Wolfgang Wiese: (ZUR INFO) linkcenter.xwolf.com geschlossen

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(ZUR INFO) linkcenter.xwolf.com geschlossen

Wolfgang Wiese
  1. 0

    lWas soll (noch) unklar sein? inkcenter.xwolf.com geschlossen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    • recht
    1. 0
      Wolfgang Wiese
      1. 0
        Günter Frhr. v. Gravenreuth
        1. 0
          Cheatah
          1. 0

            Wer sagt denn, dass Tim Berners-Lee nicht "Quatsch" verkündet??

            Günter Frhr. v. Gravenreuth
            • meinung
            1. 0
              Götz
              1. 0
                Günter Frhr. v. Gravenreuth
                1. 0
                  Götz
                  1. 0
                    daniel
                    1. 0
                      Cheatah
                      1. 0

                        Es gibt ca. 100.000 RAe in Deutschland und man hat die freie Anwaltswahl!

                        Günter Frhr. v. Gravenreuth
                        1. 0

                          Anwaltsdichte/Gesetzesdichte =» Wahl des Standortes

                          Wolfgang Wiese
                        2. 0

                          Es gibt ca. 100.000 RAe in Deutschland und man hat die freie Anwaltswa

                          Martin Speiser
                          1. 0
                            Günter Frhr. v. Gravenreuth
                            1. 0
                              Martin Speiser
                        3. 0

                          Es gibt ca. 100.000 RAe in Deutschland und man hat die freie Anwaltswa

                          Cheatah
                          1. 0
                            Günter Frhr. v. Gravenreuth
                            1. 0

                              Stichwort Netzkompetenz

                              Tim Tepaße
                      2. 0
                        daniel
                        1. 0
                          Cheatah
                          1. 0
                            joerg
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                              daniel
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                                Günter Frhr. v. Gravenreuth
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                                  Patrick
                    2. 0
                      Günter Frhr. v. Gravenreuth
                      1. 0
                        Götz
                        1. 0
                          Günter Frhr. v. Gravenreuth
                          1. 0
                            Götz
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                              Günter Frhr. v. Gravenreuth
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                                Götz
                  2. 0
                    Günter Frhr. v. Gravenreuth
                    1. 0
                      Götz
                2. 0
                  Thomas J.S.
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                    Martin Speiser
                3. 0

                  Wer sagt denn, dass Tim Berners-Lee nicht

                  Ein Christ
                  1. 0
                    Alex Kleinjung
            2. 0
              Cheatah
            3. 0
              Thomas J.S.
            4. 0
              Alex Kleinjung
        2. 0
          Martin Speiser
          1. 0
            Günter Frhr. v. Gravenreuth
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              Martin Speiser
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          Thomas J.S.
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            Günter Frhr. v. Gravenreuth
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              Thomas J.S.
        4. 0
          Wolfgang Wiese
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            Günter Frhr. v. Gravenreuth
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              Wolfgang Wiese
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                Crawler
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              Cheatah
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                Günter Frhr. v. Gravenreuth
                1. 0
                  Cheatah
                  1. 0
                    Günter Frhr. v. Gravenreuth
            3. 0
              Thomas J.S.
    2. 0
      Hunold
      1. 0
        Cheatah
    3. 0
      Thomas J.S.
      1. 0

        Berühmte Irrtümer

        Cheatah
        • menschelei
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          Alex Kleinjung
        2. 0
          Simon Reinhardt
  2. 0
    Rolf r.
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    Hunold
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      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      1. 0
        Kess
        1. 0
          Hunold

Hallo,

auch wenn ich glaube, das wir alle in 1 Jahr genauso über die Urteile
zur Linkhaftung und den blödsinnigen Versuchen mit Hilfe der Mitstörerhaftung
das TKG, Paragraph 5.1-3 auszuhebeln, lachen wie jetzt über Webspace, hab
ich keine Lust viel Zeit mit sinnlosen Prozessen zu vertun und möchte daher
-auch in Hinblick auf den 20.09. (http://www.teamone.de/selfaktuell/talk/rechtundlinks_aktuell.htm#a4)-
ein Zeichen setzen:
Aufgrund der Gefährdung durch unberechtigte Abmahnung wird meine
Webworker-Suchmaschine auf linkcenter.xwolf.com vorläufig geschlossen.
Siehe hierzu auch: http://linkcenter.xwolf.com.

Bleibt die Lage bzgl. Linkhaftung so unklar und öffnet somit der Interpretation
von abmahnwütigen Anwaelten ein breites Betätigungsfeld ist es auf
langer Sicht unmöglich einen Spezialdienst mit kleinem Publikum
zu betreiben.

Damit keine Missinterpretationen entstehen oder betrieben werden:
Der Entschluß zur Schliessung hat nichts mit einem vorauseilenden Gehorsam
bzgl. einer fatalen Gerichtsentscheidung zu tun. Ich bin der Meinung das
die rechtliche Lage hier unbedingt Besserung bedarf, damit Richter aufgrund
nicht vorhandener Gesetze, nicht sich der unpassenden Gesetze für
Papierpublikationen bedienen müssen.

Der Vergleich und damit die Einordnung von Webseiten ähnlich wie
Anschläge auf Littfassäulen zeigt meiner Meinung nach die mangelhafte
Kenntnis von der Materie in der wir uns hier bewegen und muß so auch
deutlich gemacht werden.

Ciao,
    Wolfgang

  1. Hallo,

    auch wenn ich glaube, das wir alle in 1 Jahr genauso über die Urteile
    zur Linkhaftung und den blödsinnigen Versuchen mit Hilfe der Mitstörerhaftung
    das TKG, Paragraph 5.1-3 auszuhebeln, lachen wie jetzt über Webspace,

    Ist nicht rechtskräftig!

    Bleibt die Lage bzgl. Linkhaftung so unklar

    Was soll (noch) unklar sein - die Rechtsprechung stablisiert sich immer mehr!

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
    http://www.gravenreuth.de

    1. Hi,

      auch wenn ich glaube, das wir alle in 1 Jahr genauso über die Urteile
      zur Linkhaftung und den blödsinnigen Versuchen mit Hilfe der Mitstörerhaftung
      das TKG, Paragraph 5.1-3 auszuhebeln, lachen wie jetzt über Webspace,

      Ist nicht rechtskräftig!

      Stimmt. Aber dies ist es:
      LG München I , AZ 9HKO14840/99,
      "Jedenfalls nach zivilprozessualen Gründen ist davon auszugehen, daß die hier
        zu beurteilende Abmahnung vom 02.08.1999 eine Serienabmahnung zum
        alleinigen Zweck des Geldverdienens  ist."

      Bleibt die Lage bzgl. Linkhaftung so unklar

      Was soll (noch) unklar sein - die Rechtsprechung stablisiert sich immer mehr!

      Quatsch.

      LG Hamburg sagt was anderes als LG Köln und München wieder drittes.
      Bei X Richtern die über einen Fall betreffend neuer Medien urteilen würden
      gibt es X+1 Urteile.

      Klar ist auch das man nicht mehr von einer Verhältnismäßigkeit
      sprechen kann, wenn Linksetzer um der Gefahr von Abmahnungen zu entgehen,
      dauernd Recherchen führen müssen.

      Das ist kein Wettbewerbsschutz sondern ganz einfach ausnutzen von
      noch vorhandenen Löchern in der Gesetzeslage um sich selbst genehme
      Rechtssprüche zu erlangen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Wolfgang Wiese  
      XWolf CGI & Webworking, Dipl.Inf.
      http://www.xwolf.com

      1. Sehr geehrter Herr Wiese,

        auch wenn ich glaube, das wir alle in 1 Jahr genauso über die Urteile
        zur Linkhaftung und den blödsinnigen Versuchen mit Hilfe der Mitstörerhaftung
        das TKG, Paragraph 5.1-3 auszuhebeln, lachen wie jetzt über Webspace,

        Ist nicht rechtskräftig!

