RA v. Gravenreuth wrote:
Überraschen ist der extrem niedrige Streitwert unterhalb der Revisionsumme!
Wir haben es mit einem Fall von grundsaetzlicher Bedeutung zu tun. Der BGH ist ausserdem noch in weiter Ferne.
Für mich stellt sich daher die Frage:
Hat Herr Münz Angst vor dem BGH oder reicht das Geld (noch) nicht?
Was ist eigentlich mit der von Ihnen angekuendigten Klage in Muenchen, die unsere neg. Feststellungsklage unzulaessig machen sollte?
Reicht das Geld fuer den Gerichtskostenvorschuss nicht?
Auch eine einstweilige Verfuegung gegen Herrn Muenz hatten Sie bereits vor laengerer Zeit angekuendigt. Daraus wurde wohl nichts.
Hunde die bellen...
MfG
Thomas Stadler