Hallo Günter!
Nicht bezüglich der Link-Problematik! Nennen Sie doch e i n Urteil bezüglich der Link-Problematik, welches Ihre These stützt!
Du meinst man sollte hier Urteile zitieren, die nur beweisen, daß einige Richter das Wort Internet und die damit verbundene Begriffe nur aus der Klageschrift einens Anwaltes kennen?
LG München: Az. 4 HKO 9760/99
Az. 9 HKO 12373/99
Az. 17 HKO 12376/99
Az. 9 HKO 22119/99
Merkürdig, wirklich merkwürdig, die sind ja alle aus München.
Das sagt doch alles.
Grüße
Thomas