        Stimmt. Aber dies ist es:

        »»  LG München I , AZ 9HKO14840/99,
        »»  "Jedenfalls nach zivilprozessualen Gründen ist davon auszugehen, daß die hier

        zu beurteilende Abmahnung vom 02.08.1999 eine Serienabmahnung zum
          alleinigen Zweck des Geldverdienens  ist."

        Das Urteil war  l e i d e r   nicht berufungsfähig und führte in der Tat zu einer rechtlichen Unsicherheit. Es betraf aber keinen Link - warum wird es dann hier zur Link-Problematik zititert?
        In einer erst vor wenigen Tagen ergangenen neuen (diesmal berufungsfähigen) Entscheidung folgte die 1. Kammer für Handelssachen   a u s d r ü c k l i c h   nicht dem vorgenannten Urteil. Das neue Urteil des LG München I betraf einen "FTP-Explorer"-Fall.

        Bleibt die Lage bzgl. Linkhaftung so unklar

        Was soll (noch) unklar sein - die Rechtsprechung stablisiert sich immer mehr!

        Quatsch.

        LG Hamburg sagt was anderes als LG Köln und München wieder drittes.
        Bei X Richtern die über einen Fall betreffend neuer Medien urteilen würden
        gibt es X+1 Urteile.

        Nicht bezüglich der  Link-Problematik! Nennen Sie doch  e i n  Urteil bezüglich der  Link-Problematik, welches Ihre These stützt!

        Wenn das LG Köln die "Telco-Explorer" als mit der Marke EXPLORER als verwechselbar ansieht, das LG München I dagegen nicht, dann hat dies mit der  Link-Problematik nichts zu tun, sondern ist eine ganz normale Frage der Verwechslungsgefahr.

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr. v. Gravenreuth  
        Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

        1. Hi,

          LG Hamburg sagt was anderes als LG Köln und München wieder drittes.
          Bei X Richtern die über einen Fall betreffend neuer Medien urteilen würden
          gibt es X+1 Urteile.

          Nicht bezüglich der  Link-Problematik! Nennen Sie doch  e i n  Urteil bezüglich der  Link-Problematik, welches Ihre These stützt!

          Tim Berners-Lee ist der Meinung, daß es Quatsch ist, für das haftbar gemacht werden zu können, was hinter einem Link ist. Und der muß er wissen, schließlich hat er das Medium geschaffen.

          Das ist _menschliche_ Urteilskraft. IMHO ist die deutlich wichtiger, als alle Gerichtsurteile der Welt.

          Cheatah

          1. Tim Berners-Lee ist der Meinung, daß es Quatsch ist, für das haftbar gemacht werden zu können, was hinter einem Link ist. Und der muß er wissen, schließlich hat er das Medium geschaffen.

            Ja ja Tim Berners-Lee die unfehlbare Netz-Legende, die in ihrer Unfehlbarkeit noch den Papst übetrifft.
            Immer diese Guru-Gläubigkeit. Wer sagt denn, dass Tim Berners-Lee nicht "Quatsch" verkündet??

            Das ist _menschliche_ Urteilskraft. IMHO ist die deutlich wichtiger, als alle Gerichtsurteile der Welt.

            ==> "Globales Dorf - rechtsfreier Raum"?

            Mit freundlichen Grüßen

            Günter Frhr. v. Gravenreuth

            1. Hallo Günter!

              Ja ja Tim Berners-Lee die unfehlbare Netz-Legende, die in ihrer Unfehlbarkeit noch den Papst übetrifft.
              Immer diese Guru-Gläubigkeit. Wer sagt denn, dass Tim Berners-Lee nicht "Quatsch" verkündet??

              Das finde ich jetzt aber echt das letzte ... das hat nix mit Guru-Gläubigkeit zu tun, aber ohne diesen einen Menschen könnten sie imho nun nicht uns mit ihren unsinnigen Diskussionen belästigen ...

              Dieser Mann hat mit Sicherheit mehr für die Menschheit getan, als sie mit ihren ***** Abmahnungen ...

              ==> "Globales Dorf - rechtsfreier Raum"?

              darum geht es im moment gar nicht!

              Also, ich hab ja nix dagegen, daß sie hier auch gerne mitposten, aber sie müssen wirklich nicht immer alles wiederholen, und irgendwelche Gerichtsurteile zitieren, die sie masl wieder in ihrer Abmahnwütigkeit bestätigen.

              Das soll _kein_ persönlicher Angriff auf sie sein ... aber mich nervt es mit der Zeit auch ... sie mögen ja ein netter gebildeter Mensch sein ... aber dann benehmen sie sich doch bitte auch so ...

              Ich kann diese unsinnige Link-Diskussion nun nicht mehr hören/sehen/..., da es sie meiner Ansicht nach gar nicht geben dürfte ... auch wenn sie dann ... ach ich sag jetzt lieber nix mehr ...

              MfG
              Götz

              1. Hallo

                Ja ja Tim Berners-Lee die unfehlbare Netz-Legende, die in ihrer Unfehlbarkeit noch den Papst übetrifft.
                Immer diese Guru-Gläubigkeit. Wer sagt denn, dass Tim Berners-Lee nicht "Quatsch" verkündet??

                Das finde ich jetzt aber echt das letzte ... das hat nix mit Guru-Gläubigkeit zu tun,

                IMHO    d o c h !

                aber ohne diesen einen Menschen könnten sie imho nun nicht uns mit ihren unsinnigen Diskussionen belästigen ...

                Na und - ich war schon vor Jahren im Fidonetz und in den BTX-Foren aktiv - IMHO  ohne ihrer päpstliche Heiligkeit:  Tim Berners-Lee.

                Ich kann diese unsinnige Link-Diskussion nun nicht mehr hören/sehen/...,

                Also ich habe diesen Thread doch nicht angefangen!
                Vgl. http://linkcenter.xwolf.com/

                Mit freundlichen Grüßen

                Günter Frhr. v. Gravenreuth

                1. Hallo FvG,

                  IMHO    d o c h !

                  wie sie meinen ...

                  Na und - ich war schon vor Jahren im Fidonetz und in den BTX-Foren aktiv - IMHO  ohne ihrer päpstliche Heiligkeit:  Tim Berners-Lee.

                  aber da konnte man doch nocht nicht so toll abmahnen oder?

                  Also ich habe diesen Thread doch nicht angefangen!
                  Vgl. http://linkcenter.xwolf.com/

                  das nicht, aber sie führen ihn ins unendliche fort ... bis sie hoffen, daß irgendwann mal wenigstens 1 aus diesem Forum ihrer Meinung bezüglich Abmahnungen ist ...

                  MfG
                  Götz

                  1. Guten Tag Herr Gravenreuth,

                    ich habe noch nie etwas zu diesem Thema geschrieben, sondern mich nur immer wieder gedanklich darüber aufgeregt. Aber es war vollkommen logisch, das sowas wie mit den Abmahnungen mal passieren musste. Ich unterstelle mal böserweise, daß alles worum es dabei geht, einen finanziellen Hintergrund hat. Das ist aber bloß meine persöliche Meinung. Hat es für die Firma, die sie vertreten haben, denn (jetzt mal scharf überlegen) irgendwelche Nachteile gegeben, wenn dieser "böse" Link irgendwo gesetzt wurde, zumal das Produkt zu dem verlinkt wurde, nicht mal exakt so hieß wie der das der klagenden Firma?

                    Ich würde mich trotz meiner BTX oder Mailbox Steinzeit Kentnisse, Fortschritts-Verweigerer nennen und mich einfach nur schämen, wenn ich Privatleuten Abmahnungen schicken würde, die sie und alle anderen überhaupt nicht nachvollziehen könnten und die einfach nur das Internet ausbremsen, genauso wie diverse Sex Seiten, Bannerpraktiken, Rechtsklick-Quellcode-Stopper, seitenlange Copyrights aus Angst verklagt zu werden usw.

