hier ein bisschen unter's Volk mischen, muß ich doch sagen: Einmal mehr eines Ihrer Forum-Postings, das wie ein ungewolltes 'Coming out' wirkt. Peinlich.

    Gruß Y

    1. Hallo Y,

      Da wäre es doch interessant, zu erfahren, wie Sie sich und Ihre
      Mandanten bezeichnen würden. Anscheinend jedenfalls nicht
      als "Saubermänner". Das läßt tief blicken, Herr Anwalt. (...)
      Einmal mehr eines Ihrer Forum-Postings, das wie ein ungewolltes
      'Coming out' wirkt. Peinlich.

      tut mir leid, wenn ich jetzt den ironischen Touchkaputt mache, aber
      in der Sache bin ich hier im Forum fast mehr für klare, offene Worte
      denn für feinsinnige Ironie:

      FvG bedient sich letztlich der schwarz-weiss-Klischees, die viele hier
      haben und haben wollen: Er der böse Wolf, die anderen, die gegen die
      Abmahnungen, die Abzocke (die Liste der Wortschöpfungen ist sicher
      inzwischen fast unendlich) vorgehen. Heise gehörte, nach der einstw.
      Verfügung des Verlages, wonach FvG nicht im Namen von Symicron alle
      "c't"-Verkaufsstellen wegen einer CD mit dem "FTP-Explorer" drauf,
      abmahnen darf, zu den Guten.

      Nun wird hier aber auch allenthalben mit "Moral" argumentiert. FvG
      ist nun konsequent genuf zu sagen: In Euren Augen bin _ich_, der
      Abmahner, unmoralisch - oder verhalte mich so. Und umsomehr hängt er
      viele an dem selbstgebastelten gut-böse-Schema auf und reibt ihnen
      dann genüsslich unter die Nase, wenn die "Guten", die "Kämpfer für die
      Freiheit" auf einmal selbst auf dem Pfad der Abmahnungen geraten.

      So, und IMHO nur so!, war der in " gesetzte "Saubermann" zu verstehen.

      <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/signet.gif" alt="">

      <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/akonline.gif" alt="">

      http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/daten/101.html

      1. Hallo Alex!

        Das Probem dabei ist, daß Günter sich nicht darum schert ob, daß was er sagt auch wahr ist oder nicht. Er stellt eine Aussage im Raum, die eine Tatsache verfremdet, kontextlos und nur am Rande betreffend darstellt.

        Es ist wirklich lustig zu sehen wieviele bei solchen Trollfütterungen dabei sind. Ich finde as immer köstlich amüsant. Ja ich weiss, ich mach auch mit; Spaß muss eben sein. ;-)

        Grüße
        Thomas

  6. Hallo  <-- Dies ist eine Begrüßung  ... und wird gem. den FAQ hier erwartet.

    http://foren.recht.de/articles/article_show.html?id=50905&newsgroup=8&parent=-1&lid=7&page=0

    In den FAQ ist auch nachzulesen wie man links setzt. So langsam solltest Du Dich daran gewöhnen. Dein Freiherr entbindet Dich nicht von gewissen Umgansformen.

    Auch Deine Behauptungen die Du hier ablieferst entbehren teilweise jeder Grundlage. Vor einiger Zeit hast Du die Behauptung in den Raum gestellt das alle MP3's illegal seien. Stimmt nicht!!!!!
    Schau mal unter http://www.peoplesound.com/ nach. dort gibt es massig legale MP3's zum Download. Und das ist längst nicht die einzige Quelle an der es legale MP3's zum Download gibt.
    Alleine diese Tatsache berechtigt die Inhaber der legalem MP3 Sites dich wegen übler Nachrede und Vortäuschung einer Straftat zu belangen!

    Auch die Behauptung die Du dieses Mal aufgestellt hast ist eine Frechheit. Wie nachzulesen ist hat nicht Heisse sondern T-Online abgemahnt. Aber es ist schon irgendwie dreist das jemand der selbst schon 12 Jährige abgemahnt hat sich aufplustert und auf einmal den "Saubermann" spielt!

    Du solltest damit aufhören, hier in diesem Forum, einen auf Effeckthascher zu machen. Wir sind leider nicht blöd genug um darauf hereinzufallen. (Ausmahmen und Neulinge bestätigen die Regel)

    MfG
    XYZ

    1. Hallo,

      (Ausmahmen und Neulinge bestätigen die Regel)

      Auch "Anonymusse" bestätigen diese!

      mfg, Thomas Mock

    2. Hallo XYZ,

      Hallo  <-- Dies ist eine Begrüßung  ... und wird gem. den FAQ hier erwartet.

      In den FAQ ist auch nachzulesen wie man links setzt. So langsam
      solltest Du Dich daran gewöhnen. Dein Freiherr entbindet Dich
      nicht von gewissen Umgansformen.

      Ehe Du hier den Oberlehrer spielt, halte DU Dich erst mal an die
      Nettiquette, zu der IMHO gehört, dass man nicht erkennbar anonym
      andere Leute blöd von der Seite anmacht und auch noch erklärt, sich
      nicht "outen" zu wollen, aber weiter stänkert.

      Du solltest damit aufhören, hier in diesem Forum, einen auf
      Effeckthascher zu machen (...)

      Deine billige Polemik ist auch nicht besser.

      Zu dem Ggesamtkonmplex, wer wen abmahnt und insbesondere zur Frage,
      wieso Heise hier als "Saubermann" in Anführungszeichen tituliert
      wird, hättest Du ja mal mein Posting <98087.html> lesen können,
      das immerhin seit 11 Stunden online war, als Du uns mit Deinen
      geistigen Ergüssen "beglückt" hast!

      <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/signet.gif" alt="">

      <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/akonline.gif" alt="">

      http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/daten/101.html