Hi,
auch wenn ich glaube, das wir alle in 1 Jahr genauso über die Urteile
zur Linkhaftung und den blödsinnigen Versuchen mit Hilfe der Mitstörerhaftung
das TKG, Paragraph 5.1-3 auszuhebeln, lachen wie jetzt über Webspace,
Ist nicht rechtskräftig!
Stimmt. Aber dies ist es:
»» LG München I , AZ 9HKO14840/99,
»» "Jedenfalls nach zivilprozessualen Gründen ist davon auszugehen, daß die hier
zu beurteilende Abmahnung vom 02.08.1999 eine Serienabmahnung zum
alleinigen Zweck des Geldverdienens ist."
Das Urteil war l e i d e r nicht berufungsfähig und führte in der Tat zu einer rechtlichen Unsicherheit.
Es betraf aber keinen Link - warum wird es dann hier zur Link-Problematik zititert?
Dieses Beispiel sollte und hat erfolgreich gezeigt wie man durch das Aus-dem-Kontext-reissen
von Gerichtsurteilen die einen persönlich zufrieden stellen, vorgehen kann um seine
Zwecke zu erreichen obwohl die Betroffenen Personen bei Nachlesen des g*e*s*a*m*t*e*n Urteils
sicher andere Schlüsse ziehen würden.
Bei vielen und auch dem folgendem Zitat von dir gehst du meiner Meinung nach
genau nach dieser Methode vor.
Wie fühlst du dich wo jemand -der zudem nicht juristisch vorgebildet ist- genauso
verfährt? Nach den Tonfall der Message hab ich den EIndruck, da hab ich mit einem stumpfen Löffel
in einer Wunde gebort :)
Vielleicht hat dich diese Falle in der du so schön reingetappt bist, mal etwas
vor Augen geführt was für andere herauskommt wenn Gerichtsurteile nur dadurch
gefällt werden, daß gewiefte Anwälte den Richter mit Headlines überreden.
Nicht bezüglich der Link-Problematik! Nennen Sie doch e i n Urteil bezüglich der Link-Problematik, welches Ihre These stützt!
Siehe unten in den Messages der anderen.
Im uebrigen haben auch viele deiner Beispiele was mit Linkhaftung zu tun haben soll,
NICHTS damit zu tun, sondern erscheinen nur so nach Lesen einer Headline.
Wie ich oben gesagt habe: Der Kontext entscheidet. Alles andere sind Halbwahrheiten
und damit Taktik.
Wenn das LG Köln die "Telco-Explorer" als mit der Marke EXPLORER als verwechselbar ansieht, das LG München I dagegen nicht, dann hat dies mit der Link-Problematik nichts zu tun, sondern ist eine ganz normale Frage der Verwechslungsgefahr.
Eben. Und darum geht es mir auch garnicht.
Mir geht es darum, das ich als Katalog-Betreiber (nun gut, es war eine Mischung aus Katalog, SPider
und Suchmaschine, aber mit redaktionellen Links) und als Linksetzer nicht die Hand
dafür ins Feuer legen kann, was andere auf den gelinkten Seiten später machen.
Da bei 6 Billionen Seiten und einer Linktiefe von 8 Clicks jede Seite mit Links sehr schnell zu
unlauteren Seiten führt, ohne das man es verhindern kann, ist das Setzen von Links auf
andere bis zu einer EINDEUTIGEN Klärung mit dem Risiko einer Abmahnung verbunden.
Ganz abgesehen davon das nicht das Netz zu uns gekommen ist, sondern wir als
Benutzer haben uns in das Netz hineingeklickt. Das Netz hatte vorher Standards und Regelungen
was welche Bedeutung hatte. Für HTML gilt die Richtlinie des W3Cs.
Und damit auch die dort festgesetzte Bedeutung von Links.
Die Schutzbehauptung, das das W3C keine von deutschen Behörden oder Richtern
akzeptierte oder zuständige Organisation ist, ist falsch.
Ciao,
Wolfgang
P.S.: Du hast meine Frage "Was ist HTML?" noch nicht beantwortet :)