                    Es gibt IMO einfach kein Recht auf dieser Welt...gab es noch nie.  Meistens kommen dabei bloß Tränen, Schulden oder zu (mit anderen Urteilen verglichen...) hohe oder niedrige Gefängnisstrafen heraus. Mag ja sein, daß ich mich komplett irre.

                    Aber wenn man live im Gerichtssaal miterlebt, wie ein Afrikaner der seit kurzem in Deutschland lebte und keinen festen Wohnsitz hatte (wahrscheinlich auch oft einen knurrenden Magen), 1 JAHR(!!!) Haft bekommt, weil er eine Tafel Schokolade klaute, daraufhin vom Geschäftsführer quer durch den Laden verfolgt wurde und ein Messer zückte es dem genannten Geschäftsführer aber auf dessen Auforderung hin, vor die Füsse warf, fragt man sich ob DAS Recht ist.

                    Wenn man dann noch sieht wie die ansässige auch Afrikanische Dolmetscherin nach dem Urteil anfängt zu weinen, und der Angeklagte beteuert, das er den Geschäftsführer nicht verletzen habe wollen und er am liebsten wieder nach Afrika gehen würde, da doch da die Leute netter wären als in Deutschland, möchte man am liebsten selber weinen. ALLE Zeugen, die in dem Laden waren, haben dazu noch unterschiedliche Aussagen über den Tathergang gemacht. Aber die Mittagspause stand bevor, da mußte schnell ein Urteil gefällt werden. Ich glaube das hat nicht mal 20 Min. gedauert. RECHT live! Einfach mal Fernsehen ausschalten und in einen deutschen Gerichtsaal gehen.

                    Ich weiß, das gehört hier irgenwie nicht hin, aber so'n paar Zeilen stören ja keinen glaub ich.

                    Daniel

                    1. Hi,

                      Ich weiß, das gehört hier irgenwie nicht hin, aber so'n paar Zeilen stören ja keinen glaub ich.

                      es zeigt, wie (und mich welcher Kompetenz) einige Urteile gefällt werden, die dann am Ende von gewissen Leuten als Maß aller Dinge oder gar als endgültige Wahrheit angesehen werden.

                      So betrachte ich dann auch die regelmäßig wiederkehrenden Announces von Günter, wo er uns ein gefälltes Urteil mitteilt. Günter möchte wahrscheinlich ein "Seht ihr, ich hatte doch recht!" mitschwingen lassen; ich halte das für eine klare Überschätzung. Kein Gericht der Welt hat die Kompetenz, die Wahrheit festzulegen. Sie kann nur versuchen, sie zu finden - und scheitert dabei oft genug, wie wir an verschiedensten Urteilen gerade im Hinblick auf die Netze immer wieder sehen.

                      Just my DEM 0,04.

                      Cheatah

                      1. Hallo,

                        es zeigt, wie (und mich welcher Kompetenz) einige Urteile gefällt werden, die dann am Ende von gewissen Leuten als Maß aller Dinge oder gar als endgültige Wahrheit angesehen werden.

                        An dem Urteil wirken mit:

                        3 Richter, die danach urteilen, was die RAe vorgetragen haben. Auch die Gegenseite hat die freie Anwaltswahl - und es gibt ca. 100.000 RAe in Deutschland.

                        Mit freundlichen Grüßen

                        Günter Frhr. v. Gravenreuth  
                        Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
                        http://www@gravenreuth.de

                        1. Hi,

                          Achtung, dies ist scherzhaft gemeint:

                          ... und es gibt ca. 100.000 RAe in Deutschland.

                          Bei einigen Tierarten reicht ein Bestand von nur
                          100.000 dafuer aus, um auf die Rote Liste zu
                          kommen :)

                          Aber Scherz beiseite, gibt es eigentlich ne
                          Statistik darueber wie hoch in welchen Industrie-Laendern
                          die Dichte Einwohner/Anwalt und Gesetze/Einwohner ist?

                          Waere mal interressant bei der Ueberlegung wohin man
                          seinen Server verlegt :) {Natuerlich bedarf es auch
                          einen vollbetrieb in dem Land, damit man auch wirklich
                          unter derren gerichtsbarkeit faellt.}

                          Ciao,
                            Wolfgang

                        2. Können oder wollen Sie nicht auf <105555.html> antworten?

                          Mit äusserst vorzüglicher Hochachtung

                          Martin Speiser

                          1. Können oder wollen Sie nicht auf <105555.html> antworten?

                            erledigt!

                            Mit freundlichen Grüßen

                            Günter Frhr. v. Gravenreuth  
                            Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
                            http://www@gravenreuth.de

                            1. Können oder wollen Sie nicht auf <105555.html> antworten?

                              erledigt!

                              Ich seh's an der Linkfarbe und an Datum/Uhrzeit, wenn neue Postings erfolgt sind. Da habe ich kein Problem damit.

                              Mit äusserst vorzüglicher Hochachtung,
                              Martin Speiser

                        3. Hi,

                          es zeigt, wie (und mich welcher Kompetenz) einige Urteile gefällt werden, die dann am Ende von gewissen Leuten als Maß aller Dinge oder gar als endgültige Wahrheit angesehen werden.

                          An dem Urteil wirken mit:

                          offenbar weitaus weniger als die Mehrheit der kompetenten Netzbevölkerung.

                          3 Richter,

                          ...und ein paar Anwälte. Also fünf, vielleicht mit allem drum und dran zehn Leute. Lassen wir's 20 sein, oder von mir aus auch 30.

                          Diese 30 Leute haben meinetwegen das ultimative Wissen über Recht, Gesetze und Paragraphen. Aber wie viel Zeit haben sie in den Netzen verbracht? Aus welchem Grund haben sie es gemacht - um mit bestehenden juristischen Begriffen zu vergleichen, oder um eine völlig neue Gesellschaft kennenzulernen? Um Paragraphen einzuordnen oder um Informationen zu erhalten? Um Gesetzestexte wiederzuerkennen oder um multimediale Effekte und nüchterne text/plain-Nachrichten zu erleben?

                          Hat einer dieser Leute mal versucht, eine Newsgroup einzurichten? Hat einer mal eine Homepage _selbst_ geschrieben, seine Kenntnisse über HTML, JavaScript, PHP, Perl & Co. verbreitet? Hat einer von ihnen RFCs gelesen und verstanden, mit Telnet eine eMail verschickt, oder zumindest einen Rechner am lokalen Netzwerk konfiguriert? Nein?

                          Diese Leute sind *nicht kompetent*, sie haben keine Ahnung über die Gesellschaft, um die es geht. Sie haben keine Ahnung von der Technik, sie haben keine Ahnung von den Umständen. Es ist schlichtweg anmaßend, wenn solche Leute über die Netze zu urteilen versuchen, wo sie zumeist nicht mal wissen, daß es einen Unterschied zwischen Usenet und Internet gibt - falls sie überhaupt beide Begriffe schon mal gehört haben.

                          Es ist dabei egal, ob drei oder sieben Richter mitwirken, oder ob man aus 100.000 oder 10.000.000 Anwälten wählen kann. Solange Richter Urteile über eine Gesellschaftsform fällen, die sie gerade mal vom Hörensagen oder vielleicht vom mal-ein-paar-Stunden-Reinschnuppern kennen, sind die Urteile potentiell falsch.

                          Mir fällt jedenfalls auf Anhieb kein Richter ein, dem ich den Status "Netzpesönlichkeit" zuschreiben würde. Auch bei Dir habe ich da Schwierigkeiten, da Du trotz Deiner umfassenden Anwesenheit regelmäßig ein krasses Unverständnis der Materie beweist. Aber selbst wenn man Dich als kompetent in Netzfragen bezeichnen möchte - welcher Richter kommt da auch nur im _Ansatz_ ran?

