Hallo Stefan!
Alles andere wäre eine Einschränkung der Redefreiheit, oder wie das im GG formuliert ist (bin da kein §§-Hengst...).
Was das "Fairplay" betrifft, ok, aber das muß der individuellen Entscheidung jedes Einzelnen vorbehalten bleiben.
Es geht mir auch gar nicht darum ob etwas einklagbar ist oder nicht. Wir leben zum Glück in einem Rechtsstaat, in dem du (fast) alle Freiheiten der Welt hast. Die Frage ist aber, ob man deshalb immer alle Rechte bis zur Gänze ausschöpfen muß oder ob man derart banalen Wünschen von anderen Personen entgegenkommt. Das zu entscheiden liegt natürlich in der Verantwortung jedes Einzelnen.
Viele Grüße
Harald