Hallo,
auch wenn ich glaube, das wir alle in 1 Jahr genauso über die Urteile
zur Linkhaftung und den blödsinnigen Versuchen mit Hilfe der Mitstörerhaftung
das TKG, Paragraph 5.1-3 auszuhebeln, lachen wie jetzt über Webspace,
Ist nicht rechtskräftig!
Bleibt die Lage bzgl. Linkhaftung so unklar
Was soll (noch) unklar sein - die Rechtsprechung stablisiert sich immer mehr!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de