                          Oder anders gefragt:
                          Würdest Du Dir erlauben, über die Pflanzdichte, Düngung und Gießung südafrikanischer Dattelpalmen zu entscheiden? Ich schätze Deine Kompetenz in dieser Thematik ähnlich hoch ein, wie die deutscher Richter in Netzangelegenheiten.

                          Cheatah

                          1. Mir fällt jedenfalls auf Anhieb kein Richter ein, dem ich den Status "Netzpesönlichkeit" zuschreiben würde. Auch bei Dir habe ich da Schwierigkeiten, da Du trotz Deiner umfassenden Anwesenheit regelmäßig ein krasses Unverständnis der Materie beweist. Aber selbst wenn man Dich als kompetent in Netzfragen bezeichnen möchte - welcher Richter kommt da auch nur im _Ansatz_ ran?

                            Prof.Dr. Bornkamp = Richter am BGH (und ein sehr sympathischer Mensch). Sein Interview i.d. aktuellen c‚t ist lesenswert.

                            Mit freundlichen Grüßen

                            Günter Frhr. v. Gravenreuth  
                            Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
                            http://www@gravenreuth.de

                            1. N'abend!

                              Mir fällt jedenfalls auf Anhieb kein Richter ein, dem ich den Status "Netzpesönlichkeit" zuschreiben würde. Auch bei Dir habe ich da Schwierigkeiten, da Du trotz Deiner umfassenden Anwesenheit regelmäßig ein krasses Unverständnis der Materie beweist. Aber selbst wenn man Dich als kompetent in Netzfragen bezeichnen möchte - welcher Richter kommt da auch nur im _Ansatz_ ran?

                              Prof.Dr. Bornkamp = Richter am BGH (und ein sehr sympathischer Mensch). Sein Interview i.d. aktuellen c‚t ist lesenswert.

                              Die aktuelle c't liegt schon neben meinem Bett, um gleich in diese hineinzuschnuppern und mir eine Meinung zu bilden.

                              Aaaaaaber:
                              Meiner Ansicht nach weichst Du (Ich duze, da allgemeine Umgangsform in diesem Forum) Cheatah's Posting aus.
                              Es geht um Netzkompetenz - es ist einfach Fakt, daß die breite Masse deutscher Richter diese nicht mal in Ansätzen hat. Auch die Nennung eines einzigen (sic!) Richters, ist keine Widerlegung der grundlegenden Behauptung.
                              Was mich interessieren würde: Bist Du ernsthaft der Meinung, Gesetze, die vor der Entstehung, bzw. des Booms des Internets entstanden sind, sich ohne weiteres auf ein neues Medium anwenden läßt? Ich denke, eine Äußerung Deinerseits dazu würde einen Großteil der Forumler interessieren.

                              Mit nicht gerade unfreundlichen Grüßen, aber doch recht enttäuscht von Dir:

                              tim

                      2. Hallo Cheatah,

                        hast du Jura studiert? Neee, dann würdest du solch schlaue Sätze wahrscheinlich nicht schreiben, sondern:

                        Hiermit verweise ich auf Urteil so und so vom so und so vielten, welches besagt das alle Richter dieser Welt immer im Recht sind ;-)

                        Du sprichst mir aus dem Bauch. Demokratie kann man das ja wohl nicht nennen, was im Staate Deutschland so manchmal abläuft. Letztes posting von mir, hierzu. Hoffe das sich der Herr Freiherr noch mal dazu äußert...obwohl...hmm...vielleicht...naja egal!

                        Daniel

                        1. Hi,

                          hast du Jura studiert?

                          nein, denn ich kann mich jeden Morgen noch im Spiegel betrachten ;-)

                          Cheatah, SCNR

                          1. Hallo Cheatah!

                            nein, denn ich kann mich jeden Morgen noch im Spiegel betrachten ;-)

                            Trotz Smiley find ich das überhaupt nicht komisch. Zeigt es doch wieder mal, dass es offenbar einigen schwarzen Schafen der Branche gelungen ist, ALLE Juristen in den Augen der Öffentlichkeit wie geldgeile, abzockende Winkleladvokaten aussehen zu lassen und das ist sehr schade, besonders für solche Rechtsanwälte, die über die reine "Rechtsklemnerei" hinaus schon mal was von "Berufsethos" gehört haben.

                            Cheatah, SCNR

                            • joerg, der ebenfalls nicht widerstehen konnte, sich als "Jurastudent OHNE schlechtes Gewissen" zu outen ;-)

                            <img src="http://www.uni-jena.de/~j6scjr/joergs_small.gif" alt="">

                            1. Hi Joerg,

                              »»...ALLE Juristen in den Augen der Öffentlichkeit wie geldgeile, abzockende Winkleladvokaten aussehen zu lassen...

                              sorry:

                              Ich muß meinen Schwur einfach brechen, und nochmal hier posten.
                              Tut mir Leid, wenn ich mit meinem Spruch da irgendwas angerissen hab', was nicht so ganz stimmt. Obwohl Cheatah's Antwort war natürlich nicht schlecht. Scherz bei Seite. Wir wissen doch alle, das es auch ehrliche Juristen gibt, die Kohle nur peripher tangiert und in erste Linie die Gerechtigkeit.

                              Aus der Forschung ist ja auch inzwischen bekannt, das nicht alle Blondinen doof sind.

                              Mit Gruß,

                              Daniel

                              1. Tut mir Leid, wenn ich mit meinem Spruch da irgendwas angerissen hab', was nicht so ganz stimmt. Obwohl Cheatah's Antwort war natürlich nicht schlecht. Scherz bei Seite. Wir wissen doch alle, das es auch ehrliche Juristen gibt, die Kohle nur peripher tangiert und in erste Linie die Gerechtigkeit.

                                Kann man davon (gut) leben?

                                Mit freundlichen Grüßen

                                Günter Frhr. v. Gravenreuth  
                                Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
                                http://www.gravenreuth.de

                                1. Hallo Günther!

                                  Endlich!

                                  Wir wissen doch alle, das es auch ehrliche Juristen gibt, die Kohle nur peripher tangiert und in erste Linie die Gerechtigkeit.

                                  Kann man davon (gut) leben?

                                  Mit dieser Frage wird unterschwellig suggeriert, dass Du gut lebst, eben weil Dich die Gerechtigkeit nur peripher tangiert und statt dessen in erster Linie die Kohle!

                                  Kann man diese Aussage vor Gericht verwerten? ;-)

                                  Bis danndann
                                  PAF (patrickausfrankfurt)

                                  <img src="/selfaktuell/extras/selfcomm.jpg" alt=""> http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/guests/advguest.cgi?view

                                  <img src="http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/atomicegg.gif" alt="Atomic Eggs - die humosophische Seite" style="cursor:hand;" onMouseUp="window.location.href='http://www.atomic-eggs.com/'" onmouseover="status='http://www.atomic-eggs.com/';return true;" onmouseout="status='';return true;">

                    2. Hallo,

                      »»  Aber es war vollkommen logisch, das sowas wie mit den Abmahnungen mal passieren musste. Ich unterstelle mal böserweise, daß alles worum es dabei geht, einen finanziellen Hintergrund hat. Das ist aber bloß meine persöliche Meinung. Hat es für die Firma, die sie vertreten haben, denn (jetzt mal scharf überlegen) irgendwelche Nachteile gegeben, wenn dieser "böse" Link irgendwo gesetzt wurde, zumal das Produkt zu dem verlinkt wurde, nicht mal exakt so hieß wie der das der klagenden Firma?

                      Doch - entgangene Lizenzen!
                      Wenn MS die Markenrechte beachtet, warum glauben andere dann sich nicht daran halten zu müssen?

