NO - wenn man bei hunderten von Prozessen um Abmahnkosten einmal einen verliert ist das eher ein Betriebsunfall. Zudem folgt das LG München I dieser Entscheidung erkennbar nicht (mehr).
NO - es zeigt, dass a) die Rechtsprechung sich im Lauf der Zeit auch ändert; und b) dass es auch Richter gibt, die sich nicht auf die Rhetorik eines Rechtsanwalts verlassen, sondern sich ihr eigenes Urteil bilden.
Es betraf aber keinen Link - warum wird es dann hier zur Link-Problematik zititert?
Habe ich doch nicht!
Wie ist der Verweis auf Hyperlink denn sonst zu verstehen? Oder verstehen Sie nicht, was Sie selbst schreiben?
Mit äusserst vorzüglicher Hochachtung,
Martin Speiser