Hallo Stephan,
Der Streitwert sollte also eigentlich dadurch festgesetzt werden, daß man eine sachliche Bewertung trifft, und nicht dadurch, daß man zuerst schaut, wie hoch der Streitwert sein muß, daß man z.B. eine ordentliche Abmahngebür bekommt, oder noch ein Revisionsverfahren dranhängen kann.
Ist es nicht der einfachste Weg, einen Streitwert sehr hoch anzusetzen, um einem evtl. finanziell schwächeren Gegner die Möglichkeit zu nehmen, sein Recht zu erstreiten?
Bis dann
Marlies