                      Mit freundlichen Grüßen

                      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
                      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
                      http://www@gravenreuth.de

                      1. Hallo FvG,

                        Doch - entgangene Lizenzen!
                        Wenn MS die Markenrechte beachtet, warum glauben andere dann sich nicht daran halten zu müssen?

                        M$ hat wahrscheinlich nur aus Mitleid gezahlt ... die 2,50 DM tun denen doch nicht weh ...

                        Und in so einem Fall entgangene Lizenzen als Schaden aufzuführen ... naja, rechtlich gesehen stimmt das ... aber gut ...

                        Ein Vorschlag:
                        Warum verklagen sie nicht gleich das _ganze_ Web ... denn irgendeinen abmahnfähiger Link gibt es mit Sicherheit auf _jeder_ Site ... so könnte sich das Web für sie wirklich zur Goldgrube entwickeln und sie hätten noch ihren Spaß dabei ... das paßt doch bestimmt fast in ihr Link(es)-Konzept ... ;-)

                        MfG
                        Götz, der immernoch hofft, daß man Abmahnwahn irgendwann einmal therapieren kann ...

                        1. Hallo,

                          Doch - entgangene Lizenzen!
                          Wenn MS die Markenrechte beachtet, warum glauben andere dann sich nicht daran halten zu müssen?

                          M$ hat wahrscheinlich nur aus Mitleid gezahlt ... die 2,50 DM tun denen doch nicht weh ...

                          War     w e s e n t l i c h    mehr ;-)

                          Götz, der immernoch hofft, daß man Abmahnwahn irgendwann einmal therapieren kann ...

                          Ganz einfach: Nix mehr verletzen = keine Abmahnungen!

                          Mit freundlichen Grüßen

                          Günter Frhr. v. Gravenreuth  
                          Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
                          http://www@gravenreuth.de

                          1. Hallo FvG,

                            War     w e s e n t l i c h    mehr ;-)

                            Weh getan hat's denen trotzdem nicht ... die haben es doch nicht nötig sich mit _ihnen_ rumzuärgern ... die haben in den USA selber genug Probleme mit (berechtigten) Klagen ...

                            Ganz einfach: Nix mehr verletzen = keine Abmahnungen!

                            nix mehr verletzen = nix mehr verlinken ... und wo bleibet dann das H in HTML?

                            http://www@gravenreuth.de

                            Auch wenn sie der linkeste (*g*) Web-Anwalt auf der Welt sind ... sollten auch sie sich an die "Standards" im Web halten ... und dieser Fehler ist in ihrer ganzen letzten Postingserie zu bewundern ...
                            ... gut, ich gebe zu, es ist auch ein gültiger Verweis, doch dann sollte Ihre Seite auch unter http://gravenreuth.de erreibar sein ... --> besser aufpassen beim posten ... ;-)

                            MfG
                            Götz

                            1. Auch wenn sie der linkeste (*g*) Web-Anwalt auf der Welt sind ... sollten auch sie sich an die "Standards" im Web halten ... und dieser Fehler ist in ihrer ganzen letzten Postingserie zu bewundern ...

                              Ok ok ich sehe den Fehler ein und habe es geändert.

                              Mit freundlichen Grüßen

                              Günter Frhr. v. Gravenreuth  
                              Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
                              http://www.gravenreuth.de

                              1. Hallo FvG,

                                Ok ok ich sehe den Fehler ein und habe es geändert.

                                "Errare humnanum est!" ... das kann jedem Mal passieren ... aber was würden sie denn machen, wenn ihr Link vorher irgendwelche Rechte verletzt hätte?
                                (sich selber verklagen?)

                                MfG
                                Götz

                  2. Hallo FvG,

                    IMHO    d o c h !

                    wie sie meinen ...

                    Na und - ich war schon vor Jahren im Fidonetz und in den BTX-Foren aktiv - IMHO  ohne ihrer päpstliche Heiligkeit:  Tim Berners-Lee.

                    aber da konnte man doch nocht nicht so toll abmahnen oder?

                    Doch vgl. die "RainbowBBS"-Sache (Fidonetz, 1993) und ca. 400 gebustete warez-BBSen.

                    Mit freundlichen Grüßen

                    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
                    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
                    http://www@gravenreuth.de

                    1. Hallo FvG,

                      Doch vgl. die "RainbowBBS"-Sache (Fidonetz, 1993) und ca. 400 gebustete warez-BBSen.

                      Es wäre wirklich nett von ihnen gewesen, einen Link dazu zu posten, da ich damals noch nicht soviel mit dem Internet oder sonst einem Netz zu tun gehabt habe ... mit etwas suchen habe ich allerdings auch gefunden, worauf sie anspielen http://www.netlaw.de/urteile/agm_1.htm.

                      also ... dort ging es um Mailboxen ... _nicht_ um Lnks, aber gut ...

                      Naja ich finde dieses Urteil auch nicht gerechtfertigt ... der Klägerin tat die beklagte Mailbox doch nicht weh ... außerdem gab es ja auch noch die Firma Digital Equipment 1984, die für einen CP/M-Rechner das Wort "Rainbow" verwandt und ein diesbezügliches Warenzeichen eintragen ließ, auch wenn sie es dann nicht mehr benutzte ... war denn das andere Warenzeichen kein "diesbezügliches"?

                      Also, damals hätte ich es vielleicht noch verstehen können, daß "unfähige" Richter solche Sachverhalte verhandeln, da diese Techniken damals noch nicht den Bekanntheitsgrad des Webs heute hatten ... aber heutzutage sollte so ein Unsinn nicht mehr möglich sein.

                      Glauben sie ernsthaft, daß auch nur _ein_ Richter mit eigener Webiste, für Sie entscheiden würde?

                      MfG
                      Götz, der bald wahrscheinlich seine Hoffnung aufgibt, daß Abmahnwahn je therapiebar sein wird ... (ich hätte noch einen "netten" Nachsatz, den ich jedoch lieber nicht hinschreibe ;-)

                2. Hallo Günter!

                  Na und - ich war schon vor Jahren im Fidonetz und in den BTX-Foren aktiv - IMHO  ohne ihrer päpstliche Heiligkeit:  Tim Berners-Lee.

                  Wir sind jetzt alle höcht beindruckt davon, wo du vor Jahren warst.

                  Dann können wir uns jetzt am Lagefeuer versammeln und über die alten Zeiten reden.

                  Was deine Einstelung zum T.B. Lee angeht: ich amüsiere mich immer köstlichst, wenn jemand meint er hätte sienen Brotgeber gar nicht nötig.

                  Grüße
                  Thomas

                  1. Hi Thomas,

                    Na und - ich war schon vor Jahren im Fidonetz und in den BTX-Foren aktiv - IMHO  ohne ihrer päpstliche Heiligkeit:  Tim Berners-Lee.

                    Wir sind jetzt alle höcht beindruckt davon, wo du vor Jahren warst.

                    vor allem, wenn man weiss, wie das mit den "Btx-Foren" damals lief. Das waren mehr interaktive Gästebücher. Man schickte seinen Beitrag ab, quasi als EMail, und dann war man vom Wohlwollen des Betreibers abhängig, den auf seinen Seiten zu veröffentlichen.

                    Jaja, die alten Zeiten :-)

                    Gruß,
                    Martin (der seine ersten virtuellen Schritte in Btx machte, aber damals nie über Günni gestolpert ist)

                3. »»»Ja ja Tim Berners-Lee die unfehlbare Netz-Legende, die in ihrer Unfehlbarkeit noch den Papst übetrifft.

                  [...]

                  Na und - ich war schon vor Jahren im Fidonetz und in den BTX-Foren aktiv - IMHO  ohne ihrer päpstliche Heiligkeit:  Tim Berners-Lee.

                  Bitte unterlassen Sie solche Äußerungen, sonst könnte dies ein gläubiger Katholik als Verunglimpfung seines religiösen Bekenntnisses verstehen (vgl. $ 166 StGB).

