Wolfgang Wiese: Brauche ich bei einer Linkeseite immer die Einwilligung des Admin C?

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Hi, (<- Wow! War garnicht so schwer, freundlich zu sein!)

Tja der Betreff sagt eigentlich alles? Es gibt ja Unmengen von Linkseiten im Web.
Aber wie ist das rechtlich? Darf jeder auf jede beliebige Seite verlinken ohne Zustimmung des Seiteninhabers?

Irgendwo gab es mal ein Gerichtsurteil, das sagte,
dass ein Dokument das im Web veroeffentlicht wird
nunmal, ja, veroeffentlicht ist.
Danach ist jeder Link zulaessig, sofern er nicht
dazu dient eine Diffamierung des Seitenbesitzers
zu tun.
Ich bin mir aber da nicht ganz sicher, ob das
Urteil nun wirklich schon gueltig war etc pp.
Da muessten die Rechtsexperten hier auf dem Forum genauer Bescheid
wissen.

Nach dem W3C ist ein Link nicht mehr als ein Hinweis
auf ein Dokument das unter einer angegebenen URL liegt.
Das der Browser nun dahin einen klickbaren Link macht,
ist dessen Sache (-aber hierzu gibt es auch eine andere
Meinung von wegen das du den Verkauf foerdest, selbst
wenn du gar keine Geschaeftbeziehung hast..).

Ciao,
  Wolfgang