Hallo, Tobias.
Nur weil es aus der Rechtsabteilung kommt, muß es ja nicht gleich etwas kosten. Vielleicht verstehe ich
Abmahnung ja aber auch falsch. Ich verbinde dies - wie das bei FvG eben ist - mit Zahlung der Anwaltskosten.
Das war hier nicht der Fall (laut Text), so daß ich erstmal an eine einfache Aufforderung zum Entfernen dachte.
Ist es nicht so? Oder war das nun schon eine (wenn auch kostenlose) Abmahnung? Bin in diesem Bereich nicht so
sehr informiert.
Habe gelernt, dass eine Abmahnung auch eine rechtsgueltige Abmahnung sein kann, ohne dass dafuer Kosten in Rechnung gestellt werden. Beispielsweise Abmahnungen von Arbeitgebern sind prinzipiell kostenlos.
Kein Unternehmen ist gezwungen, Abmahnungen kostenpflichtig zu stellen. Markenpflege erfordert nicht die Rechnungstellung. Wenn ein Unternehmen eine Kanzlei einschaltet, kann es das auch auf eigene Kosten tun. Nur der Anwalt darf nicht umsonst das Recht anderer pflegen.
Man kann auch eine juristische Marke (ich nenne sie eine "Dummy-Marke") eintragen lassen, hinter der kein reales Produkt steht, sondern _vielleicht_ die Idee, via Serienabmahnungen daraus einen Anwalt zu bereichern. Was der Markeninhaber davon hat, sei dahingestellt. Die BRAGO (Bundesgebührenordnung für Rechtsanwaelte http://www.fen.baynet.de/~na1723/law/BRAGO.html) muss offiziell der Rechtsanwalt kassieren.
Es kann einem keiner verbieten, auf den kuehnen Gedanken zu kommen, dass in manchen Faellen die Dinge etwas anders laufen und Vereinbarungen getroffen werden, die der Absicht des Gesetzgebers zuwiderlaufen. Daraus _kann_ man eine Art monetaeres Perpetuum Mobile entwickeln, das vor allem auf Kosten von vielen kleinen Webmastern wenigen Anwaelten und "Markeninhabern" ein ueppiges Auskommen beschert.
Das Illegale, das in dieser Methodik steckt, wird kaum nachweisbar sein :o(
Schoene Gruesse,
Uschi