                  1. Hallo EinChrist,

                    Bitte unterlassen Sie solche Äußerungen, sonst könnte dies ein
                    gläubiger Katholik als Verunglimpfung seines religiösen
                    Bekenntnisses verstehen (vgl. $ 166 StGB).

                    ^^^^^^^^^^

                    Das ist ja fast schon ein freudt'scher Versprecher: Im Zusammenhang
                    mit FvG das Paragraphenzeichen (§) mit dem Dollarzeichen ($) zu
                    verwechseln ;-)

                    Ach ja, und sorry an die Damen und Herren, die sich mal wieder auf-
                    regen werden, aber hier konnte ich mir wirklich nicht verkneifen,
                    meinen "Senf" dazuzugeben.

                    <img src="http://www98.l8.xodox.com/promo/signet.gif" alt="">

                    <img src="http://www98.l8.xodox.com/promo/akonline.gif" alt="www.alexander-kleinjung.de" style="cursor:hand;" onMouseUp="window.open('http://www98.l8.xodox.com/promo/forum.htm','select','width=325,height=240');" onmouseover="window.status='http://www.alexander-kleinjung.de';return true;" onmouseout="window.status='';return true">

            2. Hi,

              Tim Berners-Lee ist der Meinung, daß es Quatsch ist, für das haftbar gemacht werden zu können, was hinter einem Link ist. Und der muß er wissen, schließlich hat er das Medium geschaffen.

              Ja ja Tim Berners-Lee die unfehlbare Netz-Legende, die in ihrer Unfehlbarkeit noch den Papst übetrifft.

              Unsinn. Du wolltest _ein_ Urteil hören, das habe ich Dir geliefert - und zwar von einer kompetenten Persönlichkeit, nicht von einem Gott.

              Immer diese Guru-Gläubigkeit. Wer sagt denn, dass Tim Berners-Lee nicht "Quatsch" verkündet??

              Er steht mit seiner Meinung absolut nicht alleine da.

              Das ist _menschliche_ Urteilskraft. IMHO ist die deutlich wichtiger, als alle Gerichtsurteile der Welt.

              ==> "Globales Dorf - rechtsfreier Raum"?

              Mein Statement gilt auch außerhalb der Netze. Recht hat IMHO inzwischen viel zu wenig mit Gerechtigkeit zu tun; an dem, was die Gerichte den Netzen mit ihren Urteilen an Schaden zufügen, sieht man das leider nur zu deutlich.

              Cheatah

            3. Hallo Günter!

              Wer sagt denn, dass Tim Berners-Lee nicht "Quatsch" verkündet??

              Wer sagte das das einige Urteile von der LG München nicht Quatsch verkünden?

              ==> "Globales Dorf - rechtsfreier Raum"?

              "Justizirrtum - Rechtsauffassung"?

              Grüße
              Thomas

            4. Hallo FvG,

              Immer diese Guru-Gläubigkeit. Wer sagt denn, dass Tim Berners-Lee
              nicht "Quatsch" verkündet??

              Meinen Sie nicht, dass Sie sich langsam komplett lächerlich machen?
              Wenn es Ihnen in den Kram passen würde, würden Sie doch glatt ver-
              suchen, deutsche Richter davon zu überzeugen, dass die Erde eine
              Scheibe ist. Und wenn Sie als Beweis die Heilige Inquisition anbieten
              müssten...

              ==> "Globales Dorf - rechtsfreier Raum"?

              Stetige Wiederholungen machen es nicht wahrer. Sie kennen doch den Satz
              "getretener Quark wird breit, nicht stark". Den Autor sollten Sie IMHO
              auch kennen...

              <img src="http://www98.l8.xodox.com/promo/signet.gif" alt="">

              <img src="http://www98.l8.xodox.com/promo/akonline.gif" alt="www.alexander-kleinjung.de" style="cursor:hand;" onMouseUp="window.open('http://www98.l8.xodox.com/promo/forum.htm','select','width=325,height=240');" onmouseover="window.status='http://www.alexander-kleinjung.de';return true;" onmouseout="window.status='';return true">

        2. Das Urteil war  l e i d e r   nicht berufungsfähig und führte in der Tat zu einer rechtlichen Unsicherheit.

          Es war *glücklicherweise* nicht berufungsfähig, und führte zu einer schallenden Ohrfeige für Sie.

          Es betraf aber keinen Link - warum wird es dann hier zur Link-Problematik zititert?

          Warum wird die Link-Problematik in <105501.html> zitiert? Da ist noch weniger Zusammenhang vorhanden.

          Mit vorzüglicher Hochachtung,
          Martin Speiser

          1. Das Urteil war  l e i d e r   nicht berufungsfähig und führte in der Tat zu einer rechtlichen Unsicherheit.

            Es war *glücklicherweise* nicht berufungsfähig, und führte zu einer schallenden Ohrfeige für Sie.

            NO - wenn man bei hunderten von Prozessen um Abmahnkosten einmal einen verliert ist das eher ein Betriebsunfall. Zudem folgt das LG München I dieser Entscheidung erkennbar nicht (mehr).

            Es betraf aber keinen Link - warum wird es dann hier zur Link-Problematik zititert?

            Habe ich doch nicht!

            Mit freundlichen Grüßen

            Günter Frhr. v. Gravenreuth  
            Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
            http://www@gravenreuth.de

            1. NO - wenn man bei hunderten von Prozessen um Abmahnkosten einmal einen verliert ist das eher ein Betriebsunfall. Zudem folgt das LG München I dieser Entscheidung erkennbar nicht (mehr).

              NO - es zeigt, dass a) die Rechtsprechung sich im Lauf der Zeit auch ändert; und b) dass es auch Richter gibt, die sich nicht auf die Rhetorik eines Rechtsanwalts verlassen, sondern sich ihr eigenes Urteil bilden.

              Es betraf aber keinen Link - warum wird es dann hier zur Link-Problematik zititert?

              Habe ich doch nicht!

              Wie ist der Verweis auf Hyperlink denn sonst zu verstehen? Oder verstehen Sie nicht, was Sie selbst schreiben?

              Mit äusserst vorzüglicher Hochachtung,
              Martin Speiser

        3. Hallo Günter!

          Nicht bezüglich der  Link-Problematik! Nennen Sie doch  e i n  Urteil bezüglich der  Link-Problematik, welches Ihre These stützt!

          Du meinst man sollte hier Urteile zitieren, die nur beweisen, daß einige Richter das Wort Internet und die damit verbundene Begriffe nur aus der Klageschrift einens Anwaltes kennen?

          LG München: Az.  4 HKO 9760/99
                      Az.  9 HKO 12373/99
                      Az. 17 HKO 12376/99
                      Az.  9 HKO 22119/99

          Merkürdig, wirklich merkwürdig, die sind ja alle aus München.
          Das sagt doch alles.

          Grüße
          Thomas

          1. Hallo Günter!

            Nicht bezüglich der  Link-Problematik! Nennen Sie doch  e i n  Urteil bezüglich der  Link-Problematik, welches Ihre These stützt!

            Du meinst man sollte hier Urteile zitieren, die nur beweisen, daß einige Richter das Wort Internet und die damit verbundene Begriffe nur aus der Klageschrift einens Anwaltes kennen?

            LG München: Az.  4 HKO 9760/99
                        Az.  9 HKO 12373/99
                        Az. 17 HKO 12376/99
                        Az.  9 HKO 22119/99

            Merkürdig, wirklich merkwürdig, die sind ja alle aus München.

            Merkwürdig, dass es bis zu den Urteilen kommt

            a) 3 Richter
            b) auf jeder Seite min. ein RA

            mit der Sache befaßt war. Hat dann der gegnerische RA "das Wort Internet und die damit verbundene Begriffe nur aus der Klageschrift einens Anwaltes" gekannt?
            Warum hat dann die Gegenseite diesen RA beauftragt? Es gibt ca. 100.000 RAe in Deutschland und da gibt es doch sicher welche, die "das Wort Internet und die damit verbundene Begriffe nur aus der Klageschrift einens Anwaltes kennen"?

            Mit freundlichen Grüßen

            Günter Frhr. v. Gravenreuth  
            Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
            http://www@gravenreuth.de

            1. Hallo Günter!

              »»Es gibt ca. 100.000 RAe in Deutschland und da gibt es doch sicher welche, die "das Wort Internet und die damit verbundene Begriffe nur aus der Klageschrift einens Anwaltes kennen"?

              Du kannst mir noch bestimmt auch erklären was du sagen wolltest.

              Grüße
              Thomas

        4. Hi,

          auch wenn ich glaube, das wir alle in 1 Jahr genauso über die Urteile
          zur Linkhaftung und den blödsinnigen Versuchen mit Hilfe der Mitstörerhaftung
          das TKG, Paragraph 5.1-3 auszuhebeln, lachen wie jetzt über Webspace,

          Ist nicht rechtskräftig!

          Stimmt. Aber dies ist es:
          »»  LG München I , AZ 9HKO14840/99,
          »»  "Jedenfalls nach zivilprozessualen Gründen ist davon auszugehen, daß die hier
            zu beurteilende Abmahnung vom 02.08.1999 eine Serienabmahnung zum
            alleinigen Zweck des Geldverdienens  ist."

          Das Urteil war  l e i d e r   nicht berufungsfähig und führte in der Tat zu einer rechtlichen Unsicherheit.

          Es betraf aber keinen Link - warum wird es dann hier zur Link-Problematik zititert?

          Dieses Beispiel sollte und hat erfolgreich gezeigt wie man durch das Aus-dem-Kontext-reissen
          von Gerichtsurteilen die einen persönlich zufrieden stellen, vorgehen kann um seine
          Zwecke zu erreichen obwohl die Betroffenen Personen bei Nachlesen des g*e*s*a*m*t*e*n Urteils
          sicher andere Schlüsse ziehen würden.

          Bei vielen und auch dem folgendem Zitat von dir gehst du meiner Meinung nach
          genau nach dieser Methode vor.
          Wie fühlst du dich wo jemand -der zudem nicht juristisch vorgebildet ist- genauso
          verfährt? Nach den Tonfall der Message hab ich den EIndruck, da hab ich mit einem stumpfen Löffel
          in einer Wunde gebort :)

          Vielleicht hat dich diese Falle in der du so schön reingetappt bist, mal etwas
          vor Augen geführt was für andere herauskommt wenn Gerichtsurteile nur dadurch
          gefällt werden, daß gewiefte Anwälte den Richter mit Headlines überreden.

          Nicht bezüglich der  Link-Problematik! Nennen Sie doch  e i n  Urteil bezüglich der  Link-Problematik, welches Ihre These stützt!

          Siehe unten in den Messages der anderen.
          Im uebrigen haben auch viele deiner Beispiele was mit Linkhaftung zu tun haben soll,
          NICHTS damit zu tun, sondern erscheinen nur so nach Lesen einer Headline.
          Wie ich oben gesagt habe: Der Kontext entscheidet. Alles andere sind Halbwahrheiten
          und damit Taktik.

          Wenn das LG Köln die "Telco-Explorer" als mit der Marke EXPLORER als verwechselbar ansieht, das LG München I dagegen nicht, dann hat dies mit der  Link-Problematik nichts zu tun, sondern ist eine ganz normale Frage der Verwechslungsgefahr.

          Eben. Und darum geht es mir auch garnicht.
          Mir geht es darum, das ich als Katalog-Betreiber (nun gut, es war eine Mischung aus Katalog, SPider
          und Suchmaschine, aber mit redaktionellen Links) und als Linksetzer nicht die Hand
          dafür ins Feuer legen kann, was andere auf den gelinkten Seiten später machen.

          Da bei 6 Billionen Seiten und einer Linktiefe von 8 Clicks jede Seite mit Links sehr schnell zu
          unlauteren Seiten führt, ohne das man es verhindern kann, ist das Setzen von Links auf
          andere bis zu einer EINDEUTIGEN Klärung mit dem Risiko einer Abmahnung verbunden.

          Ganz abgesehen davon das nicht das Netz zu uns gekommen ist, sondern wir als
          Benutzer haben uns in das Netz hineingeklickt. Das Netz hatte vorher Standards und Regelungen
          was welche Bedeutung hatte. Für HTML gilt die Richtlinie des W3Cs.
          Und damit auch die dort festgesetzte Bedeutung von Links.

          Die Schutzbehauptung, das das W3C keine von deutschen Behörden oder Richtern
          akzeptierte oder zuständige Organisation ist, ist falsch.

          Ciao,
            Wolfgang

          P.S.: Du hast meine Frage "Was ist HTML?" noch nicht beantwortet :)

          1. Ganz abgesehen davon das nicht das Netz zu uns gekommen ist, sondern wir als
            Benutzer haben uns in das Netz hineingeklickt. Das Netz hatte vorher Standards und Regelungen
            was welche Bedeutung hatte. Für HTML gilt die Richtlinie des W3Cs.
            Und damit auch die dort festgesetzte Bedeutung von Links.

            Na und - hat das Zeug Gesetzeskraft?

            Die Schutzbehauptung, das das W3C keine von deutschen Behörden oder Richtern
            akzeptierte oder zuständige Organisation ist, ist falsch.

            Ist eine Rechtsprechung hierzu bekannt?

            Mit freundlichen Grüßen

            Günter Frhr. v. Gravenreuth  
            Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

            1. Hi,

              Ganz abgesehen davon das nicht das Netz zu uns gekommen ist, sondern wir als
              Benutzer haben uns in das Netz hineingeklickt. Das Netz hatte vorher Standards und Regelungen
              was welche Bedeutung hatte. Für HTML gilt die Richtlinie des W3Cs.
              Und damit auch die dort festgesetzte Bedeutung von Links.

              Na und - hat das Zeug Gesetzeskraft?

              Not yet. Aber haben subjektive Interpretationen
              von Links die eine indirekte Geschaeftsbeziehung zwischen
              Linksetzer und Seiteninhaber herdeuten um die Mitstoererhaftung
              nutzen zu koennen, Gesetzeskraft?

              Ein Gesetz zu Links gibt es auch nicht.
              Was es gibt sind Gerichtsurteile.

              Und ich hoffe, Du gibst mir Recht, das es nicht die Sache
              von Gerichten ist, Gesetze zu machen, sondern die
              Sache von dafuer gediaetierten Politikern.

              Ciao,
                Wolfgang

              1. Hi

                Ein Gesetz zu Links gibt es auch nicht.
                Was es gibt sind Gerichtsurteile.

                Und ich hoffe, Du gibst mir Recht, das es nicht die Sache
                von Gerichten ist, Gesetze zu machen, sondern die
                Sache von dafuer gediaetierten Politikern.

                ja,ja die politik!!!!!!!
                das problem liegt doch darin das die richter urteile verwenden die nicht mehr uptoday sind
                ich glaube das 50% aller richter nicht einmal wissen was ein link ist
                wenn man nach gesunden menschenverstand urteilen würde dann wehren ja so leute wie günny arbeitslos !!!!!
                das wollen wir doch alle nicht bei der konjunktur

                thx
                crawler

            2. Hi,

              Ganz abgesehen davon das nicht das Netz zu uns gekommen ist, sondern wir als
              Benutzer haben uns in das Netz hineingeklickt. Das Netz hatte vorher Standards und Regelungen
              was welche Bedeutung hatte. Für HTML gilt die Richtlinie des W3Cs.
              Und damit auch die dort festgesetzte Bedeutung von Links.

              Na und - hat das Zeug Gesetzeskraft?

              ist das wichtig?

