Hans: Legalität von MP3's - Freiherr v. Gravenreuth, haben sie Zeit ??

Hallo lieber Leser,
Danke dass Du Dir die Zeit nimmst meinen Beitrag zu lesen.
Eine sehr wichtige Frage plagt mich schon längere Zeit und noch keiner hhat mir eine definitiv gute bzw. seriöse Antwort geben sönnen,
so hoffe ich hier jemanden zu finden der sich gut auskennt.

Also, Frage:
Ist es legal,
Lieder elektronisch zu erfassen und auf einem Datenträger zu speichern,
und eingangs erwähnte im Internet zu verbreiten??
Desweiteren würde mich interessieren aus welchem Grunde stets  besondere aufruhr um Lieder im Format "MP3" besteht.
Wie sieht es hingegen mit Wav-Files aus ?
Oder Midi ?
Bitte um eine Ausführliche Erkläru8ng,
Vielen Dank,
Ihr Hans

  1. Hallo Hans,

    um mit der Legalität für Sounddateien jeder Art (mp3, wave, wasauchimmer) sicher zu gehen, brauchst Du folgendes:

    • Genehmigung des ausführenden Künstlers
    • Genehmigung des Komponisten
    • Genehmigung des Texters
    • Genehmigung des Verlages
    • Genehmigung der Plattenfirma
    • sofern vorhanden, Genehmigung des Bearbeiters

    Je nach Art der Musik (U oder E) sind AFAIK nicht alle Genehmigungen zwingend erforderlich; im Zweifel würde ich die Plattenfirma anfragen, die weiß dann schon, welche Genehmigungen außer ihrer eigenen Du noch brauchst. Wobei: ob sie selber die Genehmigung gibt, das ist so eine Frage...

    Außerdem müsste die Datei bei der GEMA (sofern Du in Deutschland bist) angemeldet werden - nach meinem letzten Stand sind die aber erst beim Entwickeln eines entsprechenden Abrechnungsverfahrens. Sicherheitshalber mal schauen unter http://www.gema.de/.

    Handelt es sich um eigene Aufnahmen oder Aufnahmen einer Band, die an keine Plattenfirma/Verlag gebunden ist, reicht im Falle "Band" i.d.R. die Genehmigung der Band und die Anmeldung bei der GEMA (nur U-Musik!). Stammen die Aufnahmen von Dir selber, reicht die Anmeldung bei der GEMA (ebenfalls nur U-Musik!).
    Bei klassischer Musik hängt viel vom Sterbedatum des Komponisten ab, aber auch hier Vorsicht: verlegte Noten sind i.d.R. urheberrechtlich geschützte Bearbeitungen, also brauchst Du auch für das Einspielen eines Werkes von Bach nach einer verlegten Ausgabe entsprechende Genehmigungen.

    Grüße,

    Utz

    1. Hi Utz,

      • Genehmigung des ausführenden Künstlers
      • Genehmigung des Komponisten
      • Genehmigung des Texters
      • Genehmigung des Verlages
      • Genehmigung der Plattenfirma
      • sofern vorhanden, Genehmigung des Bearbeiters

      Außerdem müsste die Datei bei der GEMA (sofern Du in Deutschland bist) angemeldet werden - nach meinem letzten Stand sind die aber erst beim Entwickeln eines entsprechenden Abrechnungsverfahrens. Sicherheitshalber mal schauen unter http://www.gema.de/.

      Das prob ist: der künstler der seine seele an die GEMA verkauft hat, kann ruhig seine genehmigung erteilen, das MP3-file wird _ohne_ die 'freundliche' genehmigung der GEMA weiterhin illegal bleiben!

      Danke übrigens an dieser stelle an die GEMA, daß sie wieder ein nettes projekt welches im grunde zum wohle der künstler und nicht zur reinen selbstbereicherung gedacht war durch profitgeile geschäftsbedingungen bereits im ansatz zerstört hat! Aber so hab' ich halt zeit für andere dinge...

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  2. hi!
    mit sound/audiofiles kann es wegen dem urheberrecht leicht zu problemen kommen.
    zwei weitere adressen die dir weiterhelfen koennen : www.ifpi.de
    www.weinknecht.de
    es ist nicht legal songs ohne einwilligung des kuenstlers/plattenfirm ins internet zu stellen, du hast beim erwerb ner cd ausschliesslich das nutzungsrecht gekauft, darfst die also anhoeren.
    das format sielt dabei keine rolle, meist kommt aber mp3 zum einsatz weil die kompression scheinbar am besten ist
    serioese antworten zu bekommen ist auch nicht ganz einfach, da die meisten surfer die wahrheit um urhebberrecht einfach nicht glauben wollen. laut neuestem bericht werden allein bei napster 25millionen songs/tag illegal downgeloadet, da ist es kein wunder das das mp3format bei den beklauten kuenstlern (nicht hobbymusiker) mehr als unbeliebt ist. das thema mp3 wird auch aus wir unverstaendlichen gruenden verharmlost und diskussionen darueber als profanitaet abgetan, der schaden fuer die beklauten musiker ist aber enorm. als ausrede diehnen immer wieder die reichen plattenfirmen, mich wundert immer wie genau die leute wissen was so ne plattenfirma verdiehnt :-)
    hoffentlich hilfts
    schoenen gruss
    this -> *;_;* walker

    1. hallo eddie

      der schaden fuer die beklauten musiker ist aber enorm. als ausrede diehnen immer wieder die reichen plattenfirmen, mich wundert immer wie genau die leute wissen was so ne plattenfirma verdiehnt :-)

      ich glaube nicht das metalica oder dr. dre irrsinnig darunter leiden wenn ihnen ein paar millionen dollar entgehen. ist halt eine villa und ein paar nobelkarossen weniger.

      grüße
      FICHTL

  3. ...tangiert es auch nicht Ihre finanziellen interessen, auf eine soche frage zu antworten?

    Hi Hans,

    mich beschleicht ja immer wieder das gefühl, dem freiherrn liegt naturgemäß nichts daran, hier klare aussagen zu rechtsfragen zu treffen, die für ihn potentiellen finanziellen nährboden darstellen weil eben über sie entsprechende unklarheit herrscht...also ich würde keine antwort erwarten an deiner stelle!

    btw: mir ist er auch noch eine antwort 'schuldig'
    <../../sfarchiv/2000_2/t16009.htm#a81292>

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