<lösch>
Wuerde mich auch stoeren!
Aber mich wuerde die Begruendung fuer eine Klage
interessieren dagegen interessieren?
Wenn z.B. von der
http://home.t-online.de/home/pdslsa-lt/link.htm
(vom Blumenthal als "braune Kameraden" bezeichnet - ich würde eher rot-brau sagen.)
auf unsere HP gesetzt wird, dann wird damit der Eindruck erweckt, daß man ein (zumindest stillschweigende) EInwilligung gegeben hat. Gegen diesen Eindruck kann man sich IMO wehren.
Gerichtsenetscheidungen sind mir nicht bekannt. Ich kenne nur einen Fall in dem auf eine HP mit einer sachen, d.h. nicht kriegs- und/oder naziverherrlichenden Weltkrieg-Homepage eine Link von einer rechtsextremen Organisation gesetzt wurde. Nach einer Aufforderung wurde dieser Link wieder entfernt.
Vorausgesetzt natuerlich es handelt sich um ein Link
der 'harmlosen' Sorte, welche nicht verunglimpfend ist!Wenn man ein Recht drauf haette, zu bestimmen, wer Links
auf dei eigene Seite setzen darf, waere das nicht ein
gewaltiger Einbruch in Grundgesetze?
Wieso?
Welches Grundrecht sollte verletzt werden?
Ich sehe es eher umgekehrt: Durch einen Link kann(!) das eigene Recht auf informelle Selbstimmung verletzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth