Hi Wolfgang,
Wuerde mich auch stoeren!
Aber mich wuerde die Begruendung fuer eine Klage
interessieren dagegen interessieren?
Vorausgesetzt natuerlich es handelt sich um ein Link
der 'harmlosen' Sorte, welche nicht verunglimpfend ist!
vor einiger Zeit hatte ich 'nen Fall wo das wahrscheinlich gegangen wäre - ein dubioser Jugendschutzbund(verschnitt) schrieb das Jugendkulturzentrum, in dem ich damals arbeitete, an und bat um Unterstützung seiner fragwürdigen Aktionen. Wir haben natürlich nicht darauf reagiert. Trotzdem hatten sie nichts besseres zu tun als uns mit Link in die Liste der Organisationen aufzunehmen, die sie unterstützen.
Hier gilt m.E.: das ist Behauptung falscher Tatsachen, ob mit oder ohne Link.
Und das ist m.E. auch die richtige Heransgehensweise an die Frage - wenn etwas (falsche Tatsachenbehauptung, Beleidigung usw.) ohne Link nicht erlaubt, dann natürlich auch nicht mit Link.
Was ohne Link kein Prob ist, dürfte mit auch keines sein.
Grüße,
Utz