              Cheatah

              1. Hi,

                Ganz abgesehen davon das nicht das Netz zu uns gekommen ist, sondern wir als
                Benutzer haben uns in das Netz hineingeklickt. Das Netz hatte vorher Standards und Regelungen
                was welche Bedeutung hatte. Für HTML gilt die Richtlinie des W3Cs.
                Und damit auch die dort festgesetzte Bedeutung von Links.

                Na und - hat das Zeug Gesetzeskraft?

                ist das wichtig?

                Merkt man spätestens dann, wenn man vor Gericht ist.

                Mit freundlichen Grüßen

                Günter Frhr. v. Gravenreuth  
                http://www@gravenreuth.de

                1. Hi,

                  Na und - hat das Zeug Gesetzeskraft?

                  ist das wichtig?

                  Merkt man spätestens dann, wenn man vor Gericht ist.

                  die meisten Leute - also die, die das nicht beruflich machen - tun dies in aller Regel nicht. Darum noch einmal die Frage:

                  Ist das wichtig?

                  Cheatah

                  1. Hi,

                    Na und - hat das Zeug Gesetzeskraft?

                    ist das wichtig?

                    Merkt man spätestens dann, wenn man vor Gericht ist.

                    die meisten Leute - also die, die das nicht beruflich machen - tun dies in aller Regel nicht. Darum noch einmal die Frage:

                    Ist das wichtig?

                    JA - da auch "die das nicht beruflich machen" spätestens dann merken, wenn sie vor Gericht sind.

                    Mit freundlichen Grüßen

                    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
                    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
                    http://www@gravenreuth.de

            3. Hallo Günter!

              Na und - hat das Zeug Gesetzeskraft?

              *lol* Sind dir die Argumente ausgegangen?  
              Gegenfrage:
              Hat irgendwas Gesetzeskrat außer das Wort Gottes?

              ... wir werden doch nicht müde Güter!?!

              Aber zum Thema:

              Warum berufen sich Rechtanwälte und Sachverständiger in vielen Fällen auf Standars?

              Das Recht ist ein Standard, hat das Zeug als Standard Gesetzeskraft?
              Ja? Nanu auf einmal haben Standars also doch Gesetzteskraft?

              Es exisitert zu HTML 4.01  eine Spezifikation. Das ist maßgeblich und relevant. Irrelevant ist was du oder ich dazu meinen.

              Grüße
              Thomas

    2. Hallo Original,

      wieder auf dem Kriegspfad?

      Hunold
      (diesmal mit einem dicken Hals)

      1. Hi,

        wieder auf dem Kriegspfad?

        er ist wie immer in die Ecke gedrängt und damit in (scheinbarer) Verteidigungspflicht, weil seine Position ziemlich wackelig ist. Sowie die Gerichte mit gesundem Menschenverstand rangehen und sich _ausgiebig_ und in der Praxis über die Netze informieren, hat er verloren - deswegen tritt er mit einer unglaublichen Vehemenz und Penetranz für seine Sache ein.

        Irgendwie ist das bewundernswert, wenn auch ziemlich nervig.

        Cheatah

    3. Hallo Günter!

      Was soll (noch) unklar sein - die Rechtsprechung stablisiert sich immer mehr!

      Aber gewiss! Und der Chef von IBM meinte mal, daß in der Welt ein Bedarft für max. 5 Computer geben wird.

      Grüße
      Thomas

      1. Hi,

        Was soll (noch) unklar sein - die Rechtsprechung stablisiert sich immer mehr!

        Aber gewiss! Und der Chef von IBM meinte mal, daß in der Welt ein Bedarft für max. 5 Computer geben wird.

        Bill Gates bezeichnete das Internet dereinst als "Modeerscheinung", und zum Arbeitsspeicher meinte er, niemand würde jemals mehr als 640 KByte RAM brauchen.

        Windows 95 braucht mindestens 8 MB RAM, woraus wir messerscharf schlußfolgern, daß niemand jemals Windows 95 braucht ;-)

        Cheatah

        1. Hallo Cheatah,

          Bill Gates bezeichnete das Internet dereinst als "Modeerscheinung",
          und zum Arbeitsspeicher meinte er, niemand würde jemals mehr als 640

          KByte RAM brauchen.

          Windows 95 braucht mindestens 8 MB RAM, woraus wir messerscharf
          schlußfolgern, daß niemand jemals Windows 95 braucht ;-)

          Autsch, das tut richtig weh! Und wir lachen über die Gelehrten, die
          nicht einsehen wollten, dass die Erde _keine_ Scheibe ist...

          <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/signet.gif" alt="">

          <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/akonline.gif" alt="www.alexander-kleinjung.de" style="cursor:hand;" onMouseUp="newWindow=confirm('Soll meine Website in einem neuen Fenster anzeigt werden?');if(newWindow==false){window.location.href='http://www.alexander-kleinjung.de/';}else{window.open('http://www.alexander-kleinjung.de/','AKonline','directories=1,location=1,personalbar=1,menubar=1,toolbar=1,status=1,resizable=1');}" onmouseover="window.status='http://www.alexander-kleinjung.de';return true;" onmouseout="window.status='';return true">

        2. Hi!

          So, jetzt hab ich sie wieder gefunden, die Liste mit den größten Irrtümern (war auf einem Werbezettel zu Mathcad):

          "Louis Pasteurs Theorie der Keime ist einfach lächerlich."

          • Pierre Pachet, Professor für Physiologie in Toulouse, 1872

          "Ein Flugzeug, das schwerer als Luft ist, kann, wenn überhaupt, nut mit größten Schwierigkeiten fliegen."

          • Simon Newcomb, amerikansicher Astronom, Mathematiker und Wirtschaftswissenschaftler, 1902

          "Die Energie, die durch die Spaltung eines Atoms erzeugt wird, ist völlig unerheblich."

          • Ernest Rutherford nach seiner ersten Atomspaltung, 1919

          "Meiner Einschätzung nach ist ein Weltmarkt für vielleicht fünf Computer vorhanden."

          • Thomas Watson, Vorstandssitzender von IBM, 1943

          "Es gibt keinen Grund, warum irgend jemand einen Computer zu Hause haben sollte."

          • Ken Olson, Präsident der Digital Equipment Corp., 1977

          Vielleicht so als kleines, nachträgliches *g* zum Wochenende :-)

          MfG Simon

  2. Hallo Wolfgang,

    mit großem Bedauern habe ich die Schließung des Linkcenters zur Kenntnis genommen.

    Dieser Schritt ist sicher notwendig, genauso aber auch um so schmerzlicher, zumal ich von Anfang an dabei war und auch ein paar Links eingepflegt habe.

    Voller Hoffnung bin ich, dass am 20.9. ein Grundsatzurteil gefällt wird, ein Grundsatzurteil was vor Allem den privaten (ich meine damit: "nicht kommerzielle") Webworkern mehr Sicherheit bietet.

    Viele Grüße aus dem Badischen,
      Rolf Rost

  3. Nur ein Wort zu der Schliessung: Scheisse

    Hunold

    1. Nur ein Wort zu der Schliessung: Scheisse

      Aber, aber!
      Die "Kopie" nimmt Begriffe in den Mund, die ich nicht einmal in die Hand nehmen würde!

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth

      • das Original -
      1. Hallo Guenter,

        Nur ein Wort zu der Schliessung: Scheisse

        Aber, aber!
        Die "Kopie" nimmt Begriffe in den Mund, die ich nicht einmal in die Hand nehmen würde!

        auch fuer dich gilt: Einzeiler, noch dazu dermassen Off-Topic, sind hier nicht erwuenscht. Eine Weile schaue ich mir das ja gerne an, doch du uebertreibst nun. Halte dich an die hier herrschenden Regeln. Du hast bereits bewiesen, dass du sie kennst.

        Viele Gruesse
          Kess

        1. Hallo Kess,
          Ich beziehe das mal auf mich.
          Mea Culpa

          Gruss
          Hunold