Wolfgang Wiese: Brauche ich bei einer Linkeseite immer die Einwilligung des Admin C?

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Hi,

man muss leider dazu bemerken, dass
die Richtlinien des W3C's und dessen Chef
von deutschen Gerichten kaum oder garnicht
anerkannt sind.
(Ok, wenn es jemand wie Ron Sommer waere.....)

Man kann zwar das Internet in den jeweiligen Orten abrufen,
wo das Gericht sitzt, so das dieser Ort zustaendig ist,
aber die das ist auch nur die einzige Rosine, die den
Richtern durch irgendeinen Anwalt an Internetwissen eingebleut
wurde.

Ciao,
  Wolfgang